- Reichsarbeitsminister
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Das Reichsarbeitsministerium war während der Weimarer Republik und zur Zeit des Nationalsozialismus zuständig für die Regelung des Arbeitsrechts und der Sozialpolitik. Eine wichtige untergeordnete Mittelbehörde war die Reichsarbeitsverwaltung.
Inhaltsverzeichnis
Weimarer Republik
Im Jahr 1919 wurde das 1918 gegründete Reichsarbeitsamt in das Reichsarbeitsministerium umgewandelt.
Kompetenzen und Aufgaben
Eine zentrale Aufgabe war ab 1919 die Regelung des Arbeitsrechts. Das Ziel war Anfangs die Erarbeitung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches. Zu diesem Zweck wurden beim Reichsarbeitsministerium ein Arbeitsrechtsausschuss eingerichtet. Geregelt wurden aber nur Teilbereiche.
Im weiteren Verlauf des Jahres 1919 und der Folgezeit kamen weitere Aufgabenbereiche hinzu. Schließlich umfassten diese fast das gesamte Gebiet der Sozialpolitik. Dazu zählten die Sozialstatistik, das Wohnungs- und Siedlungswesen, das Versorgungs- und wichtige Bereiche des Fürsorgewesens. Im Bereich des Fürsorgewesens gab es Überschneidungen mit dem Reichsinnenministerium. Hinzu kamen Kompetenzstreitigkeiten mit den zuständigen Stellen der Kommunen und Länder.
Wegen seiner vielfältigen Aufgaben entstand einer der größten Reichsbehörden. Vor allem wegen der Versorgungsleistung für die ehemaligen Kriegsteilnehmer und der Hinterbliebenen war der Etat des Ministeriums der größte aller Ressorts.
Geleitet wurde das Ministerium streng zentralistisch. Dies verstärkte noch einmal die Spannungen mit dem föderalen Anspruch der Länder.
Reichsversicherungsamt und -arbeitsverwaltung
Zur Entlastung wurden verschiedene Mittelbehörden geschaffen. Neben dem bereits bestehenden Reichsversicherungsamt entstand 1920 die Reichsarbeitsverwaltung. Diese hieß anfangs noch Reichsamt für Arbeitsvermittlung, wurde aber wegen der wachsenden Aufgaben 1922 umbenannt.
Aufgaben waren die Arbeitsmarktbeobachtung, die Arbeitsmarktlenkung, die Erwerbslosenfürsorge, die Berufsberatung sowie die Bearbeitung des Tarifvertragswesen. Seit 1922 gehörte dazu auch das Recht Tarifverträge für verbindlich zu erklären. Mit dem Erlass des Arbeitsnachweisgesetzes wurde die Arbeitsverwaltung auch Zentralstelle für Arbeitsnachweise.
Behördengliederung
Nach der Entlastung des Ministerium durch unmittelbare Verwaltungsaufgaben durch die Schaffung von Mittelbehörden wurde das Reichsarbeitsministerium selbst in mehrere Abteilungen untergliedert werden. Deren Bezeichnung und Aufgaben änderten sich dabei teilweise im Zeitverlauf. An deren Spitze stand jeweils ein Ministerialdirektor.
Im Jahr 1923 war die Herausbildung der Struktur einer Reichszentralbehörde für Sozialwesen weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen der Reichsverwaltung hatte die Sozialverwaltung neben dem Reichsfinanzministerium eine besonders starke Stellung und hatte wie sonst kaum eine andere Reichsbehörde mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche.
Zentrale Regelungen
In den 1920er Jahren wurden wichtige Grundlagen der Sozialpolitik gelegt:
- 1919 die Versorgung der Kriegsinvaliden geht an der Ministerium über
- 1920 das Betriebsrätegesetz
- 1923 die Arbeitszeitverordnung
- 1923 der Vorgänger der Arbeitslosenversicherung, die Erwerbslosenfürsorge, wird fortan von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen
- 1926 das Arbeitszeitgesetz
- 1927 die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Mit der Weltwirtschaftskrise von 1929/1930 brach jedoch die Finanzierung zusammen, worüber Reichskanzler Hermann Müller stürzte.
Drittes Reich
Während der Zeit des Nationalsozialismus verlor das Ministerium zunehmend an Einfluss. Die Sozialversicherungen wurden unter Zwangsverwaltung gestellt, Gewerkschaften und Betriebsräte abgeschafft, Löhne und Gehälter zentral gesteuert.
1933 wurde der Reichsarbeitsdienst dem Ministerium unterstellt, muss jedoch schon 1934 an das Reichsinnenministerium abgegeben werden. 1938 entstand ein Neubau in der Friedrichstrasse/Charlottenstrasse der auch heute noch von der Agentur für Arbeit (Mitte) genutzt wird. Sogar der 3 Meter hohe Reichsadler thront noch über dem Haupteingang.
Als Nachfolger entstanden 1949 das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BRD) während es in der DDR nur in den 1950er Jahren ein Arbeitsministerium gab.
Ressortchefs
Name Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei Kabinett Gustav Bauer 13. Februar 1919 20. Juni 1919 SPD Scheidemann Alexander Schlicke 21. Juni 1919 21. Juni 1920 SPD Bauer, Müller I Heinrich Brauns 25. Juni 1920 12. Juni 1928 Zentrum Fehrenbach, Wirth I & II, Cuno,
Stresemann I & II, Marx I & II,
Luther I & II, Marx III & IVRudolf Wissell 28. Juni 1928 27. März 1930 SPD Müller II Adam Stegerwald 30. März 1930 30. Mai 1932 Zentrum Brüning I & II Hermann Warmbold 1. Juni 1932 6. Juni 1932 Parteilos Papen Hugo Schäffer 7. Juni 1932 17. November 1932 Parteilos Papen Friedrich Syrup 3. Dezember 1932 28. Januar 1933 Parteilos Schleicher Franz Seldte (1) 30. Januar 1933 1945 DVP, NSDAP Hitler Theodor Hupfauer 1945 1945 NSDAP Goebbels Franz Seldte (2) 1945 1945 NSDAP Schwerin von Krosigk Staatssekretäre
- Hermann Geib, 1920er Jahre
- Konstantin Hierl, 1933
- Friedrich Syrup, nach 1938
Literatur
- Ludwig Preller: Sozialpolitik in der Weimarer Republik. Düsseldorf 1978, [Erstdruck 1949]
Weblinks
Reichsarbeitsminister des Deutschen Reiches (1919 bis 1945)Gustav Bauer | Alexander Schlicke | Heinrich Brauns | Rudolf Wissell | Adam Stegerwald | Hermann Warmbold | Hugo Schäffer | Friedrich Syrup | Franz Seldte | Theodor Hupfauer (formal)
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