- Landeskirche
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Eine Landeskirche ist in Deutschland nach heutigem Verständnis in der Regel ein territorial abgegrenzter Zusammenschluss von volkskirchlichen Gemeinden, nach schweizerischer Rechtsterminologie tritt das Kriterium der öffentlich-rechtlichen Anerkennung hinzu.
Inhaltsverzeichnis
Landeskirche im Mittelalter
Bezogen auf die vorreformatorische Zeit wird unter dem Begriff der Landeskirche die Kirchenorganisation eines bestimmten Territoriums verstanden, die zwar im Regelfall einer übergeordneten Autorität (dem Papst oder einem Patriarchen) unterstellt war, aber ein erhöhtes Maß an Selbstständigkeit besaß, insbesondere was ihre innere Struktur und ihr Verhältnis zum jeweiligen weltlichen Herrscher betraf. Das Vorhandensein einer eigenen Landeskirche spielte eine große Rolle für die Abgrenzung vor allem frühmittelalterlicher Reiche gegenüber anderen Territorien.
Landeskirchen in Deutschland
Entstehung
Der Begriff im heutigen Verständnis ergab sich aus einer Notsituation: Anders als in Skandinavien und England gingen die deutschen Bischöfe in ihrer großen Mehrheit nicht zur Reformation über, so dass es nicht möglich war, das hergebrachte Diözesansystem unter dem Vorzeichen des neuen Bekenntnisses weiter bestehen zu lassen. Daher forderte Martin Luther, dass die weltlichen Landesherren behelfsweise die bischöfliche Funktion in ihren Territorien ausüben sollten.
Aus der Reformationszeit stammt auch der Grundsatz cuius regio, eius religio (wessen Gebiet, dessen Religion). Danach bestimmte der Landesherr, welcher Konfession seine Untertanen angehören mussten. Dies beförderte die Ausbildung geschlossener, eigener Landeskirchen. Der Grundsatz wurde allerdings in der Praxis der Religionspolitik im Heiligen Römischen Reich mit und nach dem Dreißigjährigen Krieg bald aufgeweicht.
Bis zur Abschaffung der Monarchie in Deutschland 1918 waren die Landesherren im administrativen Bereich Landesbischöfe, und die Bindung von Kirche und Staat dadurch besonders eng. Das galt auch bei Landesherren anderer Konfession. So war der (römisch-katholische) König von Bayern zugleich oberster Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. In der Praxis übten die Landesherren die bischöflichen Funktionen aber nur indirekt durch eine dafür zuständige Behörde aus, die in der Regel den Namen Konsistorium trug.
Situation heute
Die heutigen Grenzen der in Deutschland existierenden 22 evangelischen Landeskirchen sind weitgehend identisch mit denen der Bundesstaaten (in Preußen: der Provinzen) im deutschen Kaiserreich, wie es bis 1918 bestand. So umfasst beispielsweise das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland dasjenige der früheren altpreußischen Kirchenprovinz Rheinland, die territorial im Wesentlichen der preußischen Rheinprovinz entsprach, deren Gebiet heute auf vier Bundesländer aufgeteilt ist. Das Gebiet der Landeskirche blieb jedoch nahezu unverändert.
Größere Veränderungen gab es im Bereich des heutigen Hessen, wo sich im Dritten Reich die beiden zuständigen Gauleiter in Kassel und Darmstadt jeweils eine eigene Landeskirche zulegten (heute: Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und Evangelische Kirche in Hessen und Nassau). Andere größere Veränderung betrafen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, wo sich 1977 die vier bestehenden Landeskirchen von Schleswig-Holstein, Eutin, Hamburg und Lübeck mit dem Kirchenkreis Harburg der hannoverschen Landeskirche zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vereinigten; Berlin-Brandenburg und die schlesische Oberlausitz, welche beiden Landeskirchen sich 2004 zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zusammenschlossen, sowie Thüringen und Sachsen-Anhalt, die 2009 zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland fusionierten. Eine weitere, für 2012 geplante Vereinigung wird die neue Evangelische Kirche im Norden bringen.
Übersicht
Ämter und Institutionen
Folgende typischen Ämter und Institutionen der Landeskirche gibt es bis heute:
- Landesbischof, Bischof, Kirchenpräsident/-in, Präsident/-in Präses oder Landessuperintendent genannt, als Oberhaupt der Kirche; er ist quasi „Nachfolger“ des jeweiligen Landesherrn bis 1918 (z.B. König, Fürst, Herzog)
- Synode als das „Parlament“ der Kirche
- Landeskirchenrat, Oberkirchenrat, Landeskirchenamt oder Konsistorium als Verwaltungsbehörde der Kirche
Als übergreifendes Organ gründeten die Landeskirchen die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die ihren Sitz in Hannover hat.
Verwaltungshierarchie
Die Verwaltungsstruktur ist von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich. Oft werden für die gleiche Verwaltungsinstanz verschiedene Bezeichnungen geführt. Um Verwirrungen zu vermeiden, soll folgende Tabelle einen Überblick über die Bezeichnungen der Verwaltungsebenen in den Landeskirchen der EKD geben. Zusätzlich wird in Klammern die Bezeichnung der personalen Leitung genannt, da auch hier in den Landeskirchen mit der gleichen Bezeichnung oft unterschiedliche Dinge gemeint sind. Kursiv werden ergänzend eventuelle Gremien der Verwaltungsebene genannt.
Landeskirche Unterste Instanz Untere Instanz Mittlere Instanz Obere Instanz Evang. Landeskirche
AnhaltsKirchengemeinde
GemeindekirchenratKirchenkreis
(Kreisoberpfarrer)
KreissynodeLandeskirche
(Kirchenpräsident)
LandessynodeEvang. Landeskirche
in BadenKirchengemeinde
KirchengemeinderatKirchenbezirk, auch Dekanat
(Dekan)
BezirkssynodeKirchenkreis, auch Prälatur
(Prälat)
Landeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeEvang.-Luth. Kirche
in BayernKirchengemeinde
KirchenvorstandDekanat
(Dekan)
DekanatssynodeKirchenkreis
(Regionalbischof)
Landeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeEvang. Kirche in Berlin-
Brandenburg-
schlesische OberlausitzKirchengemeinde
KirchenvorstandKirchenkreis
(Superintendent)
KreissynodeSprengel
(Generalsuperintendent)
Landeskirche
(Bischof)
LandessynodeEvang.-Luth. Landeskirche
in BraunschweigKirchengemeinde
KirchenvorstandPropstei
(Propst)
PropsteisynodeLandeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeBremische
Evangelische KircheKirchengemeinde
Landeskirche
(Präsident des
Kirchenausschusses)
KirchentagEvang.-Luth. Landeskirche
HannoversKirchengemeinde
KirchenvorstandKirchenkreis
(Superintendent)
KirchenkreistagSprengel
(Landessuperintendent)
Landeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeEvang. Kirche in Hessen
und NassauKirchengemeinde
KirchenvorstandDekanat
(Dekan)
DekanatssynodePropstei
(Propst)
Landeskirche
(Kirchenpräsident)
LandessynodeEvang. Kirche von
Kurhessen-WaldeckKirchengemeinde
KirchenvorstandKirchenkreis
(Dekan)
KreissynodeSprengel
(Propst)
Landeskirche
(Bischof)
LandessynodeLippische Landeskirche Kirchengemeinde
KirchenvorstandKlasse, auch Bezirk
(Superintendent)
KlassentagLandeskirche
(Landessuperintendent)
LandessynodeEvang.-Luth. Landeskirche
MecklenburgsKirchgemeinde
KirchgemeinderatPropstei
(Propst)
PropsteisynodeKirchenkreis
(Landessuperintendent)
KirchenkreisratLandeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeNordelbische
Evang.-Luth. KircheKirchengemeinde
KirchenvorstandKirchenkreis
(Propst)
KirchenkreissynodeSprengel
(Bischof)
Landeskirche
(Vorsitzender Bischof
der Kirchenleitung)
SynodeEvang.-Luth. Kirche in
OldenburgKirchengemeinde
GemeindekirchenratKirchenkreis
(Kreispfarrer)
KreissynodeLandeskirche
(Bischof)
SynodeEvang. Kirche der Pfalz Kirchengemeinde
PresbyteriumKirchenbezirk, auch Dekanat
(Dekan)
BezirkssynodeLandeskirche
(Kirchenpräsident)
LandessynodePommersche
Evangelische KircheKirchengemeinde
GemeindekirchenratKirchenkreis
(Superintendent)
KreissynodeLandeskirche
(Bischof)
LandessynodeEvangelisch-reformierte
KircheKirchengemeinde
Kirchenrat oder
PresbyteriumSynodalverband
(Präses des Moderamens)
Synodalverbandssynode
Landeskirche
(Kirchenpräsident)
Gesamtsynode
Evangelische Kirche im
RheinlandKirchengemeinde
PresbyteriumKirchenkreis
(Superintendent)
KreissynodeLandeskirche
(Präses)
LandessynodeEvang. Kirche der
Kirchenprovinz SachsenKirchengemeinde
GemeindekirchenratKirchenkreis
(Superintendent)
KreissynodePropstei
(Propst)
Landeskirche
(Bischof)
LandessynodeEvang.-Luth.
Landeskirche SachsensKirchgemeinde
KirchenvorstandKirchenbezirk, auch Ephorie
(Superintendent)
KirchenbezirkssynodeKirchenamtsratsbereich
(Kirchenamtsrat)
Landeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeEvang.-Luth. Landeskirche
Schaumburg-LippeKirchengemeinde
GemeindekirchenratKirchenbezirk
(Superintendent)
Landeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeEvang.-Luth. Kirche
in ThüringenKirchengemeinde
GemeindekirchenratSuperintendentur
(Superintendent)
KreissynodeAufsichtsbezirk
(Visitator)
Landeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeEvangelische Kirche
von WestfalenKirchengemeinde
PresbyteriumKirchenkreis
(Superintendent)
KreissynodeLandeskirche
(Präses)
LandessynodeEvang. Landeskirche
in WürttembergKirchengemeinde
KirchengemeinderatKirchenbezirk
(Dekan)
BezirkssynodePrälatur, auch Sprengel
(Prälat)
Landeskirche
(Landesbischof)
LandessynodeDie unterste Instanz ist in der allgemeinen Verwaltung vergleichbar mit der politischen Gemeinde, die untere Instanz mit dem Landkreis, die mittlere Instanz mit dem Regierungsbezirk und die obere Instanz mit dem Bundesland.
Landeskirchen in der Schweiz
In der Schweiz wird das Verhältnis zwischen Kirche und Staat durch kantonale Gesetze geregelt. Bis auf die Kantone Genf und Neuenburg kennen alle Kantone öffentlich-rechtliche anerkannte Kirchen. Dazu gehören in allen Kantonen die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche, in einigen Kantonen auch die christkatholische Kirche. Diese drei Kirchen, zumal die evangelische, werden als Landes- oder Kantonalkirchen bezeichnet. In den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, St. Gallen und Zürich sind die israelitischen Gemeinden den Landeskirchen gleichgestellt.[3]
Aus historischen Gründen gibt es im Wesentlichen vier Formen der öffentlich-rechtlichen Anerkennung:
- Die historisch reformierten Kantone (Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Schaffhausen, Waadt und Zürich) kennen reformierte Landeskirchen mit synodaler Verfassung, die bis ins 20. Jahrhundert in enger Verbindung mit dem jeweiligen Kanton standen; heute sind sie jedoch weitestgehend autonom. Im Kanton Zürich (1963) sowie in anderen der genannten Kantonen wurde die heutige reformierte Kirchenverfassung weitgehend auch auf die katholische Kirche („römisch-katholische Körperschaft“) übertragen.
- Die historisch katholischen Kantone (Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, Tessin, Uri, Wallis und Zug) gewähren den Kirchen weitestgehende Autonomie. Kantonalkirchliche Strukturen haben sich hier teilweise erst in der jüngeren und jüngsten Vergangenheit herausgebildet und fehlen bis heute in Appenzell-Innerrhoden. In den Kantonen Obwalden und Tessin ist die evangelisch-reformierte Kirche zwar anerkannt, aber es gibt keine evangelisch-reformierte Kantonalkirche. Die reformierte Kirchgemeinde von Appenzell-Innerrhoden ist faktisch Bestandteil der appenzell-ausserrhodischen Landeskirche.
- In den konfessionell paritätischen Kantonen (Aargau, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau) kennen beide großen Kirchen analoge Regelungen.
- In den (historisch reformierten) Kantonen Neuenburg und Genf sind die Kirchen nicht öffentlich-rechtlich anerkannt, aber gleichwohl „Organisationen von öffentlichem Interesse“.
Die in den traditionell reformierten und paritätischen Kantonen geltende kantonalrechtliche Regelung der grundlegendsten Züge der Kirchenverfassung garantiert somit auch in den katholischen Kirchgemeinden demokratische Strukturen, die weltweit einzigartig sind, mit dem katholischen Kirchenrecht allerdings im Widerspruch stehen.
Evangelische und evangelisch-reformierte Landeskirchen
Landeskirche Präsident Fläche (km²) Mitglieder Verwaltungssitz Reformierte Landeskirche Aargau Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen 1’404 ca. 180’000 Aarau Evangelisch-reformierte Landeskirche beider Appenzell Kirchenratspräsident Kurt Kägi-Huber 416 ? Trogen Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Landschaft Kirchenratspräsident Martin Stingelin 518 ? Liestal Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt Kirchenratspräsident Lukas Kundert 37 30000 Basel Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Synodalratspräsident Andreas Zeller ? ? Bern Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg Synodalratspräsident Daniel de Roche 1671 Murten Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus Präsident des kantonalen Kirchenrats Alfred Meier 685 ? Glarus Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden Kirchenratspräsidentin Lini Sutter-Ambühl 7’105 70'000 Chur Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Luzern Synodalratspräsident David A. Weiss 1’493 ? Luzern Evangelisch-Reformierte Kirche Nidwalden Kirchenratspräsidentin Karin Gerber 276 4300 Stans Verband der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinden des Kantons Obwalden Präsidentin des Verbandsrats Theres Meierhofer-Lauffer 491 Sarnen Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen Kirchenratspräsident Dölf Weder 2’026 ? St. Gallen Evangelisch-reformierte Kirche Kanton Schaffhausen Kirchenratspräsident Frieder Tramer 298 ? Schaffhausen Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schwyz Kirchenratspräsident Felix Meyer 908 ? Evangelisch-Reformierte Kirche im Kanton Solothurn Synodalratspräsidentin Verena Enzler ? ? Chiesa evangelica riformata nel Ticino 2’812 Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau Kirchenratspräsident Wilfried Bührer 991 Frauenfeld Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri 1’077 Église Évangélique Réformée du canton de Vaud Synodalratspräsidentin Esther Gaillard 3’212 ? Lausanne Evangelisch-Reformierte Kirche des Wallis Synodalratspräsident José Marti 5’224 ? Sion Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde des Kantons Zug Kirchenratspräsidentin Monika Hirt Behler 239 ? Zug Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich Kirchenratspräsident Michel Müller 1’729 ca. 480'000 Zürich In den Kantonen Genf und Neuenburg sind die Kirchen privatrechtlich organisiert.
Römisch-Katholische Landeskirchen
Landeskirche Präsident Fläche (km²) Mitglieder Verwaltungssitz Römisch-katholische Kirche im Aargau Kirchenratspräsidenn Luc Humbel 1’404 Aarau Verband römisch-katholischer Kirchgemeinden des Kantons Appenzell-Ausserrhoden 243 ? Herisau Katholische Kirchgemeinden Innerrhodens 173 ? Gonten Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft 518 ? Liestal Römisch-katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt 37 ? Basel Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern 5959 ? Biel/Bienne Kirchliche Körperschaft des Kantons Freiburg 1671 Villars-sur-Glâne Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus 685 ? Näfels Katholische Landeskirche von Graubünden 7’105 Domat/Ems Collectivité ecclésiastique cantonale catholique-romaine de la République et Canton du Jura 839 ? Delsberg Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern 1’493 ? Luzern Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Nidwalden 276 ? Stans Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Obwalden 491 Sachseln Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen 2’026 ? St. Gallen Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Schaffhausen 298 ? Schaffhausen Römisch-katholische Kantonalkirche Schwyz 908 Römisch-katholische Synode des Kantons Solothurn 791 ? Gerlafingen Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau 991 Weinfelden Römisch-katholische Landeskirche Uri 1’077 Attinghausen Fédération ecclésiastique catholique romaine du Canton de Vaud 3’212 ? Lausanne Vereinigung der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug 239 ? Cham Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich 1’729 ? Zürich in den Kantonen Genf und Neuenburg sind die Kirchen privatrechtlich organisiert und im Tessin und im Wallis gibt es nur die Bistümer.
Einzelnachweise
- ↑ Kirchenkreise oder Äquivalent, aufgeführt sind für folgedne Landeskirchen die Anzahl von:
- Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise: Württemberg
- Kirchenbezirke: Baden
- Dekanatsbezirke: Bayern
- Dekanate: Hessen und Nassau
- Probsteien: Braunschweig, Mecklenburg
- Klassen: Lippe
- Synodalverbände: Ev.-Reformierte
- ↑ Angaben Stand: 2005, Quelle: http://www.nordelbien.de/nordelbien/nor.landeskirche.statistik/index.html
- ↑ http://www.afz.ethz.ch/handbuch/bestaend/institutionenSIGArchiv.htm
Siehe auch
- Liste von Kirchen, religiösen Einrichtungen und Institutionen
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Weblinks
Landeskirchen im Historischen Lexikon der Schweiz
Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in DeutschlandAnhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Evangelisch-reformierte Kirche | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Rheinland | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Westfalen | Württemberg
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