- Treuhänder
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Treuhänder ist in der Schweiz die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter, Wirtschaftsjuristen, aber auch Architekten, Ingenieure etc.. Grundsätzlich kann als Treuhänder gelten, wer stellvertretend für einen Auftraggeber dessen Interessen wahrnimmt. Durch die Treuhandpflicht (Verpflichtung, den Straftatbestand der Veruntreuung, respektive der Gefährdung, nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden und die auftragsspezifischen Unterlagen dem Auftragsgeber jederzeit offenzulegen) bleibt die Tätigkeit des Treuhänders juristisch kontrollierbar. Treuhänder als Berufsbezeichnung ist in der Schweiz kein geschützter Titel.
Siehe auch
- Abmahnungspflicht
- Escrow
- Zu den gesetzlich verankerten speziellen Treuhändern im Versicherungswesen siehe Treuhänder (Versicherungswesen)
- Treuhänder der Arbeit
- Treuhandanstalt
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Recht (Schweiz)
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