Prozesskostenfinanzierung

Prozesskostenfinanzierung

Die Prozessfinanzierung (auch: Prozesskostenfinanzierung) ist eine juristische Finanzdienstleistung, die 1998 von der FORIS AG zum ersten Mal in Deutschland professionell angeboten und inzwischen von verschiedenen Unternehmen betrieben wird, unter anderem von Tochtergesellschaften der Allianz Versicherung und der Roland Rechtsschutz Versicherung.

Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche. Voraussetzung ist im Regelfall ein Mindeststreitwert. Bei den größerer und bekannteren Unternehmen liegt dieser bei wenigstens 50.000 EURO. Dafür erhält das Unternehmen im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses (Beteiligungsquote). Die Höhe der Beteiligungsquote ist abhängig vom Prozessfinanzierer, dem Umfang des übernommenen Risikos, dies jedenfalls bei der FORIS AG und von der Höhe der erzielten Summe. Die Quote kann auch gestaffelt sein. Sie beträgt ab 10% FORIS AG der tatsächlich erzielten Summe. Führt die Auseinandersetzung endgültig zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens, d. h.

Beim Prozessfinanzierer ist ein Antrag auf Prozesskostenfinanzierung zu stellen. Der Finanzierer erhält vom Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen und unterzieht diese einer intensiven juristischen Prüfung. Einige Finanzierer bedienen sich dabei interner, andere wiederum externen Anwälte, um insbesondere auch örtliche Rechtsprechungsgepflogenheiten mit berücksichtigen zu können. Erst wenn diese Beurteilungen positiv ausfallen, d. h. wenn entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, wird der Fall übernommen.

Der Anspruchsinhaber erhält so die Chance, einen berechtigten Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen. Er schont außerdem seine eigene Liquidität, was auch für viele Unternehmen attraktiv ist. Außerdem entfällt bei Unternehmen das Erfordernis, Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in der Bilanz auszuweisen. Der vom Anspruchsinhaber beauftragte Rechtsanwalt erhält die Chance, ein Verfahren zu führen, dessen Finanzierung jedenfalls bis zum Ende der Instanz sichergestellt ist. Er erhält außerdem eine fachkundige Unterstützung durch Einsichtnahme in die Stellungnahme der Prüfer.

Seit 1998 hat sich die Prozessfinanzierung zu einem etablierten Institut des Risikomanagements im Rechtsmarkt entwickelt. Ab einem gewissen Streitwert (dieser variiert bei den Anbietern von 10.000 bis 500.000 €) werden alle Verfahren finanziert, die Aussicht auf Erfolg versprechen und einen geldwerten Vorteil einfordern, an dem der Prozessfinanzierer beteiligt werden kann. Zumeist sind dies Ansprüche auf Geldleistungen (Schadensersatz, Forderungen aus einem Erbfall, vertragliche Ansprüche etc.).

Daneben wurden zwischenzeitig Prozessfinanzierungsgesellschaften installiert, die eine Vielzahl von Kleinstansprüchen zu demselben Themenkomplex zusammenfassen und diese dann für Ihre Mandanten durchsetzen. Bekannt ist diese Form der Prozessfinanzierung bereits aus der amerikanischen Rechtsgeschichte wo immer wieder die Ansprüche vieler Geschädigter zu Sammelklagen zusammengefasst werden.

Literatur

  • Lothar Müller-Güldemeister und Dr. Christian Rollmann: Die Prozessfinanzierung der Foris AG ist keine Versicherung, NJW 1999, S. 3540
  • Alexander Bruns: Das Verbot der quota litis und die erfolgshonorierte Prozessfinanzierung, JZ 2000, S. 232
  • Prof. Dr. Nina Dethloff, Bonn: Verträge zur Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung, NJW 2000, S. 2225 ff.
  • Prof. Dr. Barbara Grunewald, Köln: Prozessfinanzierungsvertrag mit gewerbsmäßigem Prozessfinanzierer - ein Gesellschaftsvertrag, BB 2000, S. 729 ff.
  • Prof. Dr. Barbara Grunewald, Köln: Rechtsschutzversicherungen und alternative Prozessfinanzierungen, AnwBl. 2001, S. 540 ff.
  • RA Fabian Frechen, Köln, und RA Dr. Martin L. Kochheim, Hamburg: Fremdfinanzierung von Prozessen gegen Erfolgsbeteiligung, NJW 2004, S. 1213 ff.
  • Dr. Dagobert Nitzsche: Ausgewählte rechtliche und praktische Probleme der gewerblichen Prozesskostenfinanzierung unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzrechts, Dissertation 2002, München (ISBN 3-8316-0236-0)
  • Norbert Maubach: Gewerbliche Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung, Dissertation 2002, Bonn (ISBN 3-8240-5211-3)
  • Stephan Rochon: Die erfolgsorientierte Prozessfinanzierung und ihre Auswirkungen für den Rechtsanwalt, Dissertation 2003, Rostock (ISBN 3-86009-249-9)
  • Martin L. Kochheim: Die gewerbliche Prozessfinanzierung, Dissertation 2003, Hamburg (ISBN 3-8258-6524-x)
  • Moritz Dimde: Rechtsschutzzugang und Prozessfinanzierung im Zivilprozess, Dissertation 2003, Berlin (ISBN 3-8305-0599-x)
  • Jürgen Jaskolla: Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung , 2004, Berlin (ISBN 3-89952-141-2)
  • Lothar Müller-Güldemeister: Das Recht und sein Preis - Der Fall Foris. Ein Tatsachenbericht, 2005, Göttingen (ISBN 3-9808662-2-X)
  • Dr. Arndt Eversberg: Prozessfinanzierung für den Versicherungsprozess in Veith/Gräfe Der Versicherungsprozess, 2005, C.H. Beck München (ISBN 3-406-52292-0)
  • Sebastian Conrad: Erfolgshonorare - Zulässigkeit von Vereinbarungen für rechtsanwaltliche Prozesskostenfinanzierung und Inkassozession, MDR 2006, S. 848 ff.
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