Regionaler Flächennutzungsplan

Regionaler Flächennutzungsplan

Ein Regionaler Flächennutzungsplan ist in Deutschland ein förmlicher Plan mehrerer Gemeinden, der die Funktionen eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans in einem Planwerk vereinigt. Der erste Plan dieser Art, der Regionale Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr, gilt seit dem 3. Mai 2010 im Gebiet der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Ein zweiter Plan dieser Art, der Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, befand sich seit 2003 im Aufstellungsverfahren, er wurde am 17. Dezember 2010 abschließend durch Verbandskammer und Regionalversammlung Südhessen beschlossen und muss zu seiner Rechtskraft noch das Genehmigungsverfahren sowie die Bekanntmachung durchlaufen.

Inhaltsverzeichnis

Bundesrechtliche Grundlagen

Nach § 8 Abs. 4 Raumordnungsgesetz (ROG) kann ein Plan in verdichteten Räumen oder bei sonstigen raumstrukturellen Verflechtungen zugleich die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 Baugesetzbuch (BauGB) übernehmen. Der Plan (Regionaler Flächennutzungsplan) muss dabei sowohl den Vorschriften des ROG als auch denen des BauGB entsprechen.

Einordnung in das System der Planungsebenen

Die Aufstellung eines Regionalen Flächennutzungsplanes (Abkürzung: RegFNP oder RFNP) ist mit der Einsparung einer Planungsebene verbunden. Statt der herkömmlichen vierstufigen Planungshierarchie aus Landesplanung, Regionalplanung, vorbereitender Bauleitplanung und verbindlicher Bauleitplanung besteht dann nur noch eine dreistufige Planungshierarchie aus Landesplanung, regionaler Flächennutzungsplanung und verbindlicher Bauleitplanung.

Anwendung im Bundesgebiet

Der erste Verfahren zur Aufstellung eines RegFNP in Deutschland begann in der Region Frankfurt/Rhein-Main beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Ein zweites Verfahren zur Aufstellung eines solchen Plans wurde von den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen initiiert und am 3. Mai 2010 durch Bekanntmachung des folglich rechtskräftigen RFNP der Städteregion Ruhr abgeschlossen.

RegFNP für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

Regionalversammlung Südhessen (RVS) und Verbandskammer des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (VK) erstellen gemeinsam den Regionalen FLächennutzungsplan. Die enge Kooperation zwischen diesen beiden Planungsinstitutionen ist das Erfolgskritierium für die regionale Flächennutzungsplanung in Frankfurt/Rhein-Main. Die RVS hatte am 16. Mai 2003 den Aufstellungsbeschluss getroffen, die VK folgte mit einem gleichlautenden Beschluss am 21. Mai 2003.

Vor der Erstellung des Planvorentwurfs wurde ein Leitbild erarbeitet, das die angestrebte Entwicklung der Region in den nächsten Jahren skizziert. Das Leitbild "Frankfurt/Rhein-Main 2020 - die europäische Metropolregion" umfasst sechs gleichberechtigte Ziele: Region der starken Zentren, Region der jungen Leute und Familien, Region der Wissenschaft und der Ausbildung, Region der innovativen Branchen, Region der Mobilität und Logistik, Region der attraktiven Landschaft und Kultur. Das Leitbild entstand unter Regie des Planungsverbands und des Regierungspräsidiums Darmstadt und ist erstmalig ein gemeinsames Zukunftsbild von zahlreichen regionalen Akteuren. RVS und VK haben es 2004 beschlossen.

Anfang 2006 haben Planungsverband und Regierungspräsidium Darmstadt den Vorentwurf des RegFNP fertig gestellt und zeitgleich in VK und RVS eingebracht. Der RegFNP enthält Aussagen zur künftigen Raum- und Siedlungsstruktur, zu Freiraumsicherung und -entwicklung, Verkehr, Wasser, Abfall, Energie, Rohstoffsicherung, Land- und Forstwirtschaft und Denkmalpflege. Ziele und Grundsätze und Darstellungen sind in Karten und Text dargestellt. Zum RegFNP gehört auch ein umfassender Umweltbericht. Für den Bereich der Region Südhessen, in dem kein RegFNP gilt, wurde der Entwurf des Regionalplans Südhessen erstellt und gleichzeitig mit dem RegFNP ins Beteiligungsverfahren gegeben. Die frühzeitige Beteiligung zum RegFNP fand in der Zeit vom 2. Mai bis 1. August 2007 statt. Insgesamt gingen 1.500 Stellungnahmen von Behörden und Bürgern beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein, und es wurden 9.500 Anträge auf Planänderung gestellt.

Die Stellungnahmen wurden geprüft und der Vorentwurf des RegFNP geändert. Im April 2009 stimmten RVS und VK den Änderungen des Vorentwurfs und der Offenlage des Entwurfs des RegFNP zu. Die Öffentlichkeit und die Behörden hatten Gelegenheit, erneut Änderungswünsche am Plan in der Zeit vom 1. September bis 2. November 2009 abzugeben. Auch diese „Offenlage“ war ein Beteiligungsverfahren, welches sowohl den rechtlichen Vorgaben aus dem hessischen Landesplanungsgesetz für die Aufstellung von Regionalplänen als auch den Anforderungen aus dem Baugesetzbuch für die Flächennutungsplanung gerecht wurde. In diesem Verfahrensschritt wurden 2.850 Stellungnahmen eingereicht und 6.000 Anträge auf Planänderung gestellt.

Derzeit erfolgt die Revision des Entwurfs des RegFNP. Es wird davon ausgegangen, dass RVS und VK im Dezember 2010 abschließend den RegFNP verabschieden werden. Der RegFNP wird mit der anschließenden Genehmigung durch das Landes Hessen die rechtskräftige Grundlagen der räumlichen Entwicklung für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main werden.

RFNP der Städteregion Ruhr

Im Ruhrgebiet wurde auf der Grundlage des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes ein Verfahren zur Aufstellung eines RFNP eingeleitet, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 die entsprechenden landesrechtlichen Grundlagen durch eine Novelle des Landesplanungsgesetzes geschaffen hatte (§ 25 LPlG NRW). Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen entschlossen sich, eine Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr zur Aufstellung eines RFNP zu bilden, und stellten dar, dass durch den RFNP die räumliche Planung im eng verflochtenen Kern des Ruhrgebiets schneller, friedlicher und effizienter abgestimmt und mit den sonstigen Planungen vernetzt werden könne. Mit ihrem Vorhaben verbanden und verbinden sie auch eine neue Qualität der interkommunalen Zusammenarbeit im Ruhrgebiet.

Seit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Planungsgemeinschaft durch das seinerzeit zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Christa Thoben) sind die in der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr kooperierenden Städte offiziell zuständig für die gemeinsame Flächennutzungsplanung und die Regionalplanung in ihrem Gebiet.

Die Arbeiten der Planungsgemeinschaft der sechs Ruhrgebietsstädte führten rasch zu einem Vorentwurf, zu dem Bürger und Behörden beteiligt wurden. Auf der Grundlage der Stellungnahmen der Behörden und der Anregungen der Bürger wurde im Jahr 2008 ein Entwurf erarbeitet und zur Offenlage gebracht. Zeitliche Zielmarke für den Beschluss des RFNP der Städteregion Ruhr war dann der Frühsommer 2009. Am 19. August 2009 erfolgte die Vorlage zur Genehmigung des Plans beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde, die im Laufe des Genehmigungsverfahrens erklärte, über die Genehmigung des RFNP innerhalb der Genehmigungsfrist nach § 6 Abs. 4 BauGB (also binnen drei Monaten, somit bis zum 19. November 2009) entscheiden zu wollen. Tatsächlich erfolgte dann auch die Genehmigung am 18. November 2009, allerdings unter Auflagen des Ministeriums. Diese Auflagen erforderten noch Beitrittsbeschlüsse der Städte der Planungsgemeinschaft, die bis März 2010 gefasst wurden. Nach Bekanntmachung des Plans trat der RFNP am 3. Mai 2010 in Kraft.

Da das Instrumentarium des RFNP rechtlich und planerisch „Neuland“ darstellt, mussten für viele Anforderungen, etwa im Zusammenhang mit Maßstab, Legende, Planinhalten und Verfahrensabläufen, praktikable Lösungswege gefunden werden.

Mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des RFNP der Städteregion Ruhr am 3. Mai 2010 war es erstmals gelungen, Bauleitplanung und Regionalplanung in einem einzigen Planwerk zusammenzufassen und somit drei kommunale Flächennutzungspläne sowie drei Teilabschnitte staatlicher Regionalpläne durch einen Plan neuer Art abzulösen.

Der RFNP der Städteregion Ruhr behält bis zum Inkrafttreten eines neuen Regionalplans im Ruhrgebiet seine Gültigkeit und kann von den Städten der Planungsgemeinschaft bis auf Weiteres im Benehmen mit dem Regionalverband Ruhr geändert und ergänzt werden.

Evaluation der landesrechtlichen Grundlage und des Instruments durch die Landesregierung NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die landesrechtliche Grundlage und das Planungsinstrument RFNP gesetzlich eine Evaluation vorgesehen (§ 26 LPlG NRW). Diese Evaluation hat das Land anhand des RFNP-Vorentwurfs der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr und auf der Grundlage von Gutachten und Stellungnahmen nunmehr abgeschlossen. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen trug die für den RFNP zuständige Ministerin Christa Thoben am 10. Dezember 2008 vor, dass der RFNP als ein Instrument einer kommunal verfassten Regionalplanung systematisch nicht in die staatlich verfasste Regionalplanung Nordrhein-Westfalens passe, dass die staatlich verfasste Regionalplanung für das Ruhrgebiet künftig vom Regionalverband Ruhr wahrgenommen werden solle und dass das Experiment RFNP daher nur noch für eine Übergangszeit beibehalten werden könne. Künftig solle der RFNP in einem Regionalplan Ruhr aufgehen. Für Januar 2009 kündigte die Ministerin einen Referentenentwurf zum diesbezüglich zu ändernden Landesplanungsgesetz an. Nach dem Jahreswechsel solle es - so die Ministerin im Wirtschaftsausschuss am 10. Dezember 2008 - außerdem einen ausführlichen Evaluierungsbericht geben. Aber auch noch bis Mitte Februar 2009 konnte die interessierte Öffentlichkeit nicht ausführlich erfahren, warum das zuständige Ministerium bei der Evaluierung zu einem negativen Ergebnis gelangt ist; der versprochene ausführliche Evaluierungsbericht lag auch dann noch nicht öffentlich vor.

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