- Prozessregister
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Das Prozessregister ist das Aufzeichnungsregister des Anwalts, in der er alle neuen Akten kontinuierlich einträgt. Diese Register dient der fortlaufen Aufzeichnung der neuen anwaltlichen Akten.
Inhalt
Eingetragen werden:
- Name des Mandanten
- Name des Gegners
- Gegenstand der Auseinandersetzung
- Gericht und Aktenzeichen
- Datum der Aktenanlage.
Das Prozessregister ist wesentlich für die Kollisionsprüfung des Anwalts. Wird die betreffende Akte später abgelegt, so wird auch das Ablagedatum im Prozessregister vermerkt.
Anhand des Prozessregisters, dass inzwischen meist elektronisch geführt wird, kontrolliert der Anwalt seine Aktenführung.
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