- Pseudomünze
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Als Pseudomünze wird eine Münze bezeichnet, deren Status als kursgültige Währung in Frage steht. Dieser Status wird oft sehr kontrovers diskutiert.
Die Mehrzahl dieser Pseudomünzen wird nach dem Verfahren der Medaillenprägung gefertigt, d.h. als Polierte Platte mit hohem Relief und anderen Charakteristika in Design, Durchmesser, Dicke bzw. Legierung, die sie für den landesüblichen Geldumlauf ungeeignet machen.
Pseudomünzen lassen sich grob in folgende Bereiche unterteilen:
Inhaltsverzeichnis
Fantasieprägungen
Fantasieprägungen sind Münzen, die nicht von den oder für diejenigen Staaten geprägt wurden, die sie angeblich repräsentieren, bzw. Prägungen, die nicht von einer oder für eine Regierung hergestellt wurden, die zur Ausgabe von Münzen auf gesetzlicher Grundlage berechtigt ist. Dazu gehören etwa von Privaten hergestellte, als „Probeeuros“ vermarktete Gepräge oder von Mikronationen (Scheinstaaten) herausgegebene Münzen.
Viele Fantasiemünzen haben wenig bis gar nichts mit dem Land zu tun, dessen Bezeichnung sie tragen. Sie werden von Münzhandelsfirmen entworfen, geprägt und ausgegeben, und ihre (sofern überhaupt vorhandene) Legitimation als „gesetzliches Zahlungsmittel“ erhalten sie lediglich dadurch, dass die entsprechenden Länder (meist „exotische“ Länder ohne eigene Umlaufmünzen, z.B. afrikanische Staaten oder pazifische Inselstaaten) gegen eine Gebühr eine Erlaubnis dazu erteilen.
Pseudowährungen
Pseudowährungen mit „offiziellem“ Status. Hierbei handelt es sich von einem Staat ausgegebene oder bewilligte Münzen, deren Nennwerte auf eine Währung lauten, die im betreffenden Staat nicht kursgültig ist. Ein Beispiel hierfür ist der Andorranische Diner, der einzig zur Ausgabe von Sammlermünzen dient und weder konvertierbar ist noch für den Zahlungsverkehr verwendet werden kann (die Währung Andorras ist der Euro).
Sammlerprägungen
Münzen, deren Kursfähigkeit, obwohl gesetzlich garantiert, rein theoretischer Natur ist. Diese Münzen sind nie zu ihrem Nennwert erhältlich, sondern werden von Beginn weg mit hohem Aufpreis verkauft. Ihr Geldwert ist auch deshalb hypothetisch, weil sie in der Bevölkerung und meist selbst bei Banken unbekannt sind (und deshalb nicht in Zahlung gegeben oder eingetauscht werden können). Beispiele sind französische Silbermünzen zum Nennwert von ¼ oder 1½ Euro.
Abgrenzung
Handelsübliche Goldmünzen dagegen werden für legale Banktransaktionen bzw. zur geeigneten Lagerung und Verwendung von Gold geprägt und fallen nicht unter die Pseudomünzen. Siehe ergänzend auch Anlagemünze.
Literatur
- Colin R. Bruce II: Unusual World Coins. Krause Publications, 5. Auflage 2007, ISBN 978-0896895768.
Weblinks
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