Rauhwaren

Rauhwaren
Leipziger Rauchwarenhandlung um 1900

Rauchwaren (Singular ungebräuchlich), österreichisch auch Rauwaren, sind zugerichtete gegerbte, noch nicht (in der Regel zu Pelzbekleidung) verarbeitete Tierfelle.

Die Bezeichnung leitet sich von dem Adjektiv „rauch, rau“ ab, das soviel wie „behaart, zottig“ bedeutet. Der Begriff ist in dieser Bedeutung ab dem 16. Jahrhundert nachweisbar, z. B. im Märchen Allerleirauh. Die Kürschnerfachsprache kennt daneben Gütebezeichnungen wie überrauch, vollrauch, halbrauch, wenig rauch und nichtrauch. Diese, durchaus weiter nuancierbaren Abstufungen bezeichnen „den Zustand des Haarwuchses beim Entpelzen im Verhältnis zum Zustand der Vollreife innerhalb ein und derselben Art“.[1]

Die Pelzzurichtung, heute auch unter dem Sammelbegriff Pelzveredlung, macht die Felle haltbar und für den Kürschner verarbeitungsfähig. Diese Verarbeitung ähnelt der Gerberei, nur dass im Unterschied zu dieser bei der Zurichtung die Haare des Tierfells erhalten bleiben. Die Rauchwaren stellen somit das Ausgangsmaterial für Pelzgegenstände dar. Diese werden ihrerseits gelegentlich mit dem Begriff „Rauchwerk“ bezeichnet.

Siehe auch Pelzarten.

Literatur

  • Bruno Schier: Zur Geschichte des Wortes „Rauchware. CB-Verlag Carl Boldt, Berlin Leipzig, 1950 (= Technologisches Pelzfach-Wörterbuch, Bd. 6).

Einzelnachweise

  1. Ss: Entstehung und Bedeutung des Wortes Rauchware. In Das Pelzgewerbe, Jahrgang XX, Neue Folge, Nr. 3, Hermelin-Verlag Dr. Paul Schöps, 1970. S. 29-30

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  • Rauhwaren — (Rauchwaren), s. Pelzwerk …   Kleines Konversations-Lexikon

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