- Ratenzahlung
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Die Ratenzahlung, beziehungsweise der Ratenkauf oder Teilzahlung, ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf Tilgung der Schuld mittels eindeutiger ratenweiser Zahlungen oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Im Einzelhandel spricht man dabei auch vom Finanzkauf. Eine Rate setzt sich zusammen aus der Tilgung (rückzuzahlendes Kapital) und, sofern vereinbart, den anfallenden Zinsen.
Üblich sind nach Zeiträumen festgelegte Zahlungen in gleich bleibender Höhe (z. B. die Zahlung eines bestimmten monatlichen Betrages jeweils spätestens zum 1. eines jeden Monats), siehe auch Annuitätendarlehen. Seltener ist die Ratenzahlung mit nur zeitlicher Konkretisierung (z. B. Zahlung der Gesamtschuld bis zu einem bestimmtem Datum).
In Deutschland zu berücksichtigende Formvorschriften finden sich z. B. in § 492 BGB.
Nicht erfüllte Ratenzahlungen (z. B. bei Versandhäusern) sind heutzutage (2005) der häufigste Grund für Insolvenzen privater Verbraucher.
Erstmals entwickelte Edward Clark einen Ratenzahlungsplan 1856, um den Verkauf von Nähmaschinen zu fördern.
Siehe auch
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