Landesplanung

Landesplanung

Landesplanung ist Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer bzw. auf der Ebene von Teilstaaten.

Inhaltsverzeichnis

Akteure der Landesplanung

Die hauptsächlichen Akteure der Landesplanung in Deutschland sind die verschiedenen Landesplanungsbehörden. Aufgrund der föderalen Struktur variiert der Aufbau sehr stark und es bestehen Landesplanungsbehörden im weiteren Sinne auf ein bis vier Stufen, wenn die Träger der Regionalplanung als vierte Stufe hinzugerechnet werden. Die oberste Landesplanungsbehörde ist bei unterschiedlichen Ministerien angesiedelt und ihre Zuordnung wird relativ häufig gewechselt. Die obere oder höhere Landesplanungsbehörde ist, wenn vorhanden, bei den staatlichen Mittelbehörden angesiedelt. Untere Landesplanungsbehörde sind z. B. Kreise. Die Träger der Regionalplanung sind häufig kommunal organisiert.

Kompetenzen der Landesplanung: Landesentwicklungsplan und -programm

Die Bundesländer sind durch das Bundesraumordnungsgesetz dazu verpflichtet, die Landesplanung durchzuführen. Sie erlassen Landesplanungsgesetze, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesplanung (und auch der Regionalplanung) sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan, Regionalplan) geregelt sind. In einigen Landesplanungsgesetzen sind auch Grundsätze der Raumordnung, ergänzend zu den Grundsätzen der Raumordnung des Bundes in § 2 Abs. 2 ROG, enthalten. Auf dieser Basis erarbeiten die Landesplanungsbehörden Programme und/oder Pläne, die im Wesentlichen aus verbindlichen Zielen und abzuwägenden Grundsätzen der Raumordnung zur Steuerung der Raumentwicklung des Landes bestehen.

In fast allen Bundesländern verfügt die Landesplanung über folgende Instrumente:

Planerstellung und Planabweichung

  • Aufstellung des Raumordnungsplans mit Zielen und Grundsätzen
  • Zielabweichungsverfahren

Sicherung der Raumordnung

  • Landesplanerische Stellungnahme zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gem. § 1 Abs. 4 BauGB
  • Planungsgebot
  • Raumordnungsverfahren (ROV) für raumbedeutsame Vorhaben von überörtlicher Bedeutung (z. B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen)
  • Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen

Planvorbereitung und Planbegleitung

  • Raumordnungskataster, Raumbeobachtung
  • Raumordnungsbericht

Regionalplanung

  • Aufsicht und Genehmigung des Regionalplans (In einigen Ländern: Regionalplanerstellung, in Schleswig Holstein durch die oberste, und in Ländern mit einer gemeinschaftlichen Regionalplanung durch die oberen Landesplanungsbehörden - in M-V die untere Landesplanungsbehörde. Der Beschluss über den Regionalplan als Satzung oder Rechtsverordnung ist allerdings Sache des Regionalen Planungsverbandes.)

Regionalentwicklung

  • EU-Projekte
  • Modellvorhaben der Raumordnung
  • Regionale Entwicklungskonzepte
  • Netzwerke, Kooperationen, Verträge


Hauptaufgabe und zentrales Gestaltungsinstrument der Landesplanung ist die Erstellung des hochstufigen Raumordnungsplanes, der in den Ländern verschieden bezeichnet wird: "Landesentwicklungsprogramm" (Bayern, Rheinland-Pfalz), "Landesraumentwicklungsprogramm" (Mecklenburg-Vorpommern), "Landesraumordnungsprogramm" (Niedersachsen), "Landesraumordnungsplan" (Schleswig-Holstein) und in der Mehrzahl der Fälle "Landesentwicklungsplan" (übrige Bundesländer). Dem gehen aber Vorarbeiten und begleitende Aktivitäten voraus: Jede oberste Landesplanungsbehörde wirkt in der Ministerkonferenz für Raumordnung mit, in der sie sich mit anderen Bundesländern und der Bundesregierung abstimmt. In den meisten Bundesländern besteht auch die Verpflichtung, einen Landesraumordnungsbericht zu erstellen, in dem der Erfolg von bisherigen Maßnahmen zur Landesentwicklung und die vorgesehene Weiterentwicklung beschrieben wird. Als Vorstufe zum Raumordnungsplan auf Landesebene mit seinen textlichen und zeichnerischen Festlegungen wird von NRW und der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg ein textliches Landesentwicklungsprogramm mit Vorgaben für den nachfolgenden Plan erstellt. NRW will diese Trennung mit dem LEP 2025 beenden und Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan 1995 zu einem neuen Landesentwicklungsplan zusammenführen.

Die Aufstellung eines Raumordnungsplans macht vielfältige fachliche Abstimmungen und eine umfassende Beteiligung ("Gegenstromprinzip") erforderlich: Die oberste Landesplanungsbehörde als Planungsträgerin bezieht alle Landesministerien ein, hört ggf. den Beirat und führt dann das Beteiligungsverfahren durch. Kommunen, Regionale Planungsverbände, öffentliche Planungsträger und Träger öffentlicher Belange sind dabei zur Stellungnahme aufgefordert. Seit Einführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist auch die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das wiederum hat die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und entsprechende Regelungen in den Landesplanungsgesetzen begünstigt. Zeitgleich oder nach Ende des Beteiligungsverfahrens wird der Plan dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet und schließlich von der Landesregierung beschlossen.

Neue Instrumente der Landesplanung

Neben den klassischen Instrumenten Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan und Raumordnungsverfahren gibt es neue Strategien der Landesplanung. Diese sind entstanden vor dem Hintergrund veränderter räumlicher und struktureller Rahmenbedingungen (deutsche Einheit, EU-Integration, technologischer Wandel,...). Neue Instrumente sind z.B. Teilraumgutachten und raumordnerische Entwicklungskonzepte, grenzüberschreitende Entwicklungskonzepte, Regionalmarketingkonzepte und Regionalmanagement. Sie haben keine Rechtsverbindlichkeit, damit die Akteure einen Kooperationsgedanken entwickeln können. Dabei sollen regionale Kräfte gebündelt, das Selbstbewusstsein und die Identität der Region gestärkt und eine Aufbruchstimmung erzeugt werden.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung - ARL (Hrsg.): Grundriss der Raumordnung und Raumentwicklung. 2011, ISBN 978-3-88838-554-4 (ARL-net.de).
  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung - ARL (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung. 2005, ISBN 3-88838-555-5 (ARL-net.de).
  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung - ARL (Hrsg.): Grundriß der Landes- und Regionalplanung. 1999, ISBN 3-88838-527-X.
  • Michael Beer: Bayerns Boom im Bauernland. Landesplanung und Strukturwandel der bayerischen Wirtschaft im ländlichen Raum von 1945 bis 1975. Lulu, Morrisville 2008, ISBN 978-1-4092-0580-7.
  • H. Spitzer: Einführung in die Räumliche Planung. Ulmer, Stuttgart 1995, ISBN 3-8252-8106-X.

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