- Reichsbischof
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Der Reichsbischof (als Verballhornung der nationalsozialistischen Kürzelwut auch ironisch als Reibi bezeichnet) war nach der Kirchenverfassung vom 11. Juli 1933 das höchste Organ der Deutschen Evangelischen Kirche, die als Körperschaft öffentlichen Rechts an die Stelle des Deutschen evangelischen Kirchenbundes trat. Das Amt eines Reichsbischofs gab es in der evangelischen Kirche nur während der Zeit des Dritten Reiches.
Erster designierte Reichsbischof war bis zum 24. Juni 1933 Friedrich von Bodelschwingh, der das Amt wegen der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen im Frühjahr und Sommer 1933 nicht antrat, danach wurde am 27. September 1933 der Wehrkreispfarrer von Königsberg, Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist und bedingungsloser Gefolgsmann Hitlers, zum Reichsbischof ernannt (bis 1945). Das evangelische Bischofsamt wurde durch ihn schwer diskreditiert.
Kategorien:- Christentum in Deutschland (NS-Zeit)
- Bischöfliches Amt
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