- Pseudokardinal
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Ein Pseudokardinal ist in der Geschichte der Katholischen Kirche ein von einem Gegenpapst ernannter Kardinal. Diese Ernennungen dienten vor allem der Machtbestätigung und erfolgten nicht aufgrund besonderer Dienste des Kardinals. Je mehr Kardinäle ein Gegenpapst auf seiner Seite hatte, desto wahrscheinlicher war es, von der Mehrheit der Gläubigen akzeptiert zu werden.
Diese Ernennungen sind von der offiziellen Kirche nicht anerkannt und verfallen mit dem Fall des Gegenpapstes. In einigen historischen Fällen wurden die Pseudokärdinale durch den legitimen Papst bestätigt, wodurch sie alle Rechte des Amtes erhielten.
Das war zum Beispiel der Fall für Louis de La Palud († 1451 Rom), der vom Gegenpapst Felix V. am 12. April 1440 in Thonon-les-Bains zum Pseudo-Kardinalpriester kreïert wurde. Nachdem er sich dem rechtmäßigen Papst Nikolaus V. unterworfen hatte, wurde er am 19. Dezember 1449 zum Kardinal kreïert.[1]
Gegenpapst Pontifikat Konsistorien Kardinäle Nikolaus V. 1328–1330 4 9 Clemens VII. 1378–1394 11 34 Benedikt XIII. 1425–1430 7 19 Alexander V. 1409–1410 - - Johannes XXIII. 1410–1415 4 18 Clemens VIII. 1425–1430 1 2 Benedikt XIV. 1425–1430 - - Felix V. 1439–1449 6 24 Quellen
- ↑ Salvador Miranda, The Cardinals of the Holy Roman Church, Biographical Dictionary, Antipope Felix V (1447-1455), Consistory of April 12, 1440 (I)
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