- Propstei (Kirche)
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Die Propstei ist eine Verwaltungsinstanz in der römisch-katholischen und einigen evangelischen Landeskirchen und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.
In der römisch-katholischen Kirche sowie der Evang.-Luth. Landeskirche in Braunschweig und der Evang.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs stellt die Propstei die untere Verwaltungsebene dar (in der allgemeinen Verwaltung dem deutschen Landkreis vergleichbar) und setzt sich aus mehreren Kirchengemeinden zusammen, die in der römisch-katholischen Kirche zusammen als Dekanat bezeichnet werden; in der Evang. Kirche in Hessen und Nassau und der Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen dagegen ist die Propstei die mittlere Verwaltungsebene (in der allgemeinen Verwaltung dem deutschen Regierungsbezirk vergleichbar) und setzt sich aus Dekanaten bzw. Kirchenkreisen zusammen.
An der Spitze der Propstei steht der Propst. Auf der unteren Verwaltungsebene haben Propsteien die Propsteisynode als Gremium.
In der römisch-katholischen Kirche werden auch klösterliche Niederlassungen als Propstei bezeichnet. Wobei es sich dabei sowohl um eine kirchenrechtlich selbständige Niederlassung (Abtei), als auch um ein sogenanntes abhängiges Haus (vergleichbar einem Priorat) handeln kann.
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