Qualifikation (Recht)

Qualifikation (Recht)

Qualifikation heißt juristische Bewertung, Einschätzung des konkreten Falls oder der Situation; die methodische Zuordnung des Falls nach Rechtsnormen (Gesetzen) und die Nennung der Rechtsgrundlage, nach der bewertet wird.

Siehe auch: Qualifikation (Strafrecht)


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