Computerkriminalität

Computerkriminalität

Computerkriminalität, ist im engeren Sinne die Bezeichnung für Straftaten besonders der Wirtschaftskriminalität, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand der deliktischen Handlungen eine wesentliche Rolle spielt. Der Begriff wird umgangssprachlich im weiteren Sinne auch für im Zusammenhang mit Computern stehende Handlungen verwandt, die zwar keine Straftaten, jedoch rechtswidrige Handlungen darstellen. Dabei hängt die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen insbesondere davon ab, ob am entsprechenden Tatort einschlägige Strafvorschriften existieren.

Zur IuK-Kriminalität, die wiederum als Teil der Computerkriminalität gesehen wird, zählen im engeren Sinne[1] (bezogen auf Deutschland):

Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen (bezogen auf Deutschland):

  • alle Delikte, bei denen die EDV zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt wird
    • private Anwendung z. B. Computerspiele, oder
    • in Form gewerbsmäßigen Handelns
  • Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen sogenannter „Hacker-Tools“, welche darauf angelegt sind, „illegalen Zwecken zu dienen“, („Hackerparagraf“ § 202c StGB)[2]

Die Schaffung einer europaweiten „European cybercrime Plattform“ gehört zu den Handlungsfeldern der „Digitalen Agenda“.[3]

Quellen

  1. Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, Bundesministerium des Inneren [1]
  2. Tagesschau: Bundesrat billigt Gesetz zu Computerkriminalität – Per Gesetz in die Illegalität gedrängt? (nicht mehr online verfügbar)
  3. Action 30: Establish a European cybercrime platform by 2012.

Weblinks

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