Auslandssteuer

Auslandssteuer

Die Ausländersteuer ist eine Form der Steuererhebung in Deutschland, um Künstler und Sportler im Auftrittsland Steuern zahlen zu lassen, statt wie üblich am Wohnort. Sie ist in § 50a Abs. 4 EStG definiert, [1] wurde aber mit Urteil (C-234/1) vom europäischen Gerichtshof im Jahre 2003 gekippt.[2] Bund und Länder haben sich seither auf neue Regelungen geeinigt.[3] Mit dem sogenannten Scorpio-Urteil (C-290/4) vom 3. Oktober 2006 hat der EuGH diese Regelungen erneut in Frage gestellt.[4]

Nachweise

  1. Veraltete Informationsseite der Künstlersozialkasse
  2. Kulturinformationszentrum des Deutschen Kulturrates: Ausländersteuer verstößt gegen EU-Recht
  3. Deutscher Kulturrat: Bund und Länder ziehen bei der Besteuerung ausländischer Künstler endlich an einem Strick
  4. EuGH-Urteil FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH gegen Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”