- Provinzialstraße
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Die Provinzialstraße ist eine veraltete Straßenklassifikation, die bis in die 1930er-Jahre für Straßen verwendet wurde, deren Baulast von einer Provinzverwaltung in Preußen getragen wurde. In Süddeutschland wurde diese Bezeichnung nicht verwendet. Über der Provinzialstraße war die Staatsstraße klassifiziert, für deren Kosten der preußische Staat aufkommen musste. Unterhalb der Provinzialstraße waren die Distrikt- oder Kreisstraßen angeordnet, deren Bau und Unterhalt der Distrikt oder der Landkreis trug.[1] In der NS-Zeit wurden bei der Zentralisierung des deutschen Straßensystems 1934 die Provinzialstraßen je nach Verkehrsbedeutung und Verbindungsfunktion in Reichsstraßen oder Landesstraßen I. oder II. Ordnung umgewidmet, denen heute Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen entsprechen. Die Bezeichnung hat sich dennoch vielerorts bis heute erhalten, vor allem als amtlicher Eigenname in Ortsdurchfahrten.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Wegeordnungen. In: Brockhaus Konversations-Lexikon 1894–1896, 16. Band, Seite 574–575.
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