- Kalenderdatum
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Das Kalenderdatum, meist kurz Datum genannt, ist die Benennung eines Tages im jeweiligen Kalenderjahr im Rahmen eines Kalenders. Beginn und Ende eines solchen Tages sind abhängig von der Zeitzone auf die sich die Angabe bezieht.
Inhaltsverzeichnis
Formen des Kalenderdatums
Während die mündliche Angabe eines Kalenderdatums von der jeweiligen Sprache abhängt, ist die schriftliche Form teilweise normiert. In Deutschland und Österreich folgt die Schreibweise entweder dem Usus oder dem Datumsformat der ISO 8601. Angaben wie 7.1.2003 bzw. 07.01.2003 gelten seit der Einführung der Kurzform 2003-01-07 nach ISO 8601/EN 28601 mittlerweile als veraltet.
Alphanumerische Datumsangaben, etwa Angaben mit ausgeschriebenem Monatsnamen, sind nicht Gegenstand der ISO 8601. Solche Datumsangaben werden weiterhin in nationalen Normen geregelt, beispielsweise in der DIN 5008. Die dort empfohlene alphanumerische Schreibweise lautet 7. Januar 2003. Die Schreibweise für den 7. Januar 2003 lautet in Österreich 7. Jänner 2003.
Herkunft des Wortes Datum
Die Bezeichnung ist abgeleitet vom lateinischen PPP datum ‚gegeben‘ von dare ‚geben‘ aus Briefschlussformeln wie datum die nativitatis S. Ioannis A. D. MCCCL ‚gegeben am Tag der Geburt Johannes des Täufers im Jahr des Herrn 1350‘.
Im Mittelalter hatten alle Tage des Jahres einen Namen und die Jahre wurden in relativem Bezug zu einem großen Ereignis benannt (z. B. An Johanni, drei Jahre nach der Großen Manntränke). Damit gibt es keine einheitlichen Datumsangaben vor der Einführung des Gregorianischen Kalenders.
Geltung
Dem Kalenderdatum kommt im Alltagsleben eine entscheidende Rolle zu. Abgesehen von banalen Fragen, ist das Kalenderdatum in Gesetzen, bei Rechtsgeschäften und bei gerichtlichen Verfügungen von so entscheidender Bedeutung, dass der Gesetzgeber in den §§ 186 ff. BGB Auslegungsvorschriften geschaffen hat. Danach wird etwa bestimmt, wann eine Frist beginnt (§ 187 BGB) und wann sie endet (§ 188 BGB). Ferner ist definiert, wie Zeiträume zu berechnen sind (§ 191 BGB) und was unter einem Monatsbeginn oder Monatsende zu verstehen ist (§ 192 BGB). Werden in Verträgen Kalenderdaten und Fristen berücksichtigt, so beginnen oder enden bei diesen die im Vertrag vorgesehenen Rechtswirkungen.
Siehe auch
- Kalender – die Festlegung der Zeiteinteilung eines Jahres
- Zeitrechnung (Chronologie) – die zyklische sowie die lineare Strukturierung der Zeit
- Julianisches Datum – ein Zeitmaß in der Astronomie
- Datumsgrenze – die Zeitzone fürs Datum
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