- Beschwer
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Die Beschwer ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem. Sie bedeutet sprachlich so viel wie Last, Nachteil, Beschwerung, mit denen man beschwert ist (worüber man sich anschließend beschweren könnte).
Die Beschwer ist der rechtliche Umstand, als Betroffener eine negative Entscheidung (gänzlich oder teilweise versagend) zu bekommen. Die Beschwer ist in der Regel Voraussetzung zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln.
Es wird zwischen der formellen und materiellen Beschwer unterschieden. Formell ist der Betroffene beschwert, wenn die Entscheidung anders als von ihm beantragt zu seinen Ungunsten ausfällt (sog. Differenzbetrachtung). Materiell beschwert ist ein Betroffener stets, wenn eine Entscheidung für ihn ungünstig ist.
Die Beschwer ist von größerer Bedeutung im Strafprozess: Seitens des Angeklagten besteht eine Beschwer ausschließlich dann, wenn das Urteil zu Unrecht erfolgt sein könnte oder die Strafzumessung zu seinem Ungunsten unangemessen gewesen sein könnte.
Ein Freispruch, unabhängig aus welchen Gründen er erfolgte, ist niemals eine Beschwer für den Angeklagten; für die Staatsanwaltschaft besteht dann aber eine Beschwer, wenn das Gericht hierbei falsch entschieden hat. Daher ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten einzulegen.
Belastende Verwaltungsakte stellen wegen des Eingriffs in die Handlungsfreiheit stets eine Beschwer für den Betroffenen dar. Begünstigende Verwaltungsakte können jedoch für Dritte (insbesondere bei Nachbarn bzgl. Bauwerke) eine Beschwer darstellen.
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