Auskunfts- und Beratungsstellen

Auskunfts- und Beratungsstellen

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland (allgemeine Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung) werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen, die seit dem 1. Oktober 2005 unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren. Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr. So ist der Oberbegriff Deutsche Rentenversicherung nur gemeinsamer Name, Logo und symbolisches Dach für alle Träger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die gesetzliche Rentenversicherung wurde in der Bundesrepublik Deutschland von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), den 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt gebildet.

Spitzenverband der Rentenkassen war der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV - Datenstelle der Rentenversicherung) in Würzburg betrieb.

Die BfA war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte, die LVAen für die Arbeiter und Handwerker, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte, die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn und die Seekasse für Seeleute zuständig.

Sowohl Bahnversicherungsanstalt als auch Seekasse führten neben der Arbeiter- auch die Rentenversicherung der Angestellten im Auftrag der BfA durch. Letztere ist Teil der so genannten See-Sozialversicherung. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.

Im Zuge der Reform wurden am 1. Oktober 2005 VDR und BfA zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengelegt und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten (vormals Landesversicherungsanstalten) reduziert (siehe Liste). Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in einem eigenständigen und gemeinsamen Bundesträger, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zusammengefasst. Die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestellten-Rentenversicherung wurde aufgehoben.

Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer wird die Zuordnung nach dem Zufallsprinzip (sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist) vorgenommen. Mittelfristig sollen die Versicherten im Verhältnis 55 % Regionalträger, 40 % Deutsche Rentenversicherung Bund, 5 % Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgeteilt sein. Die einzelnen Träger bleiben rechtlich selbständig.

Zentrale Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung

Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium.

Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung

Sie setzen sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltungen aller Träger zusammen und repräsentieren somit alle Rentenversicherungsträger.

Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Dies ist das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Bund; sie hat 96 Mitglieder. Zu alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung wurden Rainer Bliesener (Arbeitnehmerseite) und Martin Hoppenrath (Arbeitgeberseite) gewählt. Den Vorsitz übernahm zunächst Rainer Bliesener.

Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund

Die 96 Mitglieder der Vertreterversammlung wählten einen 22-köpfigen Vorstand. Er besteht aus Vertretern der Regionalträger, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zu alternierenden Vorsitzenden wurden Alexander Gunkel (Arbeitgeberseite) und Dr. Ursula Engelen-Kefer (Arbeitnehmerseite) gewählt. Den Vorsitz übernahm zunächst Alexander Gunkel.

Erweitertes Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund

Von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde auch das Erweiterte Direktorium gewählt. Es bereitet Entscheidungen vor, die alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreffen und ist zuständig für im Gesetz definierte Aufgaben wie etwa im Bereich der Versichertenverteilung und der Finanzsteuerung. Es besteht aus

Dr. Herbert Rische (Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund),
Dr. Axel Reimann (Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund),
Herbert Schillinger (Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund).
Manfred Adami (Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern),
Wilfried Gleitze (Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Westfalen),
Dr. Georg Greve (Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See),
Dr. Wolfgang Kohl (Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland),
Dr. Ingrid Künzler (Erste Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Nord).

Organisation

Die Deutsche Rentenversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger (Stand: 1. Januar 2008). Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig.

Liste der Träger

Diese ist außerdem noch Trägerin

Selbstverwaltung der Träger

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung werden im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten selbstverwaltet (bei der Knappschaft ist das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht.

Auskunfts- und Beratungsstellen, Versicherungsämter

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind Zweigstellen der jeweiligen Rentenversicherungsträger. Sie dienen, wie auch das kommunale Versicherungsamt, dem Servicegedanken und als Anlaufstelle für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte die Rentenversicherung betreffend. Die Auskunfts- und Beratungsstellen und die Versicherungsämter arbeiten kostenlos und neutral. Versicherte und interessierte Personen erhalten hier Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der oft umfangreichen Formulare (zum Beispiel für die Kontenklärung oder Rentenanträge) sowie Beratung zu allen Belangen der Rentenversicherung und zur Altersvorsorge und Grundsicherung.

Seit einiger Zeit können Anträge in den Auskunfts- und Beratungsstellen und den Versicherungsämtern online aufgenommen werden. Für den Antragsteller entfällt so ein Großteil der Arbeit und das Ausfüllen der Formulare. In der Regel sind vom Versicherten lediglich die Daten zu prüfen (Versicherungsverlauf), entsprechende Unterlagen im Original mitzubringen und gegebenenfalls Vorbereitungsbögen (die wesentlich einfacher ausfallen) auszufüllen. Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen oder der Versicherungsämter nehmen dann mit Onlineanbindung die Anträge am PC auf. Die benötigten Unterlagen werden kopiert und können hier bestätigt werden. Der Versicherte bekommt eine ausgefüllte Zweitschrift der Anträge (soweit gewünscht) sowie eine Empfangsbestätigung über die eingereichten Anträge und Unterlagen.

Weiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge sowie Seminare, ebenfalls kostenlos, angeboten.

Die Auskunfts- und Beratungsstellen halten zusätzlich besondere Sprechtage zu festen Themengebieten ab. Beispiele sind die so genannten „Internationalen Sprechtage“ zu Rentenversicherungsfragen mit Auslandsberührung (zum Beispiel Beschäftigung in mehreren Staaten) sowie die „Tage der kurzen Wege“ (Beratungstage an denen sich mehrere Institutionen zum Beispiel Finanzamt, Krankenkassen und Zusatzversorgungskassen beteiligen) oder Altersvorsorgetage.

Für ein Beratungsgespräch wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen. Aus Gründen des Datenschutzes ist immer die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Lichtbilddokumentes (z. B. Reisepass) erforderlich.

Der Deutschen Rentenversicherung wurde auch die Aufgabe der Überwachung der nachgelagerten Besteuerung von Lebensversicherungen übertragen ( § 22a EStG ). Alle Lebensversicherungen müssen der DRV die ausgezahlten Beträge zur Ermittelung der Einkommensteuer übermitteln.

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