- Landesstraße
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Landesstraßen sind in Deutschland und Österreich Straßen, deren Baulast im Regelfall das jeweilige deutsche oder österreichische Bundesland zu tragen hat. Im Fürstentum Liechtenstein ist eine Landesstraße eine Straße, deren Baulast beim Land Liechtenstein liegt.
Es handelt sich dabei um Straßen, deren Einzugsbereich in Deutschland über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, in Österreich und Liechtenstein über eine politische Gemeinde hinausgeht.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Eine Landesstraße ist niederwertiger als eine Bundesstraße, aber höherwertiger als eine Kreisstraße. Die Einstufung als Landesstraße erfolgt durch Widmung. In den Freistaaten Bayern und Sachsen – nicht jedoch im Freistaat Thüringen – werden Landesstraßen abweichend als Staatsstraßen bezeichnet.
Bezeichnung
Die Kurzbezeichnung einer Landesstraße besteht aus dem vorangestellten Großbuchstaben L und einer fortlaufenden Nummer (beispielsweise L 1, L 83, L 262 oder L 3190). Die Staatsstraßen in Sachsen werden entsprechend mit dem Großbuchstaben S (S 190) abgekürzt, die Staatsstraßen in Bayern mit der Buchstabenkombination St (St 2108).
Die Kilometrierung erfolgt mit Stationszeichen. Beginn und Ende von Landesstraßenabschnitten sind mit sogenannten Netzknoten-Nummern bezeichnet. Damit wird die Lokalisierung eindeutig, was beispielsweise für die schnelle Hilfe bei Unfällen wichtig ist. Auf dem Schild sind die Netzknotennummern am oberen Rand angegeben. Diese lassen außerdem die Richtung erkennen, wo die Stationierungsnummern liegen. Im Beispiel des Bildes also links von Nr. 6608 039 nach 6608 023 rechts. Unten rechts auf dem Schild sieht man die sogenannte Stationierungsrichtung. Sie verläuft in unserem Beispiel von rechts nach links. Sie gibt an, in welche Richtung die Straßenkilometer gezählt werden.
Eigenschaften
In der baulichen Anlage weisen Landesstraßen tendenziell einen etwas geringeren Ausbauzustand als Bundesstraßen auf, die Fahrbahnquerschnitte sind im Allgemeinen kleiner. Im Einzelfall kann der Ausbau allerdings je nach Bauzeit und Verkehrsbedeutung variieren.
Aufgrund der Verteilung der Finanzmittel sind die Bundesländer in der Regel bemüht, die stark ausgebauten Landesstraßen zu Bundesstraßen umzuwidmen, sodass Ausbau und Unterhalt aus dem Bundeshaushalt erbracht werden. Die Bundesstraßen sind jedoch in der Regel Verbindungen zwischen großen Städten (Oberzentren) und laufen sternförmig auf diese zu. Bei kreisförmigen Verbindungen von Satellitenstädten untereinander ist in der Regel keine Widmung als Bundesstraße zu erreichen, ebenso ist es schwierig, zusätzliche kurze Stichstraßen der Großstädte zu vorbei laufenden Autobahnen in Bundeshoheit zu überführen.
Situation in den neuen Bundesländern
Die DDR unterteilte die den Fernverkehrsstraßen nachgeordneten Landstraßen in solche erster und zweiter Ordnung (LIO, LIIO). Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden diese Straßen in der Regel ohne Rücksicht auf ihren Zustand zu Landesstraßen. Thüringen wandelte zum Beispiel die LI0 27 in die L 1027 um und Landstraßen zweiter Ordnung erhielten dort dementsprechend 2000er Nummern.
Auf Grund der sparsamen Gestaltung der außerörtlichen Straßennetze in der DDR gibt es heute in den neuen Bundesländern einige Wirtschaftswege und Straßen mit wassergebundener Deckschicht. Mitunter ließ man eine von zwei Parallelstraßen verfallen oder wegen untergeordneter Verkehrsbedeutung die Verbindungen zwischen diesen. So gibt es formal Landesstraßen, wie die L 208 zwischen Burkersroda und Balgstädt in Sachsen-Anhalt oder die L 1062 zwischen Wittersroda und Lengefeld in Thüringen, die die Vorschriften nicht erfüllen. Der Ausbau dieser Verbindungen ist wegen fehlender Finanzmittel der Länder und untergeordneter Verkehrsbedeutung kaum zu erwarten und meist wird die Umwidmung angestrebt.
Liechtenstein
Als Landesstrassen werden Straßen bezeichnet, deren Baulast beim Land Liechtenstein liegt. Im Eigentum des Fürstentums Liechtenstein befinden sich 105 km befestigte und 25 km unbefestigte Straßen.
Österreich
In Österreich sind heute alle übergeordneten Straßen, außer den von der ASFINAG verwalteten Autobahnen und Schnellstraßen, Landesstraßen. Auch die ehemaligen Bundesstraßen B sind Landesstraßen, da sie seit 2002 in die Kompetenz der Bundesländer fallen.
Die Bezeichnung erfolgt für ehemalige Bundesstraßen, außer in Vorarlberg, mit dem schon früher vorangestellten B. Die weiteren Landesstraßen werden mit einem vorangestellten L bezeichnet. Auf Verkehrsschildern werden die Kürzel im Unterschied zu Bundesstraßen A und S meist nicht angeführt. Bezeichnungen mit wenig Ziffern weisen auf eine höhere Bedeutung im Straßennetz hin. Die vormals in mehreren Bundesländern verwendete Bezeichnung höherrangiger Landesstraßen als Landeshauptstraßen (LH) findet sich vereinzelt noch in Straßenkarten und Ortsplänen.
Polen
In Polen heißen die landesweiten Fernverkehrsstraßen, die den deutschen Bundesstraßen entsprechen, Droga krajowa, was sich wörtlich mit „Landesstraße“ übersetzen lässt.
Siehe auch
Weblinks
Commons: Landesstraße – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Landesstraße
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