Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen (auch: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen. Das Aussehen der Kennzeichen unterscheidet sich meist von gewöhnlichen Nummernschildern.

Deutschland

Deutsches Ausfuhrkennzeichen

In der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (mit Tag / Monat / Jahr), das auch als Ausfuhrmerkzeichen bezeichnet wird, gibt den letzten Tag des Versicherungsschutzes an. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die Bundesrepublik verlassen haben, da es dann ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist und nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf.

Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (§ 29 StVZO) ausgestellt. Außerdem muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden (nur Haftpflichtversicherung möglich, ist europaweit gültig).

Auch Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen sind seit dem 1. Juli 2010 steuerpflichtig. Der bislang gültige begrenzte steuerfreie Zeitraum von bis 3 Monaten ist entfallen.

Zur Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens benötigt man:

  • Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte,
  • vollständig ausgefüllte besondere Versicherungsbestätigungskarte,
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) (bei vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen stattdessen die Abmeldebescheinigung),
  • gesiegelte Kennzeichenschilder (bei angemeldeten Fahrzeugen),
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens, soweit erforderlich.

Restliches Europa

Tschechisches Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen aus den Niederlanden

Nicht jedes Land besitzt spezielle Ausfuhrkennzeichen, oft werden zu exportierende Fahrzeuge mit einer "normalen" temporären Zulassung versehen. Die Ausfuhrkennzeichen der einzelnen Länder Europas ähneln sich in der Regel. Am rechten Rand befindet sich bei vielen Staaten ein rotes Feld mit der Angabe eines Datums. Die Angabe wird entweder wie der Rest des Schildes geprägt (z. B. in Deutschland) oder auf einem speziellen Feld anderweitig markiert (z. B. durch Sticker). In den Niederlanden wird das Datum durch eine Buchstaben-Zahlen-Kombination kodiert. Einige Staaten der Europäischen Union verzichten bei Ausfuhrkennzeichen auf das sonst übliche blaue Euroband am linken Rand. In vielen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist die Verwendung von Papier-Kennzeichen, die an die Scheibe geklebt werden, verbreitet.


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