Treuhänder

Treuhänder

Treuhänder ist in der Schweiz die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter, Wirtschaftsjuristen, aber auch Architekten, Ingenieure etc.. Grundsätzlich kann als Treuhänder gelten, wer stellvertretend für einen Auftraggeber dessen Interessen wahrnimmt. Durch die Treuhandpflicht (Verpflichtung, den Straftatbestand der Veruntreuung, respektive der Gefährdung, nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden und die auftragsspezifischen Unterlagen dem Auftragsgeber jederzeit offenzulegen) bleibt die Tätigkeit des Treuhänders juristisch kontrollierbar. Treuhänder als Berufsbezeichnung ist in der Schweiz kein geschützter Titel.

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  • Treuhänder — Treuhänder, Bezeichnung für eine Person, der »zu getreuen Händen« etwas übergeben, d. h. also anvertraut wird. In Deutschland wurde der T. eingeführt durch das Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899. Nach diesem (§ 29) wird ein solcher bei jeder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Treuhänder — Treuhänder, Vertrauensmann, Testamentvollstrecker; nach dem Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 der bei Hypothekenbanken von der Aufsichtsbehörde zu bestellende Vertreter der Interessen der Pfandbriefgläubiger …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Treuhänder — (Salmannen), denen vom Erblasser die Ausrichtung von Vergabungen anvertraut, übertragen wurde, woraus sich später die Testamentsvollstrecker entwickelten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Treuhänder — Treuhänder,der:Fiduziar(Rechtsw);Kurator(österr) TreuhänderVermögensverwalter,Treuhandverwalter,Kurator,Trustee …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Treuhänder — ↑Custodian, ↑Fiduziar, ↑Trustee …   Das große Fremdwörterbuch

  • Treuhänder — der Treuhänder, (Aufbaustufe) natürliche oder juristische Person, die eine Treuhandschaft für jmdn. ausübt Beispiele: Er wurde als Treuhänder des Betriebs eingesetzt. Ihr Vermögen war von einem Treuhänder verwaltet worden …   Extremes Deutsch

  • Treuhänder — I. Allgemeines:1. Begriff: Natürliche oder juristische Person, der aufgrund von privatrechtlichen Verträgen oder gesetzlichen Bestimmungen Sachen oder Rechte mit der Maßgabe übertragen wurden, hierüber im Rahmen der ⇡ Treuhandschaft zu verfügen.… …   Lexikon der Economics

  • Treuhänder — treu: Die heutige Form geht auf mhd. triuwe zurück, das im 14. Jh. neben gleichbedeutendes älteres mhd. getriuwe, ahd. gitriuwi (daraus nhd. getreu) trat. Vgl. aus anderen germ. Sprachen got. triggws »treu, zuverlässig«, aengl. ‹ge›trīewe »treu,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Treuhänder (Versicherungswesen) — Im Versicherungswesen sind in Deutschland drei spezielle Treuhänder gesetzlich verankert: Treuhänder für das Sicherungsvermögen (§ 70 VAG) Treuhänder für Bedingungsanpassungen (§ 172 bzw. § 178g VVG) Treuhänder für Prämienänderungen in der Lebens …   Deutsch Wikipedia

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