- Beamter
-
Beamter steht für
- allgemein bzw. historisch: Arbeitnehmer in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, siehe Beamtentum
Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis nach Öffentlichem Recht, im Unterschied zu Arbeitnehmern nach Privatrecht
- Beamter (Deutschland)
- Beamter (Österreich), eine dienstrechtliche Stellung eines Staatsbediensteten
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Wikimedia Foundation.