- Profiltiefenmessung
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Bei Luftreifen von Kraftfahrzeugen gibt es in den meisten Ländern eine gesetzlich geregelte Mindestprofiltiefe. In Europa gilt bei Sommerreifen grundsätzlich die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Teilweise gibt es besondere Vorgaben, beispielsweise für verschiedene Fahrzeugarten. Bei Winterreifen variiert die Mindestprofiltiefe je nach Land sehr stark.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlagen für die Profiltiefe
In Deutschland gilt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, in Österreich das Kraftfahrgesetz und die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (siehe Abschnitt Vorschriften im Artikel Autoreifen), in der Schweiz gelten die Verordnungen VTS, TAFV 1, TAFV 2 TAFV 3[1].
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält die Bestimmungen für Reifen und Laufflächen der Kraftfahrzeuge und Anhänger. Für die andersartigen Laufflächen von Straßenwalzen, Schneepflügen und Schlitten gilt § 36 StVZO nicht, doch müssen auch ihre Laufflächen feste Fahrbahnen möglichst schonen (§ 30 StVZO).
§ 36 Abs. 2 StVZO enthält folgende Regelung: Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Danach muss die Profiltiefe im mittleren Bereich (Hauptprofil) der Lauffläche jedes laufenden Reifens rundum mindestens 1,6 mm betragen, auch bei Winterreifen (§ 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO).
Richtlinie 89/459/EWG
Somit entspricht die StVZO der Richtlinie 89/459/EWG vom 18. Juli 1989 über die Profiltiefe der Reifen, die eine Mindestprofiltiefe der Reifen von 1,6 mm vorsieht. Da sich die Mindestprofiltiefe bei einigen geschwindigkeitsbegrenzten Krafträdern als zu streng erwiesen hat, reicht bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von 1,0 mm (siehe § 36 Abs. 2 Satz 5 StVZO). Zusätzliche Feinprofilierungen bleiben außer Betracht, was sich nunmehr ausdrücklich aus der Formulierung („die breiten Profilrillen“) von § 36 Abs. 2 Satz StVZO ergibt. „Durchschnittstiefen“ sind ohne Bedeutung; außer Betracht bleiben auch solche Rillen, die ausschließlich anderen Zwecken als der Rutschfestigkeit und Wasseraufnahme dienen.
Reifenverschleißanzeige
Die Profiltiefe wird in den Hauptrillen gemessen, die bei modernen Reifen mit Reifenverschleißanzeige gekennzeichnet ist. Sind diese zusätzlichen Querbalken bündig mit dem umgebenden Profil, ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht.
Manuelle Messgeräte
Ein-Euro-Münze
Die günstigste Variante. Verschwindet der Messingrand der Münze vollständig im Profil, besteht kein Grund zur Sorge. Ist er mit dem Profil auf gleicher Höhe, ist das Profil noch etwa 3 Millimeter tief.
Rein mechanischer Profiltiefenmesser
Der mechanische Profiltiefenmesser basieren auf dem einfachen Prinzip der Tiefenmesseinrichtung eines Messschiebers. Die Handhabung ist so einfach wie bei einem Lineal. Der Wert wird anhand der aufgebrachten Skala abgelesen. Der Profiltiefenmesser wird zwischen zwei Profil-Blöcken angesetzt und die Messstange bis auf den Profilgrund geschoben. Hier ist lediglich darauf zu achten, dass sich keine Gegenstände im Profil befinden und nicht an einer Stelle gemessen wird, an der ein TWI sitzt.
Digitaler Profiltiefenmesser
Einziger Unterschied zum rein mechanischen Profiltiefenmesser ist die Anzeige. Der digital dargestellte Wert muss nur noch abgelesen werden.
Automatische Messgeräte
ProContour H3-D
Das System ProContour H3-D misst automatisch die Profiltiefe der darüberfahrenden Autos. Hinter dem System steht das Prinzip der Lasertriangulation. Über Profilsensoren, die in die Straße eingelassen sind, werden mittels spezieller Digitalkameras 3-D-Profile von Reifen aufgezeichnet und vermessen.
Das System kann, um auch Reifen bei hohen Geschwindigkeiten (bis zu 120 km/h) vermessen zu können, große Datenmengen verarbeiten.
Empfohlene Mindestprofiltiefe
Da eine sinkende Profiltiefe die Gefahr von Aquaplaning exponentiell erhöht, raten viele Experten zu einer Erhöhung der Mindestprofiltiefe. Die Initiative Reifen-Sicherheit, eine Initiative des Vereins Deutscher Verkehrssicherheitsrat gibt Ratschläge zur Reifenpflege.
Länderspezifische Mindestprofiltiefe
Hier sollen die bekannten und gesetzlich belegbaren Zahlen zur Mindestprofiltiefe aufgeführt werden. Teilweise gelten besondere Vorgaben die hier nicht angegeben sind, beispielsweise für verschiedene Fahrzeuge wie Mofa, LKW oder Bus. Die in der Tabelle genannten Kategorien sind annähernd zu umschreiben mit Autoreifen/PKW für Car Tyres, gewerblich/LKW für Commercial Tyres, Motorradreifen für Motorcycle und Bus für Bus tyres. [2]
Land Kategorie Sommer Winter Anmerkungen Deutschland Car Tyres 1,6 mm 1,6 mm - Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte darf nur mit Winterreifen (M+S-Reifen) gefahren werden.
Commercial Tyres 1,6 mm 1,6 mm - Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte darf nur mit Winterreifen (M+S-Reifen) gefahren werden. Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge, bestimmte Einsatzfahrzeuge, nicht angetriebene Räder von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2, N3, (Schwere LKW, Busse).[3]
Dänemark Car Tyres 1,6 mm 1,6 mm - keine Winterreifenpflicht
Commercial Tyres 1,0 mm 1,0 mm - keine Winterreifenpflicht
Motorcycle 1,0 mm 1,0 mm - keine Winterreifenpflicht
Estland 1,6 mm 1,6 mm - Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 1. April - kann aber variieren!
Finnland Car Tyres 1,6 mm 3,0 mm - Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 1. März
Commercial Tyres 1,6 mm k.A. - Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 1. März
Motorcycles 1,0 mm k.A. - Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 1. März
Frankreich Car Tyres 1,6 mm 1,6 mm - keine generelle Winterreifenpflicht. Auf manchen Bergstraßen sind Winterreifen Vorschrift!
Commercial Tyres 1,6 mm 1,6 mm - keine generelle Winterreifenpflicht. Auf manchen Bergstraßen sind Winterreifen Vorschrift!
Großbritannien Car tyres 1,6 mm 1,6 mm - keine Winterreifenpflicht
Commerical and Bus tyres 1,0 mm 1,0 mm - keine Winterreifenpflicht
Motorcycle 1,0 mm 1,0 mm - keine Winterreifenpflicht
Italien Car Tyres 1,6 mm 1,6 mm - keine Winterreifenpflicht
Commercial Tyres 1,6 mm 1,6 mm - keine Winterreifenpflicht
Motorcycle 1,0 mm 1,0 mm - keine Winterreifenpflicht
Lettland 1,6 mm 1,6 mm - Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis zum 29. Februar
Litauen 1,6 mm 1,6 mm - Winterreifenpflicht vom 10. November bis zum 1. April
Norwegen Car Tyres 1,6 mm 3,0 mm - Reifen mit ausreichender Bodenhaftung
Commercial Tyres 1,0 mm 1,0 mm - Reifen mit ausreichender Bodenhaftung
Motorcycle 1,0 mm 1,0 mm - Reifen mit ausreichender Bodenhaftung
Österreich Car Tyres 1,6 mm 4,0 mm - 4,0 mm bei Radialreifen
- 5,0 mm bei Diagonalbauart
- Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbedingungen für PKW von 1. November bis 15. April (siehe auch den Abschnitt Österreich im Artikel Autoreifen)
Commercial Tyres(Fzg. über 3500 kg) 2,0 mm 5,0 mm - 5,0 mm bei Radialreifen
- 6,0 mm bei Diagonalbauart
- Winterreifenpflicht bei allen Fahrbedingungen (auch bei trockener Fahrbahn) für LKW von 1. November bis 15. April, für Omnibusse von 1. November bis 15. März (siehe auch den Abschnitt Österreich im Artikel Autoreifen)
Schweden Car Tyres 1,6 mm 3,0 mm - Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen vom 1. Dezember bis zum 1. März
- Touristen sind von der Regelung ausgenommen - Restprofil muss jedoch mindestens 3,0 mm betragen
Schweiz Car Tyres 1,6 mm 1,6 mm - keine allgemeine Winterreifenpflicht
Slowenien 1,6 mm 1,6 mm - Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. März
Spanien 1,6 mm 1,6 mm - keine Winterreifenpflicht
Tschechien 1,6 mm 4,0 mm - Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 30. April für Fahrzeuge bis zu 3,5 t zGG auf bestimmten Straßen (u.a. Autobahnabschnitte, Bergstraßen; entsprechend Beschilderung)
- Alle vier Räder müssen mit Winterreifen ausgestattet sein (min. 4 mm Profiltiefe); Kfz über 3,5 t zGG müssen auf der Antriebsachse Winterreifen mit min. 6 mm Profiltiefe montiert haben
Ukraine 1,6 mm 6,0 mm - Bei winterlichen Straßenverhältnissen (ca. November bis April) besteht Winterreifenpflicht
Ungarn 1,6 mm 1,6 mm - keine generelle Winterreifenpflicht
- Verwendung von Winterreifen kann durch Verkehrsschild angeordnet werden
Quellen
- ↑ Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
- ↑ Committee of European Tyre Retail Organisations
- ↑ Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung (pdf) S. 1737. Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (1. Dezember 2010). Abgerufen am 23. Mai 2011.
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Bereifung
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