Raumplanung

Raumplanung

Unter Raumplanung werden die planerischen Vorgänge subsumiert, ein bestimmtes Verwaltungsgebiet als geographischer Raum nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen[1].

Das Fachgebiet ist an vielen technischen Universitäten ein eigenes Studienfach, an anderen wird es im Rahmen der Architektur, der Geographie, des Vermessungswesens oder der Bodenkultur gelehrt. Zur Raumordnung, Stadt- und Landschaftsplanung gibt es starke Querverbindungen. In den Staaten Mitteleuropas ist die Raumplanung meist eine staatliche Hoheitsaufgabe.

Die der Raumplanung zugrundeliegende Forschungsrichtung ist die Raumforschung (z. B. in Geographie und Soziologie).

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Definition der Raumplanung in der Schweiz

Siehe Artikel Raumplanung in der Schweiz.

Aufgaben

Die Aufgabe der Raumplanung gemäß § 1 des schweizerischen Raumplanungsgesetz (RPG) ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt. Hierbei soll die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt, die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen [Anm.: und mit entsprechendem Monitoring verknüpft] werden, die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten offen gehalten, die Vielfalt der Teilräume gestärkt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen hergestellt und der Zusammenhalt Europas geschaffen werden.

Da das Gesetz von Raumordnung spricht, ist die Bezeichnung Raumplanung in der Schweiz nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst. Dabei schließt die Raumplanung sowohl die formellen, in Gesetzen geregelten Planungsverfahren (etwa die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch oder die Regional- und Landesplanung nach den Landesplanungsgesetzen) als auch informelle Planungsprozesse (zum Beispiel Rahmenplanungen) ein.

Definition

Es fällt den Raumplanern oftmals schwer, eine Definition für ihre Disziplin zu finden, ohne dass inhaltliche Wertungen Teil der Definition werden.

Der mittlerweile emeritierte Professor für Stadt- und Regionalplanung an der Universität Dortmund, Heinrich Schoof definiert Raumplanung folgendermaßen: „Es handelt sich um die Planung des Einsatzes von Instrumenten zur Beeinflussung räumlicher Bedingungen, die für die Ziele des Planungsträgers relevant sind. Als Raum wird dabei der geographische Raum der Erdoberfläche betrachtet." (Schoof, Heinrich: Wechselnde Perspektiven in Ausbildung und Beruf von Raumplanern. In: Klaus M. Schmals (Hg.): Was ist Raumplanung?, Dortmund 1999)

Geschichte

In Deutschland und Österreich etablierte sich die wissenschaftliche Raumplanung, welche in engem Zusammenhang mit der angewandten Geographie steht, mit der Ostforschung und Volks- und Kulturbodenforschung in der Zwischenkriegszeit. Die Raumplaner beschäftigten sich u.a. mit Lebensraum-Konzepten, der Umvolkung und Überfremdung sogenannter "Volksgruppen" und der Bevölkerungspolitik für die deutschen Siedlungsgebiete. Ideologisch hatte Hans Grimm großen Einfluss auf die Raumplanungsforschung, fachliche Impulse kamen vom Geographen Friedrich Ratzel. Raumplaner erleben im Nationalsozialismus einen Karriere-Boom. An dem Generalplan Ost waren Raumplaner beratend und mitarbeitend tätig. Nach dem Ende des NS-Regimes 1945 gab es in der Bundesrepublik weder personell noch zu den bisherigen Forschungen, zu ihrer Methodik und ihrem Vokabular größere Veränderungen.

Ebenen der Raumplanung in Deutschland

Je nach Größe des zu beplanenden Raumes hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Planungsebenen vorgesehen. Dementsprechend sind Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe der Planwerke unterschiedlich. Es wird dabei nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, nach dem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind (sog. "Gegenstromprinzip"). Die Planungsträger, also die Auftraggeber, sind die Verwaltungseinheiten der öffentlichen Hand, also – in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland, Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.

Förmliche, also auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung sind:

  1. Auf Ebene des Bundes: Keine, nur informelle Instrumente wie die Leitbilder der Raumordnung,
  2. Auf Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan
  3. Auf Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise): Regionalplan und früher: Gebietsentwicklungsplan in NRW
  4. Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

Hinzu kommt als übergeordnetes Planwerk auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK).

Strukturen der Raumplanung in Deutschland - Planungsebenen

Planungsebenen sind die Verwaltungen innerhalb der staatlichen Hierarchie, die sich mit der räumlichen Planung befassen. Man spricht deshalb auch von Verwaltungsebenen. Es gibt die Europaebene, die Bundes-, Landes- und Regionsebene und die Gemeindeebene.

Europaebene:

Auf europäischer Ebene erfolgt die Koordination mit den Partnerländern in internationalen Organisationen, wie der EU, der EFTA (europäische Freihandelszone) oder in speziellen Gremien, wie der europäischen Konferenz der Verkehrsminister. Daneben gibt es Ländergruppen, die bei bestimmten Planungen zusammenarbeiten, so z.B. die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer oder das EU finanzierte COMMIN-Projekt, das sich auf das Baltikum spezialisiert hat.

Bundesebene:

Die nationale Ebene, also der Bund, hat nur die Rahmenkompetenz. Die Institutionen der Bundesebene sind die Bundesregierung, verkörpert durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ihm untersteht zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Das BBR erstellt regelmäßig den Raumordnungsbericht, der wichtige räumliche Grundlagen, Tendenzen und Entwicklungen in der BRD enthält. Letztere Behörde ist u.a. aus der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung hervorgegangen. Der Bundesminister für Raumordnung bildet zusammen mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer die Ministerkonferenz für Raumordnung. Der Bundesminister wird durch einen Beirat für Raumordnung, mit Vertretern der Wissenschaft und Verbänden, unterstützt.

Landesebene:

Die Akteure der Landesplanung sind die Landesregierungen sowie die entsprechenden Fachministerien. Welche Behörde die oberste Landesplanung betreibt, variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist es die Staatskanzlei, in Niedersachsen das Innenministerium und in Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Hessen und Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium. In den restlichen Bundesländern, stellt das Umweltministerium o.ä. die Oberste Landesplanungsbehörde dar. Die mittlere Ebene, die Obere Landesplanungsbehörde, ist in der Regel beim Regierungspräsidenten, aber manchmal auch bei Regionalverbänden (Baden-Württemberg) oder auf Kreisebene (Niedersachsen) angesiedelt. Sie hat die Fachaufsicht über die Untere Landesplanungsbehörde, also die Kreisverwaltungsbehörden.

Regionsebene:

Die verwaltungsmäßige Organisation der Regionalplanung bleibt jedem Bundesland selbst überlassen und variiert sehr stark. Dabei haben sich zwei Modelle herausgebildet. Beim BehördenmodelI wird die Regionalplanung als eigenständige staatliche Aufgabe angesehen und in die Verwaltungsstruktur der Behörden eingegliedert. Beim Verbandsmodell wird ein eigenständiger Planungsverband als Träger der Regionalplanung gebildet. In Bayern z.B. wird diese Aufgabe von 18 Regionalen Planungsverbänden (Art. 6 BayLplG) übernommen, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen einer Region. Landesplanung und Regionalplanung bilden eine rechtliche und organisatorische Einheit.

Spitzenverbände, Fachakademien:

Neben diesen behördlichen Institutionen befassen sich Spitzenverbände mit räumlicher Planung. Dies sind vor allem der Deutsche Städtetag in Köln (für große Städte), der Deutsche Landkreistag in Bonn und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Düsseldorf (für die kleinen Städte). Außerdem befassen sich große Fachakademien mit der Erforschung, Fortbildung und fachlichen Abstimmung der Fragen der Raumordnung und Raumplanung. Zu nennen ist hier die Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover und die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung in Berlin. Sie führen Wissenschaftler und Verwaltungsfachleute der Raumplanung in gemeinsamen Arbeitsgremien zusammen.

Übersicht über das Planungssystem in Deutschland

Planungsebene Institution Programm, Plan Fachplanung
Europäische Union Internationale Organisationen (EU, EROMK, CEMT,...) Empfehlungen und Texte der Konferenzen, Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) Einwirken auf alle Ebenen
Bundesrepublik Bundesministerium für Raumordnung; Ministerkonferenz für Raumordnung Leitbilder der Raumordnung
Bundesland Oberste Landesplanungsbehörde Landesentwicklungsprogramm, -plan
Region Regionale Planungsgemeinschaft, Reg. Präsident Regionalplan (regionaler Raumordnungsplan)
Gemeinde Magistrat, Baudezernat Stadtentwicklungsprogramm, Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
Haus, Objekt Bauherr, Architekt Bauplan

frei nach: H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart:UTB

Ebenen der Raumplanung in Österreich

Bundesebene:

Trotz massiven Einflussmöglichkeiten auf den Raum hat der Bund keine Raumplanungskompetenz in Österreich. Es gibt auch kein Bundesraumordnungsgesetz. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), die eine von Bund, Ländern und Gemeinden getragene Einrichtung zur Koordination der Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene ist, hat nur empfehlenden Charakter.

Landesebene:

Die Länder sind in Österreich im Bereich der Raumplanung für die Gesetzgebung auf überörtlicher und örtlicher Ebene zuständig. Durch das Fehlen von bundesstaatlichen Festlegungen kommt es zu unterschiedliche Regelungen in Raumplanungs-(ordnungs-), Gemeindeplanungs-, Baugesetzen. Im Bereich der überörtlichen Planung haben die Länder in Österreich eine Planungskompetenz. Dazu werden Landesentwicklungsprogramme, Sachprogramme und Regionale Entwicklungsprogramme erstellt, die für Gemeinde verbindlich sind. Die Landesplanung ist darüber hinaus für die Überprüfung und Genehmigung der Planungen auf Gemeindeebene zuständig.

Gemeindeebene:

Die Gemeinden besitzen die Kompetenz für die örtliche Raumplanung. Sie können Entscheidungen für den eigenen Wirkungsbereich treffen, wobei diese zum Teil (je nach Bundesland und Planungsinstrument) von der zugehörigen Landesregierung genehmigt werden müssen. In den meisten Ländern stehen folgende Instrumente auf Gemeindeebene zur Verfügung: Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan. Der Gemeinderat ist Raumordnungsbehörde erster Instanz. Der Bürgermeister ist Baubehörde erster Instanz und der Gemeinderat der zweiten.

Ebenen der Raumplanung in der Schweiz

Obgleich die Schweiz ein dicht besiedeltes Land ist (Rang 44 von ca. 190 Staaten global, wobei der Alpenraum zwangsläufig nur dünn besiedelt ist, was die Dichte weiter konzentriert), wird die Raumplanung ziemlich locker gehandhabt. Der Bund gibt in einem kurzen Rahmengesetz einige pauschale Grundsätze vor. Der Hauptteil der Gesetzgebung liegt bei den Kantonen, welche ihren Gemeinden in der Regel einen recht großen Planungs-Spielraum gewährleisten. Die Gesetzgebung räumt den Interessen des Privateigentums und der Bauwirtschaft einen hohen Stellenwert ein: Wenn genügend politisches Gewicht von bauwilligen Grundeigentümern vorliegt, werden die Bauzonen jeweils ohne allzu große Umtriebe vergrößert. Zusätzlich gehen immer mehr Kantone dazu über, die in der Schweiz traditionelle direkte Demokratie auf Gemeindeebene in Bezug auf die Raumplanung aufzuheben und diese Kompetenz von den Gemeindeversammlungen auf die Gemeinderäte (Exekutiven) zu übertragen.

Siehe auch: Raumplanung in der Schweiz

Aus- und Weiterbildung

Studium der Raumplanung in Deutschland

Raumplanung kann in Deutschland in speziellen Planungs-Studiengängen studiert werden, wobei die Benennung dieser Studiengänge nicht einheitlich ist. Darüber hinaus gibt es andere Studienfächer, etwa Geographie, Architektur oder Vermessungswesen, in denen Raumplanung als Vertiefungsrichtung angeboten wird.

An folgenden deutschen Universitäten und Fachhochschulen werden Vollstudiengänge im Fach Raumplanung angeboten:

Darüber hinaus existieren weitere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Raumplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):

Das Planungsrecht als Teildisziplin der Raumplanung ist aber auch Bestandteil des juristischen Studiums, weshalb an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nahe Zentralinstitut für Raumplanung gegründet wurde.

Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland

Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Raumplanerinnen und Raumplaner. Das Referendariat ist einerseits ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Studium vermittelte Wissen hinausgehen.

Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Daneben bestehen üblicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel "Bauassessor" bzw. "Bauassessorin" zu tragen.

Einige öffentliche und private Planungsträger, zum Beispiel Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Raumplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennenzulernen, Fachwissen zu vertiefen und sich praxisnah einzuarbeiten.

Studium der Raumplanung in Österreich und der Schweiz

In Österreich kann Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Universität Wien studiert werden; bis etwa 1975 war es auch eine Vertiefung des Architektur-Studiums. Als Spezialisierung wird Raumplanung in den Studien der Geographie an der Universität Wien angeboten, sowie im Studium Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung an der Universität für Bodenkultur Wien.

In der Schweiz ist das Studium der Raumplanung an zwei Hochschulen möglich: Die ETH Zürich, Gruppe Verkehrs- und Raumplanung bietet einen Masterstudiengang "Raumentwicklung und Infrastruktursysteme" sowie einen berufsbegleitenden Master of Advanced Studies "Raumplanung" an. Raumplanung kann ausserdem auch an der Hochschule für Technik Rapperswil studiert werden.

Postgraduiertenprogramme der Raumplanung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Die ETH Zürich führt gemeinsam mit der HafenCity Universität Hamburg, dem Karlsruher Institut für Technologie, der Universität Stuttgart, der Technische Universität Wien und der Technischen Universität München das internationale Doktorandenkolleg "Forschungslabor Raum" durch, das sich mit raumplanerischem Entwerfen beschäftigt.

Berufsverbände/Interessenvertretung

In Deutschland konkurrieren zwei Berufsverbände um die Mitgliedschaft und Interessenvertretung von Raumplaner/innen:

Mitglieder der SRL erhalten kostenlos die Zeitschrift "PlanerIn", das Gegenstück des IfR heißt "RaumPlanung". Beide Fachzeitschriften genießen hohes Ansehen in der PlanerInnen-Szene.

In der Schweiz heisst der Berufsverband

In Österreich sind selbstständige Raumplaner/innen, d.h. die nicht ausschließlich im universitären Bereich, in der Hoheitsverwaltung oder bei einem Raumplanungsbüro angestellt sind, je nach Befugnis als

wobei in beiden Verbänden eine Zwangsmitgliedsschaft besteht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Definition lt. Brockhaus, gestrafft

Literatur

  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung - ARL (Hrsg.): Grundriss der Raumordnung und Raumentwicklung. 2011, ISBN 978-3-88838-554-4 (ARL-net.de).
  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung - ARL (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung. 2005, ISBN 3-88838-555-5 (ARL-net.de).
  • Akademie für Raumforschung und Landesplanung - ARL (Hrsg.): Grundriß der Landes- und Regionalplanung. 1999, ISBN 3-88838-527-X.
  • B. Heuel-Fabianek, K. Kühn, G.Mank: Raumverträglichkeitsstudie (RVS) für die Europäische SpallationsNeutronenQuelle ESS am Standort Forschungszentrum Jülich. Vorhabenbezogene Änderung des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirks Köln – Teilabschnitt Region Aachen. ESS-Bericht ESS 03-134-M, 2003, ISSN 1433-559X (PDF)
  • Christian Langhagen-Rohrbach: Raumordnung und Raumplanung. WBG, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-18792-X.
  • H. Spitzer: Einführung in die Räumliche Planung. UTB, Stuttgart 1995, ISBN 3-8252-8106-X.

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