- Rauchfangkehrer
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Die Aufgabe eines Schornsteinfegers (auch Essenkehrer, Rauchfangkehrer, Kaminkehrer, Kaminfeger, Sotje oder Schlotfeger (regional)) ist die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Abgasanlagen, sowie die Überprüfung von Feuerstätten wie z. B. Heizungen und Durchlaufwasserheizern.
Inhaltsverzeichnis
Zweck und Aufgaben
Damit ein sicherer Abzug der Abgase gewährleistet bleibt, werden Schornsteine überprüft und gereinigt. Insbesondere bei Feuerung mit festen Brennstoffen in offenen Kaminen, Festbrandöfen, Holz-Zentralheizungen usw. entsteht durch unvollständige Verbrennung Ruß, der sich im Schornstein bei Nichtentfernung entzünden und einen Schornsteinbrand bzw. genau genommen einen Rußbrand auslösen kann. Auch eine Verstopfung des Schornsteins (zum Beispiel durch Laub, Vogelnester oder altersbedingte Schäden am Schornstein) kann zu einer Gefahr werden, wenn es dadurch zu einem Abgasrückstau kommt.
Der Schornsteinfeger überprüft auch den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) im Abgas von Gasfeuerstätten. Kohlenmonoxid (oder Kohlenstoffmonoxid) ist ein unsichtbares, geruch- und geschmackloses Gas, das bereits in kleinen Mengen hochgiftig ist und ab einem Gehalt von 1000 ppm zu einer lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung, die oft tödlich endet führen kann, wenn es in die Raumluft entweicht. Die zur Messung verwendeten elektronischen Messgeräte werden zweimal jährlich von einer zugelassenen Prüfungsstelle (oft in der jeweils zuständigen Schornsteinfegerinnung) kontrolliert.
Darüber hinaus misst der Schornsteinfeger auch den Abgasverlust einer Heizungsanlage (Abgasmessung). Dies ist die Wärme, die beim Betrieb der Feuerstätten teilweise ungenutzt durch den Schornstein verloren geht. Für den Abgasverlust einer Heizungsanlage gibt es Grenzwerte, die unter anderem von der Leistung der Anlage abhängen und deren Einhaltung vom Schornsteinfeger überprüft wird. Grundlage hierfür bildet in Deutschland das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes (1. BImschV).
Der Abgasverlust ist jedoch kein Maß dafür, ob eine Heizungsanlage wirtschaftlich arbeitet. Andere Anlagenparameter, wie z. B. die Wahl der richtigen Heizkurve, der Jahresnutzungsgrad haben einen weitaus größeren Einfluss auf die Effizienz und damit der Kosten einer Zentralheizung.
In Österreich wie in Deutschland kommt noch die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenüberprüfung (auch Feuerstättenbeschau genannt) hinzu. Hierbei werden die einzelnen Feuerstätten einer visuellen Kontrolle, hinsichtlich der Zulässigkeit des Aufstellungsortes, des Brennstoffs usw. unterzogen. Auch die Abstände zu brennbaren Bauteilen, Decken, Wänden, Türen und Ähnliches wird überprüft. Im Zuge dieser Überprüfung soll auch der Kamin auf Fehlanschlüsse und brandgefährliche sowie bauliche Mängel untersucht werden. Die zeitlichen Abstände und die Pflicht, dies durchführen zu lassen, werden ebenfalls in den Landesgesetzblättern vorgeschrieben.
Bestimmungen in Deutschland
Rund 20.000 Beschäftigte sind im Schornsteinfegerhandwerk in Deutschland tätig. [1] In Deutschland ist die Häufigkeit der Prüfung der Abgasanlagen und Feuerstätten in Abhängigkeit von den verwendeten Brennstoffen festgelegt. Sie liegt bei ein- bis (in seltenen Fällen) sechsmal pro Jahr. Genaue Daten, welche Anlagen in Deutschland wie oft und wie überprüft werden müssen, legen die Kehr- und Überprüfungsordnungen (KÜO) der Bundesländer fest. Welche Anlagen, wie gemessen werden und welche Grenzwerte dabei eingehalten werden müssen, bestimmt die erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImschV).
Die Gebühren, die der Schornsteinfeger dafür in Deutschland in Rechnung stellt, werden in den Kehr-Überprüfungsgebührenordnungen (KÜGO) der Bundesländer festgelegt.
Kehrmonopol
In Deutschland gilt das so genannte Kehrmonopol (Gebietsmonopol des Staates) und legt fest, dass Hausbesitzer die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten (Kehrungen, Überprüfungen, Messungen, Begutachtungen) nur durch den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister durchführen lassen dürfen. Der Bezirksschornsteinfeger wird dabei als öffentlich beliehener Handwerker im Auftrag des Staates tätig. Erstmals einheitlich wurde 1935 in ganz Deutschland die Verordnung über das Schornsteinfegerwesen erlassen.
Nicht nur das Kehrmonopol ist stark umstritten, sondern auch die Kehrpflicht an sich, wie das Gebietsmonopol der Bezirksschornsteinfeger und die Gebührenhöhe.
Nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher belaufen sich die jährlich in Deutschland gezahlten Schornsteinfegergebühren auf zwei Milliarden Euro. Dieser argumentiert weiterhin: „Die strenge Überwachung einer liberalen Norm macht keinen Sinn“. Es sei vollkommen ausreichend, wenn die Heizungsanlage bei der Wartung gemessen und überprüft würde. Eine doppelte Überprüfung sei nicht erforderlich.
Im März 2008 beschloss die deutsche Bundesregierung das Kehrmonopol zu lockern und insbesondere EU-Bürgern den Zugang zum Schornsteinfegerberuf zu ermöglichen. Haus- und Wohnungseigentümer haben nach einer Übergangsfrist die Wahl, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Gesetzentwurf ist eine Folge des EU-Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission von April 2003. [2] Im November 2008 wurde der Gesetzentwurf als Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26. November 2008 verabschiedet. [3]
Bestimmungen in Österreich
In Österreich werden die Kehrperioden ähnlich gehandhabt. Hierbei ist auch die Leistung (kW) einer Feuerstätte ausschlaggebend. So liegen hier die gesetzlich vorgegebenen Kehrungen zwischen ein- und zwölfmal pro Jahr, wobei die Kehrung einmal im Jahr nur dann gestattet ist, wenn die Feuerstätte weniger als in 25 Tagen (pro Jahr) beheizt wird.
Glücksbringer
Die schwarzen Männer (und Frauen) gelten in weiten Teilen der Welt als volkstümliche Glücksbringer. Wer sie berühre, habe Glück im neuen Jahr.
Früher war es eine Katastrophe für den Haushalt, wenn der Kamin verstopft war oder schlecht zog, dann konnten weder die Mahlzeiten zubereitet werden noch wurde es warm im Haus, auch eine Vergiftung durch Rauchgase konnte eintreten oder der angesammelte Ruß konnte sich entzünden und so zu einem Wohnungsbrand ausarten. In einer solchen Situation brachte der Kaminkehrer die Rettung. Er säuberte den Kamin (Esse, Rauchfang, Schlot, Schornstein) und es war wieder möglich zu kochen und zu heizen. So brachte er das „Glück“ zurück.
Einzelnachweis
- ↑ Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- ↑ Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Kabinett beschließt Neuregelung des Schornsteinfegerwesens – Eine Perspektive für die Schornsteinfeger
- ↑ Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Weblinks
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Deutschland)
- Stellungnahme Bund der Energieverbraucher zur Kehrpflicht
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin (SchfAusbV)
- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) druckbare Version
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