- Auslandssteuer
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Die Ausländersteuer ist eine Form der Steuererhebung in Deutschland, um Künstler und Sportler im Auftrittsland Steuern zahlen zu lassen, statt wie üblich am Wohnort. Sie ist in § 50a Abs. 4 EStG definiert, [1] wurde aber mit Urteil (C-234/1) vom europäischen Gerichtshof im Jahre 2003 gekippt.[2] Bund und Länder haben sich seither auf neue Regelungen geeinigt.[3] Mit dem sogenannten Scorpio-Urteil (C-290/4) vom 3. Oktober 2006 hat der EuGH diese Regelungen erneut in Frage gestellt.[4]
Nachweise
- ↑ Veraltete Informationsseite der Künstlersozialkasse
- ↑ Kulturinformationszentrum des Deutschen Kulturrates: Ausländersteuer verstößt gegen EU-Recht
- ↑ Deutscher Kulturrat: Bund und Länder ziehen bei der Besteuerung ausländischer Künstler endlich an einem Strick
- ↑ EuGH-Urteil FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH gegen Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Weblinks
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