- Reichsgau Sudetenland
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Der Reichsgau Sudetenland wurde aus den 1938 annektierten Gebieten der Tschechoslowakei gebildet und bestand im Deutschen Reich von 1939 bis 1945. An der Spitze der Verwaltung des Territoriums stand der Reichsstatthalter Konrad Henlein. Der Reichsgau war in die Regierungsbezirke Eger, Aussig und Troppau unterteilt und umfasste im Oktober 1938 22.608 km², im Dezember des gleichen Jahres infolge weiterer Gebietskorrekturen 29.140 km². Gauhauptstadt war das böhmische Reichenberg. Mit der Wiederherstellung des Staatsgebiets der Tschechoslowakei nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs endete die Geschichte des Reichsgaues Sudetenland.
Inhaltsverzeichnis
Gebiet und Bevölkerung
22.587 km²; 2.945.261 Einwohner (Volkszählung am 17. Mai 1939)
Geschichte
Das sudetendeutsche Gebiet der Tschechoslowakei war im Münchner Abkommen von 1938 dem Deutschen Reich zugesprochen worden. Vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober 1938 besetzten rund 24 Divisionen der Wehrmacht die an Deutschland und das frühere Österreich angrenzenden Gebiete der Tschechoslowakei. Die neuen Grenzen des Deutschen Reiches wurden nicht nach der wirklichen oder angeblichen Bevölkerungszusammensetzung der annektierten Gebiete gezogen, sondern nach wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten. Die konkrete territoriale Festlegung traf der „Berliner Ausschuß“, in dem die Außenminister der Unterzeichnerstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien vertreten waren. Das Ergebnis wurde im deutsch-tschechoslowakischen Grenzabkommen vom 21. November 1938 verlautbart. Mit diesen Gebieten verlor die Tschechoslowakei ein Drittel ihrer Bevölkerung, ihre wichtigsten Industrieanlagen und ihre gesamten Grenzverteidigungsanlagen.
Sofort nach dem deutschen Einmarsch erhielt das Heer die vollziehende Gewalt. Die fünf beteiligten Heeresgruppenkommandos setzten zunächst Chefs der Zivilverwaltungen (CdZ) ein, bis am 1. Oktober 1938 Konrad Henlein zum „Reichskommissar für die besetzten sudetendeutschen Gebiete“ ernannt wurde. Die CdZ-Organisationen waren schlecht geplant und bewährten sich nicht. Sie sahen sich einem Machtkampf einzelner Reichsinstanzen gegenüber und mussten gebeten werden, eine zusätzliche Woche im Amt zu bleiben, weil die Zivilverwaltung Henleins noch nicht arbeitsfähig war. Henlein konnte sich durch seinen unmittelbaren Zugang zu Hitler der Einflussnahme der militärischen Befehlshaber mühelos entziehen. Am 20. Oktober 1938 endete die vollziehende Gewalt des Heeres und Henlein übernahm als Reichskommissar die Verwaltung.
Der tschechische Bevölkerungsanteil umfasste Januar 1938 rund 319.000 Personen. Noch im Oktober 1938 nahmen 193.793 Tschechen (= 60,75 %) die deutsche Staatsangehörigkeit an, um in ihrer Heimat verbleiben zu können. Die Tschechen, die nun nicht mehr unter deutscher Herrschaft leben wollten, wurden ins Protektorat Böhmen und Mähren umgesiedelt. Ihren Besitz eigneten sich sowohl der deutsche Staat als auch viele deutsche Privatleute an, nachdem Entschädigungszahlungen erfolgt waren. Allerdings zahlten die Deutschen nur den Minimalwert an die Betroffenen.
Der § 1 des Gesetzes über die Gliederung der sudetendeutsche Gebiete vom 25. März 1939 legte die Bildung des Reichsgaues Sudetenland zum 15. April 1939 fest. Dessen Verwaltungsaufbau regelte das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 15. April 1939, das zum 1. Mai 1939 in Kraft trat. Danach wurde aus dem Großteil der sudetendeutschen Gebiete der neue Reichsgau Sudetenland gebildet. Kleinere Grenzabschnitte im Nordosten wurden der preußischen Provinz Schlesien zugewiesen (das „Hultschiner Ländchen“ erhielt der Landkreis Ratibor im Regierungsbezirk Oppeln), Teilgebiete im Süden kamen zum Land Bayern und den Reichsgauen Oberdonau und Niederdonau. Das „Sudetengaugesetz“ beseitigte den vorhandenen Aufbau der Verwaltung.
Verwaltungssitz wurde nun die Stadt Reichenberg mit der neuen Bezeichnung „Gauhauptstadt“. Zum Reichsstatthalter und Gauleiter in Reichenberg ernannte man den bisherigen Reichskommissar Konrad Henlein.
Nachdem durch das „Sudetengaugesetz“ die Grundlagen für die neuen Behörden geschaffen worden waren, folgte die Zerschlagung der bisherigen Verbände. NS-Organisationen erfassten die Bevölkerung. Die Sudetendeutsche Partei (SdP) ging in der Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) auf. Alle sonstigen Parteien wurden verboten.
Im Mai 1945 brachten Rote Armee und US Army den Rest des bisher von der Antihitlerkoalition noch nicht eingenommenen Staatsgebiets der CSR mit dem Sudetenland unter ihre Kontrolle. In der Folgezeit übernahm eine neue tschechoslowakische Regierung die Verwaltung und begann mit der Vertreibung der deutschen Bevölkerung.
Verwaltungsgliederung
Das Sudetenland teilte sich in die drei Regierungsbezirke Aussig (tschechisch Ústí nad Labem), Eger (tschechisch Cheb) und Troppau (tschechisch Opava) mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke.
Zum vorläufigen Sitz des Regierungsbezirks Eger wurde die Stadt Karlsbad (tschechisch Karlovy Vary) bestimmt. Im Übrigen waren die Sitze der anderen Bezirke in Aussig und Troppau.
Ortsnamen
Wesentliche Ortsumbenennungen fanden nicht statt. Es galten im Allgemeinen die früheren österreichischen (deutschsprachigen) Bezeichnungen aus der Zeit bis 1918.
Verwaltungsgliederung des Reichsgaus Sudetenland 1945
Regierungsbezirk Aussig
Stadtkreise
Landkreise
- Aussig
- Bilin
- Böhmisch Leipa
- Braunau
- Brüx
- Dauba
- Deutsch Gabel
- Dux
- Friedland (Isergebirge)
- Gablonz an der Neiße
- Hohenelbe
- Komotau
- Leitmeritz
- Reichenberg
- Rumburg
- Schluckenau
- Teplitz-Schönau
- Tetschen-Bodenbach
- Trautenau
- Warnsdorf
Regierungsbezirk Eger [Sitz: Karlsbad]
Stadtkreise
Landkreise
- Asch
- Bischofteinitz
- Eger
- Elbogen
- Falkenau an der Eger
- Graslitz
- Kaaden
- Karlsbad
- Luditz
- Marienbad
- Mies
- Neudek
- Podersam
- Preßnitz
- Saaz
- Sankt Joachimsthal [Sitz: Karlsbad]
- Tachau
- Tepl
Regierungsbezirk Troppau
Stadtkreis
Landkreise
- Bärn
- Freiwaldau
- Freudenthal
- Grulich
- Hohenstadt
- Jägerndorf
- Landskron
- Mährisch Schönberg
- Mährisch Trübau
- Neu Titschein
- Römerstadt
- Sternberg
- Troppau
- Wagstadt
- Zwittau
Literatur
- Benzenhöfer, Udo; Oelschläger, Thomas; Schulze, Dietmar; Šimůnek, Michal: „Kindereuthanasie“ und „Jugendlicheneuthanasie“ im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren. Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus, Band 5. GWAB-Verlag, Wetzlar 2006. ISBN 978-3-9808830-8-5
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