Ausfuhrliste

Ausfuhrliste

Die Ausfuhrliste ist eine Anlage zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Sie enthält diejenigen Güter, deren Ausfuhr aus der Europäischen Gemeinschaft der Exportkontrolle unterliegt und damit genehmigungspflichtig ist. Der Umfang der gelisteten Güter ergibt sich aus den internationalen Genehmigungspflichten gemäß der Dual-Use-Verordnung (Güterliste aus Anhang I dieser Verordnung) sowie zusätzlichen (nur nationalen, d.h. deutschen) Genehmigungspflichten für Dual-Use- und für Rüstungsgüter.

Die Ausfuhrliste ist in zwei Teile untergliedert, von denen Teil I wiederum in die Abschnitte A, B und C unterteilt ist:

Im Teil I sind die Güter (Waren, Datenverarbeitungsprogramme (Software) und Technologien), aufgeführt, für die die Beschränkungen der AWV und der EG-Dual-Use-VO gelten.

  • Teil I, Abschnitt A: Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.
  • Teil I, Abschnitt B: derzeit nicht belegt.
  • Teil I, Abschnitt C: bis auf wenige nationale Nummern identisch mit der jeweils aktuellen Fassung des Anhang I der EG-Dual-Use-VO. Die Aktualisierung kann aber zeitverzögert erfolgen.

Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, für die es gemäß der Außenwirtschaftsverordnung dort genannte Beschränkungen gibt.

Siehe auch

Die Ausfuhrliste hat im US-Recht ihre Entsprechung in der Commerce Control List.

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  • Ausfuhrliste — Aus|fuhr|lis|te, die: gesetzlich festgelegte Liste von Waren, deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist …   Universal-Lexikon

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