- RMA-Nummer
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Mit Return Material Authorization oder Return Merchandise Authorization (RMA-Nummer) wird eine vom Lieferanten vergebene Kennnummer für die Warenrücksendung bezeichnet. Der Kunde wird verpflichtet, vor der Rücksendung eine derartige Kennnummer anzufordern, damit die Ware beim Lieferanten korrekt zugeordnet werden kann. Meistens wird auf dem RMA-Formular auch unterschieden zwischen im Garantierahmen entstandene Defekte, bereits bei Ankunft defekten Produkten (Dead On Arrival) und nach dem Garantierahmen bzw. durch den Kunden hervorgerufene Defekte, wobei im letzteren genannten Fall natürlich die Reparaturkosten auf den Kunden zukommen.
Eine derartige Verpflichtung des Kunden ist in vielen Fällen mit geltendem Recht unvereinbar. So hat der Endverbraucher z. B. nach dem Fernabsatzrecht (im BGB) ein Rückgaberecht, das von der vorherigen Vergabe einer RMA-Nummer unabhängig ist. Die Anbringung einer RMA-Nummer kann sich aber durchaus aus den nebenvertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben.
Der RMA-Prozess dient daher vielmehr der strukturierten Rückführung der Ware. Hierdurch wird zumeist eine schnellere und weniger fehleranfällige Zuordnung und Verarbeitung der Retoure erreicht. Daher dient der RMA-Prozess im Regelfall beiden Parteien und sollte auch vom Rücksender beachtet werden. Wichtig ist dabei immer, die RMA-Nummer beziehungsweise RMA-Kennung gut und sichtbar auf der Verpackung anzugeben, um in der Warenannahme die Lieferung besser separieren zu können.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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