- Rechtsanthropologie
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Die Rechtsanthropologie untersucht Inhalt und Funktionsweisen rechtlicher Strukturen des Menschen unterschiedlicher kultureller Traditionen von Stämmen und Völkern. Dieser Begriff bezeichnet zudem eine rechtswissenschaftliche Forschungsrichtung, die sich den naturalen Grundkonstanten von Gesetzgebung und Rechtsprechung verschrieben hat.
Inhaltsverzeichnis
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Als Pionierschrift kann hier aus dem Jahr 1955 die klassische Studie Max Gluckmans The Judicial Process among the Barotse of Northern Rhodesia (Manchester Univ. Press, Manchester ²1967) genannt werden.
Im deutschen Sprachbereich ist das wissenschaftliche Fach jung; die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien spielt hier eine Vorreiterrolle. Als „roter Faden“ zieht sich durch das Fach Rechtsanthropologie sowie durch das Fach Kulturrecht der Begriff der „Kultur“, wenngleich dieser im Kulturrecht anders beforscht wird als in der Rechtsanthropologie. Sie befasst sich in diesem Zusammenhang mit folgenden, weltweit immer bedeutsamer werdenden, Fragen:
- Legal Pluralism;
- Rechte der indigenen Völker;
- Recht der Entwicklungskooperation;
- Interkulturelles Konfliktmanagement.
Literatur
- Philipp Ehrencron, Anthropologie des Rechts, 2006
- Max Gluckman, The Ideas in Barotse Jurisprudence, Yale University Press, New Haven ²1965
Links
- Projektgruppe Rechtspluralismus am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung
- Abteilung für Kulturrecht und Rechtsanthropologie am Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Uni Wien
Siehe auch
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