Rahmengebühr

Rahmengebühr

Eine Rahmengebühr ist eine Gebühr, die durch einen Mindest- und einen Höchstsatz beschrieben wird, und bei welcher der exakte Betrag im Einzelfall zu ermitteln ist.

Rahmengebühren treten im Bereich der öffentlichen Verwaltung für Amtshandlungen auf, bei denen der jeweilige Gebührentatbestand eine Vielzahl von Fallgestaltungen umfasst, für welche eine feste Gebühr nicht sachgerecht vorgesehen werden kann.

Im privatrechtlichen Bereich treten Rahmengebühren vor allem im Bereich der Gebührenordnungen der freien Berufe, etwa für Ärzte, Rechtsanwälte sowie für Notare auf.

Die Ausfüllung des Gebührenrahmens bedeutet eine Festlegung der Leistung durch den Gläubiger. Hierfür regelt § 315 BGB allgemein, dass in solchen Fällen die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen vorzunehmen ist. Der allgemeinen Bestimmung des § 315 BGB gehen speziellere Normen selbstverständlich vor.

Im Bereich der Vergütung für Rechtsanwälte sind hierbei insbesondere zu berücksichtigen:

  • Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
  • Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
  • Haftungsrisiko
  • Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse für den Mandanten.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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