- Public Bridleway
-
Dieser Artikel behandelt Öffentliches Wegerecht in England und Wales, insbesondere seine für Touristen wichtigsten Erscheinungsformen Public Footpath und Public Bridleway. Zur Situation in Schottland siehe Jedermannsrecht.
Inhaltsverzeichnis
Öffentliches Wegerecht in England und Wales
In England und Wales gibt es kein allgemeines Betretungsrecht für Wälder, Fluren etc. Darin unterscheiden sich diese beiden Teile des Vereinigten Königreiches nicht nur von Deutschland, sondern auch beispielsweise von Schottland, obwohl letzteres ebenfalls zum Vereinigten Königreich gehört. Statt dessen gibt es ein weit verzweigtes Netzwerk öffentlicher Wegerechte, deren Geschichte teilweise bis ins Mittelalter zurückreicht. Während diese Wegerechte früher oft die einzige Möglichkeit darstellten, entlegene Ortschaften und Gehöfte zu erreichen, haben sie heutzutage eine große Bedeutung für Freizeit, Tourismus und Sport, insbesondere für Wanderer, Reiter und Radfahrer. Wegerechte sollten nicht mit Fernwanderwegen verwechselt werden, auch wenn markierte Fernwanderwege vielerorts von öffentlichen Wegerechten Gebrauch machen.
Eigentümer oder Pächter eines Grundstücks, über das ein öffentliches Wegerecht verläuft, dürfen dieses Recht nicht einschränken, den Weg also weder versperren noch umleiten, und müssen bei der Nutzung ihres Grundstücks dafür sorgen, dass Personen, die den Pfad benutzen, durch die Art der Nutzung nicht gefährdet werden. So ist es beispielsweise den Eigentümern nicht erlaubt, auf einer Weide, über die ein Wegerecht verläuft, einen mehr als zehn Monate alten Stier zu halten. Für die Nutzung öffentlicher Wegerechte darf auch keine Gebühr verlangt werden. Vorübergehende oder permanente Änderungen von Wegerechten, zum Beispiel die Schließung oder Umleitung von Wegen im Zusammenhang mit Bauarbeiten, dürfen nur durch die zuständigen Behörden angeordnet werden, nicht vom Grundeigentümer selbst.
Je nach dem wie diese Wege genutzt werden dürfen, werden sie als Public Footpath, Public Bridleway, Byway open to all traffic oder Restricted Byway bezeichnet. [1]
Arten von Wegerechten
Public Footpath
Public Footpath (engl. für: „Öffentlicher Fußweg“) bezeichnet einen Weg, auf dem die Öffentlichkeit ein gesetzlich verbrieftes Recht hat, sich zu Fuß zu bewegen. Dabei dürfen auch Kinderwagen oder Rollstühle mitgeführt werden, soweit der Zustand des Weges dies erlaubt. Zwar sollen die Grundstückseigentümer bzw. die zuständigen Behörden Hindernisse wie zum Beispiel umgestürzte Bäume so schnell wie möglich entfernen und Schäden an den Wegen reparieren, aber es besteht in aller Regel keine Verpflichtung zu einem behinderten- oder kinderwagengerechten Ausbau. Überdies ist, da die Wege vielerorts über Weiden oder sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen verlaufen, stets mit beabsichtigten Hindernissen wie zum Beispiel Viehsperren zu rechnen.
Radfahren, Reiten oder die Benutzung von Fahrzeugen auf einem Public Footpath ist ohne die Zustimmung des Grundeigentümers nicht zulässig. Hunde dürfen mitgenommen werden, so lange sie stets an der kurzen Leine und unter Kontrolle gehalten werden. Wanderer dürfen auch Pausen machen, beispielsweise um die Aussicht zu genießen, sowie am Wegesrand rasten und Picknick machen. Dabei darf jedoch der Weg nicht blockiert werden.
Traditionell wurde ein Public Footpath durch hölzerne Schilder mit der Aufschrift „Public Footpath“ gekennzeichnet. Auch heute findet man diese Schilder noch, sie werden jedoch mehr und mehr durch grüne Blechschilder mit einem gelben Richtungspfeil sowie weißer Aufschrift, oder schlicht einem Fußgängersymbol, ersetzt. Solche Schilder findet man dort, wo ein Public Footpath einen befestigten öffentlichen Weg kreuzt oder von ihm abzweigt. Im Gelände wird der Pfad gelegentlich durch gelbe Wegmarken gekennzeichnet. Zusätzlich können auch Richtungs- und Entfernungsangaben gemacht werden.
Public Bridleway
Auf einem Public Bridleway (engl. für: „Öffentlicher Reitweg“) hat die Öffentlichkeit die gleichen Rechte wie auf einem Public Footpath, zusätzlich darf man hier aber auch:
- Reiten oder ein Pferd bzw. Packtier führen
- Fahrrad fahren.
Es besteht allerdings weder für die Behörden noch für die Grundeigentümer eine Verpflichtung, einen Bridleway in einem zum Radfahren geeigneten Zustand zu halten. Es muss daher insbesondere bei stark von Reitern frequentierten Bridleways stets damit gerechnet werden, dass diese für Radfahrer entweder gar nicht oder nur auf Mountainbikes passierbar sind.
Im Gelände wird ein Public Bridleway durch Beschilderung mit der Aufschrift „Public Bridleway“ oder durch blaue Wegmarken gekennzeichnet.
Byway open to all traffic
Ein Byway open to all traffic (engl. für: „Seitenweg offen für allgemeinen Verkehr“), gelegentlich mit BOAT abgekürzt, steht neben Fußgängern, Reitern und Radfahrern grundsätzlich auch allen anderen Fahrzeugen zur Verfügung. Es können allerdings Einschränkungen, zum Beispiel bezüglich der Fahrzeugbreite oder -höhe gegeben sein. Diese werden in der Regel durch entsprechende Verkehrszeichen am Anfang des Weges bekannt gegeben. Ein Byway open to all traffic ist rechtlich einer befestigten, öffentlichen Straße gleichgestellt, auch wenn er über Privatgrund verläuft oder nicht befestigt ist.
Die meisten Byways sind mit normalen PKW nicht befahrbar, es muss jedoch mit Verkehr durch geländegängige Fahrzeuge gerechnet werden.
Ist der Verlauf eines Byway im Gelände nicht eindeutig erkennbar, so wird er manchmal durch rote Wegmarken gekennzeichnet.
Restricted Byway
Ein Restricted Byway (engl. für: „Beschränkt zugänglicher Seitenweg“) steht neben Fußgängern, Reitern und Radfahrern auch anderen nicht motorisierten Fahrzeugen zur Verfügung. Motorfahrzeuge jeglicher Art sind hier nicht zulässig.
Der Begriff Restricted Byway existiert erst seit 2006 und ersetzt die Kategorie Road used as public path, abgekürzt RUPP, die 1949 eingeführt worden war. 1968 waren die zuständigen Behörden angewiesen worden, sämtliche RUPPs in eine der damals bestehenden anderen Kategorien umzuwidmen. Da diese Prozedur jedoch sehr viel Zeit in Anspruch nahm, wurden schließlich am 2. Mai 2006 alle zu diesem Zeitpunkt noch existierenden RUPPs als Restricted Byway eingestuft.
Im Gelände wird ein Public Bridleway durch dunkelrote Wegmarken gekennzeichnet.
Permissive Path
Der Permissive Path oder auch Permitted Path (engl. für: „Freigegebener Weg“) ist ein Sonderfall, da der öffentliche Zugang hier freiwillig vom Grundeigentümer gewährt wird, ohne dass eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht. Er wird hier der Vollständigkeit halber erwähnt. Bei einem Permissive Path kann der Grundeigentümer die Art der Nutzung einschränken, zum Beispiel bestimmte Verkehrsmittel oder die Mitnahme von Hunden ausschließen, oder den Weg nur zu bestimmten Zeiten freigeben. Solche Einschränkungen sind, wenn sie sich nicht ohnehin schon zum Beispiel aus der Breite des Weges ergeben, am Anfang des Weges durch Beschilderung bekanntzugeben. Es ist beispielsweise gängige Praxis, einen Permissive Path jedes Jahr an einem bestimmten Kalendertag zu schließen, um die Entstehung eines öffentlichen Wegerechtes durch Gewohnheitsrecht zu verhindern.
Verwaltung von Wegerechten
Zuständige Behörden für die Verwaltung von öffentlichen Wegerechten sind in England die Verwaltungsgrafschaften und in Wales die Unitary Authorities. Diese Behörden sind verantwortlich für die Kennzeichnung der Wegerechte durch entsprechende Beschilderung und Markierungen, sowie bei Bedarf für die Anordnung (vorübergehender) Sperren oder Umleitungen.
Die Definitive Map
Seit dem Jahr 1949 sind diese Behörden angehalten, alle existierenden Wegerechte in einer speziellen Landkarte, der sogenannten Definitive Map, einzutragen.[2] Einträge in dieser Karte sind in Streitfällen bezüglich Wegerechten bindend. Doch behördlichen Schätzungen zu Folge waren zum Zeitpunkt des Erlasses des Countryside and Rights of Way Act durch das britische Parlament im Jahr 2000 noch mehr als 10 Prozent der existierenden öffentlichen Wegerechte nicht in der Definitive Map erfasst. Innerhalb einer bis zum 1. Januar 2026 laufenden Frist können noch nicht erfasste Wegerechte nachgetragen werden. Alle Wegerechte, die zum Ablauf der Frist nicht in der Definitive Map erfasst sind, verfallen dann automatisch. Der britische Wandererverein Ramblers' Association bemüht sich daher, Nachweise für möglichst viele Wegerechte – insbesondere in landschaftlich attraktiven Gegenden – zusammen zu tragen und deren Eintragung in die Definitive Map zu erreichen.
Access Land seit 2000
Mit dem Erlass des Countryside and Rights of Way Act wurde eine neue Möglichkeit geschaffen, Land auch außerhalb von Wegen zu durchwandern, das sogenannte Access Land. Auf als Access Land deklariertem Grund darf man auch außerhalb von Wegerechten wandern, nicht jedoch reiten oder radfahren. Im Unterschied zu öffentlichen Wegerechten darf der Zugang zu Access Land allerdings durch den Grundeigentümer für bis zu 28 Tage im Jahr gesperrt werden.
Weitergehende Aktivitäten wie zum Beispiel Zelten erfordern auch auf Access Land immer die Erlaubnis des Grundeigentümers.
Literatur
- Countryside Act 1968
- Countryside and Rights of Way Act 2000
- Rights of Way Act 1990
- Rights of Way Improvement Plans: Statutory Guidance to Local Highway Authorities in England
- Rights of Way: a guide to law and practice 4th Edition - Paul Clayden and John Trevelyan (2007) - published by The Ramblers' Association - ISBN 978-1-901184-99-0
- The Secrets of Countryside Access - Dave Ramm (2006) - published by the East Berkshire Ramblers' Association Group - ISBN 1-874258-20-1
Weblinks
- Informationen zu öffentlichen Wegerechten (in Englisch) auf der Website des Bedfordshire County Council
Einzelnachweise
- ↑ http://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Rights_of_way_in_England_and_Wales&oldid=206586698
- ↑ http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?LegType=All+Legislation&title=highways+act+&Year=1980&searchEnacted=0&extentMatchOnly=0&confersPower=0&blanketAmendment=0&sortAlpha=0&TYPE=QS&PageNumber=1&NavFrom=0&parentActiveTextDocId=2198137&ActiveTextDocId=2198186&filesize=22191
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.