Quantifizierungsverbot

Quantifizierungsverbot

Das Quantifizierungsverbot ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Er besagt die Unzulässigkeit von abstrakten Abwägungen des Rechtsguts Leben. Demnach ist es unzulässig, zahlenmäßig oder qualitativ Leben gegeneinander aufzurechnen. Man spricht auch vom Verbot der Saldierung von Leben.

Beispiele

Ein Mensch ist nach dem Quantifizierungsverbot genauso viel wert wie eine unbestimmte größere Anzahl anderer Menschen. Ebenso darf nicht qualitativ unterschieden werden: Beispielsweise ist eine im Sterben liegende alte Person ebenso viel wert wie ein gesundes Kleinkind.

Gründe

Die Quantifizierung von menschlichem Leben würde der Menschenwürde des Art. 1 I 1 GG zuwiderlaufen. Ebenso wäre es nicht in Einklang zu bringen mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 GG.

Ausnahmen

Innerhalb der strafrechtlichen Dogmatik ist sehr umstritten, ob und wenn ja wann Ausnahmen vom Quantifizierungsverbot zulässig sind. In der Praxis hingegen finden sich durchaus Fälle, in denen beispielsweise durch den „finalen Todesschuss" auf den Geiselnehmer eine Ausnahme vom Quantifizierungsverbot gemacht wird.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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