- Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen
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Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen Beschreibung Juristische Fachzeitschrift Fachgebiet Rechtswissenschaft (Gesundheitsrecht) Sprache deutsch Verlag G & S Verlag GbR Köln Erstausgabe 1. November 2003 Erscheinungsweise zweimonatlich Chefredakteur Michael Schanz Herausgeber Prof. Dr. Volker Großkopf Weblink www.rechtsdepesche.de ISSN 1612-7137 Die Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen (kurz: RDG) ist eine juristische Fachzeitschrift, die als interdisziplinäres Kompendium konzipiert wurde, mit dem Ziel, die komplexen, juristischen Sachverhalte aus den Bereichen der unterschiedlichen Gesundheitsberufe aufzugreifen und sie in verständlicher Weise für Nicht-Juristen darzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die RDG wird seit 2003 im G & S Verlag GbR mit Sitz in Köln unter der Leitung vom Herausgeber Volker Großkopf, Professor für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule NRW, sowie Chefredakteur Michael Schanz publiziert.
Sie erscheint sechsmal im Jahr und wurde zunächst in Zweifarbdruck, seit 2007 vollständig in Vierfarbdruck hergestellt. Seit August 2007 besteht darüber hinaus eine Vertriebskooperation mit dem größten juristischen Fachverlag Deutschlands, C. H. Beck.[1] Als äußeres Kennzeichen dieser Partnerschaft wird seit der fünften Ausgabe des gleichen Jahres auch das Beck-Logo (der "Greif") auf dem Cover geführt. Die Online-Ausgabe der Rechtsdepesche ist zudem Bestandteil des Fachmoduls "Medizin- und Gesundheitsrecht PLUS" von beck-online.
Ergänzend zu der Fachzeitschrift wurde 2004 die Webpräsenz Rechtsdepesche Online ins Leben gerufen. Neben den zahlreichen und frei zugänglichen Angeboten wird an dieser Stelle eine kostenpflichtige Entscheidungsdatenbank angeboten.
Anlässlich des 2. JuraHealth Congresses, der vom 14. und 15. Mai 2009 in Berlin stattfand, wurde erstmals eine Sonderausgabe der Rechtsdepesche publiziert. Seitdem werden zu den sechs regulären Ausgaben zwei Sonderausgaben pro Jahr veröffentlicht. Diese unterscheiden sich von der Regelausgabe vor allem durch einen stärkeren thematischen Aufbau, eine anderen Farbgestaltung und Bindungstechnik.
Inhalte
Jede Ausgabe beinhalt einen Schwerpunktaufsatz, der u.a. flankiert wird mit einem dazu passenden Formular. Die Autoren des Schwerpunktaufsatzes, aber auch weiterer Beiträge, sind vor allem Juristen, Mediziner, Gesundheitsökonomen oder Pflegewissenschaftler (z.B. Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik). Kernbereich einer jeden Ausgabe ist die Darstellung redaktionell aufgearbeiteter Gerichtsentscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Gesundheitswesen. Dabei beschränkt man sich jedoch nicht auf ein einziges Rechtsgebiet, wenngleich das Öffentliche Recht und das Zivilrecht in der Regel einen breiteren Raum einnimmt. Neben diesen beiden Hauptbereichen gibt es noch weitere Rubriken, die beispielsweise die Besprechung von neuen Gesetzesvorhaben, Europathemen, Kurznachrichten u.v.m. zum Inhalt haben.
Einzelnachweise
Siehe auch
- Kategorie Medizinrecht
- Kategorie Sozialrecht
Weblinks
Kategorien:- Juristische Fachzeitschrift (Deutschland)
- Medizinische Fachzeitschrift (Deutschland)
- Juristisches Internetangebot
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