- DRV Bund
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein bundesweit tätiger Träger der allgemeinen, gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland neben 17 weiteren, überwiegend regionalen Trägern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Als größte unter den Versicherungsträgern nimmt sie außer der Betreuung von ca. 27 Millionen Versicherten auch Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr. Sie betreibt auch die gemeinsame Datenstelle der Rentenversicherungsträger in Würzburg und unterhält bundesweit Auskunfts- und Beratungsstellen.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Hauptsitz der Deutschen Rentenversicherung Bund ist Berlin. Außenstellen befinden sich in Gera und Stralsund sowie in der Stadt Brandenburg an der Havel.
Die Leistungsabteilung genannten Arbeitseinheiten sind tätig für Versicherte und Rentner in Abhängigkeit von deren Geburtsdatum[1]. Danach werden Versicherte und Rentner, die
- am 2., 3. oder 4. eines Monats geboren wurden, in Gera (Deutsche Rentenversicherung Bund, 07497 Gera);
- am 12., 13., 14., 22. oder 24. eines Monats geboren wurden, in Stralsund (Deutsche Rentenversicherung Bund, 18431 Stralsund);
- an den restlichen Tagen eines Monats geboren wurden, in Berlin (Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin)
betreut.
In Brandenburg an der Havel sitzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, eine gesonderte Verwaltungseinheit, die die "Riester-Renten" verwaltet.
In Berlin befinden sich zudem die Abteilungen 50 (Internationale Aufgaben und Beratungsdienst) und 80 (Rehabilitation) sowie Grundsatzabteilung, Personalverwaltung und andere Arbeitseinheiten.
Organe
Organe der Deutschen Rentenversicherung Bund sind die Selbstverwaltungsorgane und das Direktorium.
Selbstverwaltungsorgane sind die Vertreterversammlung und der Vorstand sowie der Trägerausschuss des Vorstandes und der Trägerausschuss der Vertreterversammlung. Die Zusammensetzung der Organe erfolgt teilweise durch Benennung und teilweise durch Sozialwahlen.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus
- 30 Mitgliedern, die von den Versicherten und Arbeitgebern der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt werden,
- je zwei Mitgliedern aus den Selbstverwaltungsorganen der Regionalträger und
- zwei Mitgliedern aus der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Aufgaben der Vertreterversammlung sind u. a. die Entscheidung über Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Rentenversicherung in Deutschland sowie die Feststellung der Anlage und das Beschließen der Jahresrechnung zur Anlage zum Haushaltsplan. Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Rainer Bliesener und Martin Hoppenrath.
Trägerausschuss der Vertreterversammlung
Alternierende Vorsitzende sind Martin Hoppenrath und Herbert Neumann.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 22 Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes müssen je zur Hälfte der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber angehören. Aufgaben des Vorstandes sind u. a. die Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Entscheidung über Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Rentenversicherung in Deutschland. Alternierende Vorsitzende des Vorstandes sind Annelie Buntenbach und Alexander Gunkel.
Trägerausschuss des Vorstandes
Alternierende Vorsitzende sind Christian Zahn und Dr. Hartmann Kleiner.
Direktorium
Das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht aus einem Präsidenten und zwei weiteren Mitgliedern. Aktuell sind dies:
- Präsident Dr. Herbert Rische,
- Direktor Herbert Schillinger und
- Direktor Dr. Axel Reimann.
Die Aufgaben des Direktoriums sind u. a. die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Grundsatz- und Querschnittsaufgaben.
Geschichte
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ging am 1. Oktober 2005 aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hervor. Sie hat zudem Aufgaben des aufgelösten Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) übernommen.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wurde zum 1. August 1953 (BGBl. I S. 857) gegründet; 1911 bis 1945 bestand als Träger für die Angestelltenversicherung die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA), deren Aufgaben 1945 bis 1953 in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik von den Landesversicherungsanstalten wahrgenommen wurden.
Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 übernahm die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Rentenzahlungen der Sozialversicherung der DDR und überführte diese in das bundesdeutsche System. Nach Beschlüssen der Unabhängigen Föderalismuskommission eröffnete die BfA Abteilungen in Gera (am 3. Januar 1999) und in der Hansestadt Stralsund (4. Oktober 1999). In diesen Abteilungen wurden von ca. 2.200 Mitarbeiter(innen) bundesweit Versicherte und Rentner betreut. Zudem war die in der Stadt Brandenburg für die sog. „Riester-Rente“ ebenfalls aufgrund oben genannten Beschlüsse errichtete Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Teil der BfA.
Im gesamten Bundesgebiet betrieb die BfA Auskunfts- und Beratungsstellen sowie einen Prüfdienst für den korrekten Beitragseinzug. Die Zahl der Auskunfts- und Beratungsstellen wurde von 2005 an auf die Standorte beschränkt, an den das "Haupthaus" vertreten ist, also Berlin, Gera, Stralsund und Brandenburg. Die übrigen Auskunfts- und Beratungsstellen gingen/gehen an die Regionalträger über. Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund wird ab Januar 2010 die Prüfung der Unfallversicherung mit übernehmen.
Bis zum 31. Dezember 2004 war sie allein zuständig für die Betreuung, Versicherung und Leistungserbringung für abhängig beschäftigte Angestellte, freiwillig Versicherten sowie gesetzlich pflichtversicherte selbständige Lehrer, Hebammen, Seelotsen, Künstler und Publizisten u. a. Aufgrund der Aufhebung des bisherigen Versichertenbegriffs werden seit dem 1. Januar 2005 Versicherte aus allen Berufen betreut, die bisher 26 verschiedenen Versicherungsträgern angehörten.
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger war der freiwillige Zusammenschluss der 26 deutschen Rentenversicherungsträger. Sein Sitz war bis zum 31. März 2005 Frankfurt am Main, zum 1. April 2005 erfolgte der Umzug nach Berlin. Der VDR ist aus dem 1919 gegründeten Verband Deutscher Landesversicherungsanstalten hervorgegangen. Er wurde zum 1. Oktober 2005 im Rahmen der Organisationreform der deutschen Rentenversicherung aufgelöst.
Die Mitglieder des VDR waren:
- die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA)
- die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- die Bundesknappschaft
- die Bahnversicherungsanstalt
- die Seekasse
Zu den Hauptaufgabengebieten des Verbandes gehörten:
- Wahrnehmung gemeinsamer Angelegenheiten,
- Beratung bei Gesetzesvorhaben,
- Aufklärung der Bevölkerung,
- Statistisches Berichtswesen,
- Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter(innen) und
- Wahrnehmung der Aufgaben einer Datenstelle der Rentenversicherungsträger.
Die größte Abteilung des VDR war die Hauptabteilung 4 in Würzburg. Sie war zuständig für Datenverarbeitung, Organisation und Berufliche Bildung. Sie verwaltete kraft Gesetzes die von den Trägern der Rentenversicherung unterhaltene „Datenstelle“ (DSRV), die seit 1975 dort untergebracht war. Diese führte Stammdatensätze von Versicherten und Rentnern zur Aufdeckung und Verhinderung von Doppel- und Mehrfachvergaben von Versicherungsnummern. Außerdem können mit den Daten Querverbindungen zwischen Rentenversicherungsträgern und anderen Stellen hergestellt sowie der Datenaustausch und die Herstellung von Querverbindungen im Rentenversicherungsbereich der Europäischen Union gesteuert werden.
Derzeit werden durchschnittlich ca. eine Million Datensätze pro Tag verarbeitet. Bei der DSRV sind ca. 105 Millionen Stammsätze für Versicherte und Hinterbliebene der Rentenversicherung gespeichert.
Organisationsreform in der Rentenversicherung
Im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung treten die Rentenversicherungsträger seit dem 1. Oktober 2005 unter dem neuen Namen Deutsche Rentenversicherung auf. Auf Bundesebene wurde die Zahl der Träger verringert, indem die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusionierten.
Dabei wurde die Regelung getroffen, dass die BfA Teile ihres Versichertenbestandes an die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung abzugeben hat. Vorher hatte die BfA aufgrund der historischen Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern einen Anteil von zuletzt ca. 55 Prozent am Versichertenbestand. Aufgrund des Wandels im Arbeitsleben nahm die Zahl der Versicherten bei der BfA zulasten der Landesversicherungsanstalten immer mehr zu; um diese Entwicklung zu stoppen, wurde in der Strukturreform festgelegt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund mittelfristig nur noch 40 % des Versichertenbestandes und die Regionalträger 55 % verwalten sollen. Die restlichen 5 % entfallen auf den zweiten Bundesträger, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn See. Zum 1. Oktober 2005 wurden von der Vertreterversammlung die neuen Gremien der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt.
Ausbildung
Im Jahr 2008 werden insgesamt 178 junge Menschen in der Hauptverwaltung und 140 in den Kliniken neu ausgebildet. Von denen wird jedoch vermutlich nur ein Bruchteil in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung übernommen werden können.
Zahlen
Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Zahlen (2004) Versicherte: ca. 25,1 Mio. Rentenzahlungen: ca. 9,1 Mio. monatlich Aufwendungen für Renten: 101.345,8 Millionen Euro Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen: 2.065,3 Millionen Euro Beitragseinnahmen: 100.340,8 Millionen Euro Rentenanträge: ca. 737.000 Rehabilitationsanträge: ca. 690.000 Aufwands-/Ertragsrechnung: ca. 125,2 Mrd. Euro Mitarbeiter/innen: ca. 27.000 Büro- & Funktionsfläche: ca. 364.000 m² Posteingang: ca. 50.000 tgl. Postausgang: ca. 80.000 tgl. E-Mails: ca. 1.500 tgl. Zahlen von: www.bfa.de und www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund
Der Haushalt für das Jahr 2006 umfasst 148,82 Milliarden Euro.
Einnahmen in Milliarden Euro:
- 109,94 Rentenbeiträge
- 38,13 Zuschüsse und Erstattungen des Bundes und der Versorgungsdienststellen
- 0,44 Sonstige Einnahmen
- 0,23 Erstattungen der Rentenleistungen
- 0,08 Vermögenserträge
Ausgaben in Milliarden Euro:
- 125,95 Rentenzahlungen und sonstige Rentenleistungen
- 8,02 Krankenversicherung der Rentner
- 3,98 Überführte Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
- 3,24 Überschuss der Erträge
- 2,90 Finanzausgleich
- 2,18 Leistungen zur Rehabilitation (Reha)
- 1,73 Verwaltungs- und Verfahrenskosten
- 0,72 Sonstige Ausgaben
- 0,10 Investitionshaushalt
Einzelnachweis
Weblinks
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