- Rechtsverkehrsteuer
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Rechtsverkehrsteuern sind Steuern, die auf die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder an Vorgänge des Wirtschaftsverkehrs anknüpfen.
Steuerpflichtig ist dabei lediglich und allein der Vorgang. Die Steuer bezieht sich nicht auf die handelnde juristische Person und auch nicht auf den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion.
Prominentes Beispiel einer Rechtsverkehrsteuer ist die Grunderwerbsteuer, die bei Erwerb eine Grundstücks fällig wird, unabhängig von sonstigen Steuern, die der Erwerber zu tragen hat, und unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Grunderwerbs.
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