- Prior
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Ein Prior (von lat.: prior = der Erstere, der Obere[1]) – bzw. in Frauenklöstern Priorin – ist ein klösterliches Amt.
In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern.
In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhängigen Konventes auch Magistra genannt.[2]
Der Vorsteher eines Franziskaner- oder Kapuziner-Klosters wird als Guardian bezeichnet.
Auch in evangelischen Kommunitäten gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z. B. bei der Communität Christusbruderschaft Selbitz, der Jesus-Bruderschaft (Kommunität Gnadenthal), der Christusträger Bruderschaft (Kloster Triefenstein) und der Jesus-Gemeinschaft Marburg.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Georg Schwaiger (Hrsg.): Mönchtum, Orden, Klöster von den Anfängen bis zur Gegenwart: ein Lexikon. C. H. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37314-3, S. 368.
- ↑ „Schlangen unter den Fischen“. Männliche und weibliche Religiosen in Doppelklöstern des hohen Mittelalters
Literatur
- J. Lanczkowski: Kleines Lexikon des Mönchtums (= RUB 8867). Stuttgart 1993, S.208f
- Priorat, bearb. v. F.J. Felten, in: Lexikon des Mittelalters, Bd.7, Nachdruck Stuttgart 1999, Sp.215-218
Kategorien:- Klosterwesen
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- Amtsbezeichnung (Malteserorden)
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