RegFNP

RegFNP

Ein Regionaler Flächennutzungsplan ist in Deutschland ein förmlicher Plan mehrerer Gemeinden, der die Funktionen eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans in einem Planwerk vereinigt.

Inhaltsverzeichnis

Bundesrechtliche Grundlagen

Nach § 9 Abs. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) kann ein Plan in verdichteten Räumen oder bei sonstigen raumstrukturellen Verflechtungen zugleich die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 Baugesetzbuch (BauGB) übernehmen. Der Plan (Regionaler Flächennutzungsplan) muss dabei sowohl den Vorschriften des ROG als auch denen des BauGB entsprechen.

Einordnung in das System der Planungsebenen

Die Aufstellung eines Regionalen Flächennutzungsplanes (Abkürzung: RegFNP oder RFNP) ist mit der Einsparung einer Planungsebene verbunden. Statt der herkömmlichen vierstufigen Planungshierarchie aus Landesplanung, Regionalplanung, vorbereitender Bauleitplanung und verbindlicher Bauleitplanung besteht dann nur noch eine dreistufige Planungshierarchie aus Landesplanung, regionaler Flächennutzungsplanung und verbindlicher Bauleitplanung.

Anwendung im Bundesgebiet

Ein RFNP hat nach dem Sachstand im Januar 2009 noch in keiner Region Deutschlands Rechtskraft erlangt. Der erste RFNP in Deutschland wird für die Region Frankfurt/Rhein-Main vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main aufgestellt.

RFNP der Städteregion Ruhr

Auch im Ruhrgebiet wird auf der Grundlage des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes ein RFNP aufgestellt, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 die entsprechenden landesrechtlichen Grundlagen durch eine Novelle des Landesplanungsgesetzes geschaffen hatte (§ 25 LPlG NRW). Zwecks Aufstellung eines RFNP haben die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen unverzüglich eine "Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr" gebildet. Die beteiligten Städte erwarten, dass durch den RFNP die räumliche Planung im eng verflochtenen Kern des Ruhrgebiets schneller, friedlicher und effizienter abgestimmt und mit den sonstigen Planungen vernetzt werden kann. Sie erwarten auch, dass so eine neue Qualität der interkommunalen Zusammenarbeit im Ruhrgebiet erreicht werden kann.

Nach öffentlicher Bekanntmachung der Genehmigung der Planungsgemeinschaft durch das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Christa Thoben) sind die in der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr kooperierenden Städte nunmehr offiziell zuständig für die gemeinsame Flächennutzungsplanung und die Regionalplanung in ihrem Gebiet. Die bisherigen Planungsarbeiten haben zu einem Vorentwurf geführt, zu dem Bürger und Behörden beteiligt wurden. Auf der Grundlage der Stellungnahmen der Behörden und der Anregungen der Bürger wurde im Jahr 2008 ein Entwurf erarbeitet und zur Offenlage gebracht. Zeitliche Zielmarke für den Beschluss des RFNP der Städteregion Ruhr ist der Frühsommer 2009. Es folgt dann noch die Vorlage zur Genehmigung des Plans beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde sowie die Bekanntmachung des Plans als Voraussetzung für seine Rechtskraft.

Da das Instrumentarium des RFNP rechtlich und planerisch "Neuland" darstellt, mussten für viele Anforderungen, etwa im Zusammenhang mit Maßstab, Legende, Planinhalten und Verfahrensabläufen, praktikable Lösungswege gefunden werden.

Evaluation der landesrechtlichen Grundlage und des Instruments durch die Landesregierung NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die landesrechtliche Grundlage und das Planungsinstrument RFNP gesetzlich eine Evaluation vorgesehen (§ 26 LPlG NRW). Diese Evaluation hat das Land anhand des RFNP-Vorentwurfs der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr und auf der Grundlage von Gutachten und Stellungnahmen nunmehr abgeschlossen. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen trug die für den RFNP zuständige Ministerin Christa Thoben am 10. Dezember 2008 vor, dass der RFNP als ein Instrument einer kommunal verfassten Regionalplanung systematisch nicht in die staatlich verfasste Regionalplanung Nordrhein-Westfalens passe, dass die staatlich verfasste Regionalplanung für das Ruhrgebiet künftig vom Regionalverband Ruhr wahrgenommen werden solle und dass das Experiment RFNP daher nur noch für eine Übergangszeit beibehalten werden könne. Künftig solle der RFNP in einem Regionalplan Ruhr aufgehen. Für Januar 2009 kündigte die Ministerin einen Referentenentwurf zum diesbezüglich zu ändernden Landesplanungsgesetz an. Nach dem Jahreswechsel solle es - so die Ministerin im Wirtschaftsausschuss am 10. Dezember 2008 - außerdem einen ausführlichen Evaluierungsbericht geben. Aber auch noch bis Mitte Februar 2009 konnte die interessierte Öffentlichkeit nicht ausführlich erfahren, warum das zuständige Ministerium bei der Evaluierung zu einem negativen Ergebnis gelangt ist; der versprochene ausführliche Evaluierungsbericht lag auch dann noch nicht öffentlich vor.

weblinks

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/regionaler_flaechennutzungsplan.html


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