Regionalklasse

Regionalklasse

Die Regionalklasse ist ein Indexwert zur Berechnung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Die Zuordnung in eine bestimmte Regionalklasse erfolgt nach der Gemeindekennziffer des Hauptwohnsitzes des Versicherungsnehmers (früher: Zuordnung nach dem amtlichen Kennzeichen). Die Regionalklassen werden durch sogenannte Indexwerte festgelegt. Die Versicherer sind in der Festlegung der Indexgrenzen frei, wobei es dadurch auch zu Abweichungen in der Regionalklassenzuordnung kommen kann, was aber eher selten der Fall ist. Da einige Versicherer bei gleichen Indexgrenzen die niedrigste Regionalklasse R0 (folgend R1, R2, usw.), andere R1 (folgend R2, R3, usw,) benennen, kommt es hier lediglich optisch zu dem Eindruck einer unterschiedlichen Zuordnung.

Erhöht sich der Beitrag durch eine Änderung der Typ- und Regionalklasse (zusammengefasst), kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit gekündigt werden, im Regelfall der 1.1. eines Jahres.

Zum 1. Oktober eines jeden Jahres ermittelt ein Treuhänder[1] die Indexwerte für die jeweiligen Zulassungsbezirke. Seit dem 1. Januar 2002 werden auch Motorräder in der Kraftfahrthaftpflicht und -teilkaskoversicherung in eine Regionalklassensystematik eingeteilt. Aufgrund zu geringer statistischer Daten findet eine Regionalisierung in der Vollkaskoversicherung bisher nicht statt.[2] Für die Versicherungsarten getrennt ergeben sich dabei unterschiedliche Werte, die vom Schadenverlauf abhängen. Es wird der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt.

Die Zulassungsbestimmungen sollen geändert werden: Bei Umzug innerhalb eines Bundeslandes soll dann keine Ummeldung des Fahrzeugs nötig sein, gleichzeitig soll die Regionalstatistik auf den Kreisgemeindeschlüssel (KGS) abgestellt werden. Somit wird dann der Wohnort und nicht mehr der Zulassungsort zur Ermittlung herangezogen. Zwischenzeitlich berechnen in Großstädten zunehmend Versicherer Ihre Beiträge über die Regionalklasse hinaus nach der Postleitzahl.

Tendenziell sind ländliche Bereiche mit wenig Verkehr beitragsmäßig günstiger als städtische Bereiche oder Landkreise mit hohem Durchgangsverkehr und somit erhöhter Schadenfrequenz. Die Regionalklasse ist fahrzeugunabhängig.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweis

  1. Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB), § 11 (1)
  2. Information des GDV zum Typ- und Regionalklassenverzeichnis

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