- Prüfungslizenz
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Die Prüfungslizenz ist die Ermächtigung zur Durchführung von Prüfungen.
Lehrer
Lehrer im öffentlichen und privaten Schuldienst benötigen keine explizite Prüfungslizenz; diese ist zwingende Folge des Bestehens des Staatsexamens.
Hochschulprofessoren
Wie Lehrer benötigen Professoren zunächst keine separate Prüfungslizenz; diese ist Teil der Ernennung zum Professor.
Eine Trennung ist nur auf umgekehrtem Weg möglich: Bei schweren Vergehen (Beispiel: nachgewiesene systematische Diskriminierung von Frauen bei Prüfungen, TU Darmstadt in den 1980er Jahren) kann die Prüfungslizenz entzogen werden. Dies ist keine offizielle Disziplinarmaßnahme. Fachlich jedoch ist es eine schwere Demütigung: Der Professor muss die Verantwortung für die Ergebnisse seiner Lehre an – auf dem Gebiet weniger kompetente – Kollegen abgeben, oder seine Lehrveranstaltungen werden – mangels Belegbarkeit durch Prüfungen – für Studierende uninteressant. Dies wird nur hingenommen, wenn andernfalls Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Verlust des Beamtenstatus zu befürchten wären.
Bundeswehr
Während die Lehre in der Bundeswehr im allgemeinen durch Unteroffiziere durchgeführt wird, müssen Prüfungen im allgemeinen durch Offiziere zumindest beaufsichtigt und bestätigt werden. Je nach Lehrgang sind Offiziere automatisch zur Prüfung berechtigt (z.B. Schießen in der Grundausbildung) oder müssen die Prüfungslizenz durch Nachweis besonderer Kenntnisse erwerben (z.B. Fahrprüfer).
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