- Quotenrückversicherung
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Bei einer Quotenrückversicherung (QRV) ist der Rückversicherer mit einem festgelegten %-Anteil (= Quote) an allen gezeichneten Risiken beteiligt. Prämien- und Schadenszahlungen werden gemäß dieser vereinbarten Quote aufgeteilt. Den Anteil des Erstversicherers nennt man Selbstbehalt. Hat der Rückversicherer eine Quote von 30 % so ist er an jedem Schaden (der im Vertrag versicherten Risiken) den der Erstversicherer zu decken hat mit 30 % dabei. Der Selbstbehalt für den Erstversicherer entspricht in diesem Fall 70 %. Die QRV ist eine proportionale (anteilige) Rückversicherung.
Vorteil einer QRV:
- geringer Verwaltungsaufwand.
- in gewissem Rahmen eine Verbesserung der Solvabilitätslage des Erstversicherers.
Nachteil einer QRV:
- für den Erstversicherer handelt es sich um eine verhältnismäßig teure Form der Rückversicherung, da sämtliche Risiken an den Rückversicherer abgegeben sind, obwohl er viele Risiken aus eigener Finanzkraft decken könnte. Allerdings handelt es sich um einen (in der Regel) umfassenden Risikotransfer.
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