- Sudetenland (Provinz)
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Die Provinz Sudetenland wurde am 29. Oktober 1918 von deutschen Abgeordneten des österreichischen Reichsrates aus der Region als eigenständiges Land in der zerfallenden Österreichisch-Ungarischen Monarchie begründet.
Mit der Gründung der Provinz wollten die deutschen Schlesier Altösterreichs die von ihnen überwiegend abgelehnte Einverleibung in die am 28. Oktober 1918 in Prag ausgerufene Tschechoslowakische Republik verhindern, die sich auf die Einheit der Länder der Böhmischen Krone berief. Die deutschen Reichsratsabgeordneten aus der Provinz Sudetenland wirkten auch an der Provisorischen Nationalversammlung in Wien mit, die am 30. Oktober 1918 für alle deutschen Siedlungsgebiete Altösterreichs den Staat Deutschösterreich gründete, der gemäß Beschluss vom 12. November 1918 als Ganzes dem Deutschen Reich beitreten wollte. Alle diese Vorhaben scheiterten.
Inhaltsverzeichnis
Ausdehnung
Die Provinz sollte eine Fläche von 6.534 km² ohne Ostschlesien und mit diesem 8.816 km² umfassen. Der erste Landeshauptmann der Provinz Sudetenland (Nordmähren und Österreich-Schlesien) war der Abgeordnete Robert Freißler.[1]
Die geplante neue Provinz sollte folgende Gebietsteile umfassen:
- Schlesien: 4.580 km²
- West-Schlesien (auch Sudetenschlesien oder Österreichisch-Niederschlesien): 2.298 km²
- Ost-Schlesien (auch Teschener Schlesien oder Österreichisch-Oberschlesien): 2.282 km²
- Nord-Mähren: 3.294 km²
- Nordost-Böhmen: 942 km²
Geschichte
Am 22. November 1918 erklärte die Provinzregierung „Deutschmähren“, die sich bereits einen Tag nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik neben einer anderen Regierung für die Provinz „Deutschböhmen“ aus ihren regionalen Vertretern im Wiener Parlament konstituierte, den Anschluss des Sudetenlandes an Deutschösterreich und stellte auch Ansprüche auf das Teschener Ost-Schlesien. Dieses sollte politisch zu Deutschösterreich gehören und gemeinschaftlich mit Polen und der Tschechoslowakei verwaltet werden.
Die Provinz Sudetenland wurde um die Jahreswende 1918/19 von tschechoslowakischen Verbänden besetzt und durch den am 10. September 1919 unterzeichneten Vertrag von Saint-Germain endgültig der Tschechoslowakei zugesprochen, während Ostschlesien nach dem polnisch-tschechoslowakischen Grenzkrieg längs der Olsa zwischen Polen (1.009 km²) und der Tschechoslowakei (1.273 km²) geteilt wurde.
1919 waren in der Provinz Sudetenland 646.800 deutsche und 25.000 tschechische Bewohner ansässig.
Seit 10. Oktober 1938 gehörte das Gebiet zu Deutschland. Im Zuge des Münchner Abkommens wurde das Sudetenland in das Deutsche Reich eingegliedert; in der Folge wurden die sudetendeutschen Gebiete großteils zum Reichsgau Sudetenland erklärt.
1945 wurden die Sudetendeutschen größtenteils aus ihrem Gebiet vertrieben, das, wie im gegenseitigen Einvernehmen der Alliierten auch lange vor der Potsdamer Konferenz beschlossen worden war, Bestandteil des wiedererstandenen tschechoslowakischen Staates werden sollte.[2]
Literatur
- Adrian von Arburg: Die Festlegung der Staatsgrenze zwischen der Tschechoslowakei und Deutschland nach dem Münchener Abkommen 1938. Grin Verlag, 2008.
- Emil Franzel: Sudetendeutsche Geschichte. Mannheim 1978, ISBN 3-8083-1141-X.
Einzelnachweise
- ↑ Bernd Rill: Böhmen und Mähren – Geschichte im Herzen Mitteleuropas. 2 Bde., Katz, Gernsbach 2006, ISBN 3-938047-17-8, S. 784.
- ↑ Wolfgang Benz: Die 101 wichtigsten Fragen – Das Dritte Reich (Beck’sche Reihe 1701), C.H. Beck, 2. Aufl. 2008, S. 134.
Siehe auch
- Schlesien: 4.580 km²
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