- Ausstellungshonorar
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Das Ausstellungshonorar bezeichnet - im Unterschied zur Ausstellungsvergütung - die Honorierung der künstlerischen Leistung eines Künstlers. Im Vorfeld der Honorierung kann aber nur für die Ausstellung von Werken verhandelt werden, die sich im Eigentum des Künstlers befinden oder für die er sich das Ausstellungsrecht vorbehalten hat. Zur Höhe des Ausstellungshonorars hat die ver.di-Fachgruppe Bildende Kunst eine empfehlende Honorartabelle veröffentlicht.
Das Ausstellungshonorar wird vom Veranstalter der Ausstellung direkt an den ausstellenden Künstler gezahlt.
Kategorie:- Urheberrecht (Deutschland)
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