Ausspähen von Daten

Ausspähen von Daten

Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Inhaltsverzeichnis

Wortlaut

Der Wortlaut des § 202a StGB ist:

  • (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Tatbestand

Geschützt wird die Verfügungsbefugnis über Daten. Diese Norm ist sozusagen die allgemeine Strafbestimmung gegen den „elektronischen Hausfriedensbruch“.[1] Primär geht es um das Verschaffen von Daten. Dabei ist es nicht relevant, ob geschäftliche oder private Daten ausgespäht werden. §202a StGB erfasst unter anderem den Softwarediebstahl, das Ausspähen von Daten, den Wirtschaftsverrat und das Verschaffen von Unternehmensgeheimnissen. Nach Meinung einiger Juristen ist das Einhacken in fremde Datensysteme ohne das Verschaffen von Daten nicht gesetzwidrig, diese Einschätzung ist jedenfalls nach dem neuen Wortlaut der Norm, die die Strafbarkeit bereits mit der Erlangung des Zugangs beginnen lässt, nicht mehr haltbar. Das uneingeschränkte Lesen der illegal beschafften Daten erfüllt jedoch den Tatbestand des § 202a.

Zukünftig soll bereits der bloße unbefugte Zugang zu Computer- und Informationssystemen ("Hacking") strafbar sein. Bisher gilt dies erst, wenn sich jemand Daten verschafft.[2]

Da das Europarat-Übereinkommen die Strafbarkeit von bestimmten Vorbereitungshandlungen für Computerstraftaten vorschreibe, soll der im deutschen Recht bestehende Tatbestand des vorbereitenden Computerbetrugs auf das Ausspähen und Abfangen von Daten erweitert werden. Auch Vorbereitungshandlungen zu Datenveränderung und Computersabotage sollten in diesem Zusammenhang erfasst werden.

Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik

  Anzahl der Delikte § 202a StGB
in Deutschland (PKS)
2000 538
2001 1.463
2002 806
2003 781
2004 1.743
2005 2.366
2006 2.990
2007 4.829
2008 7.727

In der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2008 insgesamt 7.727 Delikte erfasst [3]. Die Fallzahlen der letzten Jahre können dem Diagramm (PKS 2000 - 2008) entnommen werden.

Bei den Computerstraftaten überwiegen männliche erwachsene Tatverdächtige ab 21 Jahren.

Anhand von Statistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) lässt sich das genaue Ausmaß der Delikte nicht ermitteln. Wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderen Einflussfaktoren sind diese Statistiken in Deutschland nicht vergleichbar.

Siehe auch

Quellen

  1. Stefan Ernst, Strafbarkeit von Hacking und Computerviren, S. 9 ff, Uni Hannover
  2. Bundestag 21. März 2007
  3. BKA Polizeiliche Kriminalstatistik 2007

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ausspähen von Daten — Datendiebstahl, Straftatbestand. A.v.D. begeht, wer unbefugt elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeicherte oder übermittelte ⇡ Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang bes. gesichert sind …   Lexikon der Economics

  • Daten — sind „zum Zweck der Verarbeitung zusammengefasste Zeichen, die aufgrund bekannter oder unterstellter Abmachungen Informationen (d. h. Angaben über Sachverhalte und Vorgänge) darstellen“ (Gabler). [1] Etymologie (Duden): Plural von Datum; von …   Deutsch Wikipedia

  • Daten — Unterlagen; Informationen; Angaben; Aussagen; Datensammlung; Datenansammlung; Fakten; Wissen; Information; Statistik; Datenmaterial * * * Da|ten [ da:tn̩], die …   Universal-Lexikon

  • Datendiebstahl — ⇡ Ausspähen von Daten …   Lexikon der Economics

  • Computerdaten — Daten sind logisch gruppierte Informationseinheiten (engl., aber auch in der Informationstheorie Datum, von lat. dare = geben, datum = das Gegebene), die zwischen Systemen übertragen werden oder auf Systemen gespeichert sind. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Datenausspähung — Das Ausspähen von Daten ist in Deutschland gemäß § 202a des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Tatbestand 3 Erfasste Delikte in der… …   Deutsch Wikipedia

  • Computersicherheit — Als Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und lagernden Systemen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw.… …   Deutsch Wikipedia

  • Datensicherheit — Als Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und lagernden Systemen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw.… …   Deutsch Wikipedia

  • EDV-Sicherheit — Als Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und lagernden Systemen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw.… …   Deutsch Wikipedia

  • IT-Security — Als Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und lagernden Systemen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”