- Refurbishing
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Refurbishing bezeichnet die qualitätsgesicherte Überholung und Instandsetzung von Produkten zum Zweck der Wiederverwendung und -vermarktung (= Remarketing).
Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist das Refurbishing von Produkten bei
- EDV- und Bürogeräten (PC, Monitore, Drucker, Kopiergeräte, auch Toner- und Tintenkartuschen),
- Komponenten aus Kraftfahrzeugen,
- Produktionsmaschinen und ganzen Produktionsstraßen.
Refurbishing trägt zur Vermeidung von Abfällen und zur Schonung von Primärressourcen bei.
Beispiel
Ein Produkt wird z.B. durch das geltende 14-tägige Widerrufsrecht oder als Garantiefall an den Hersteller zurückgeschickt. Dieses Produkt wird vom Hersteller gründlich überprüft und generalüberholt, um es anschließend wieder verkaufen zu können - oft mit deutlichem Preisnachlass unter der Bezeichnung "Refurbished". Meist gibt der Hersteller auf das "refurbished" Produkt eine erneute Garantie. Unabhängig von der Herstellergarantie gilt auch für Refurbished-Produkte wie für alle im Handel gekauften Produkte, die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
Export in Entwicklungsländer
Der Export "refurbishter" Geräte aus den Industriestaaten in weniger entwickelte Länder erleichtert aufgrund der niedrigen Kosten (die Geräte sind üblicherweise bereits abgeschrieben) die Ausstattung kaufschwacher Kunden in Entwicklungsländern mit Massenprodukten und stellt dort einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar.
Refurbishments im Immobilienbereich
Im Immobilienbereich wird des Öfteren auch von Refurbishments, im Sinne von Werterhaltung (Sanierungsmaßnahmen) von Bestandsimmobilien gesprochen.
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