- Rechtsverkehr
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Unter Rechtsverkehr versteht man
- im juristischen Sinne die Vornahmen von Vertragsabschlüsse und ähnlichen, siehe Rechtsgeschäft
- im Straßenverkehr das Fahren auf der rechten Seite der Fahrbahn in Fahrtrichtung, siehe Linksverkehr
- im Schienenverkehr entsprechendes, siehe Mehrgleisigkeit
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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