- Raumordnungsbericht
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Raumordnungsberichte (ROB) werden vom deutschen Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in regelmäßigen Abständen erstellt. Der Raumordnungsbericht behandelt die der räumlichen Entwicklung Deutschlands zugrunde liegenden Tatsachen (Trends und Entwicklungstendenzen), raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie Einflüsse der Politik der Europäischen Gemeinschaft auf die Raumentwicklung in Deutschland.
Die Raumordnungsberichte werden nach der Erstellung durch das BBR dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Vorlage an den Deutschen Bundestag übergeben. Der aktuelle ROB 2005 ist nach dem ROB 2000 der zweite vom BBR in eigener Verantwortung erarbeitete Raumordnungsbericht. Der Raumordnungsbericht wird in § 25 Raumordnungsgesetz behandelt.
Literatur
- Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (2005): Raumordnungsbericht 2005. Bonn Internetquelle
- Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (2000): Raumordnungsbericht 2000. Bonn Internetquelle
- Bundesministerium des Inneren (2005): Raumordnungsgesetz. Internetquelle
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