Rechtszugvoraussetzung

Rechtszugvoraussetzung

Rechtszugvoraussetzung ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht. Rechtszugvoraussetzungen sind die prozessrechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Rechtszug eröffnet ist. Beim Fehlen einer Rechtszugvoraussetzung darf das Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung nicht überprüfen, sondern muss das Rechtsmittel als unzulässig verwerfen. Zu den Rechtszugvoraussetzungen gehören vor allem Statthaftigkeit sowie form- und fristgerechte Einlegung des Rechtsmittels. Unter Umständen sind noch eine Beschwer (sowie eventuell das Erreichen eines etwa geforderten Beschwerdewerts) und ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich.

Siehe auch:

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Statthaft — Statthaftigkeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht, der bedeutet, dass die Einlegung eines bestimmten Rechtsbehelfs gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder Maßnahme überhaupt möglich ist. Die Statthaftigkeit ist… …   Deutsch Wikipedia

  • Statthaftigkeit — ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht, der bedeutet, dass die Einlegung eines bestimmten Rechtsbehelfs gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder Maßnahme zu dem beabsichtigten Rechtsschutzziel führen kann. Die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”