Reichsgau Posen

Reichsgau Posen
Reichsgaue und Generalgouvernement 1943

Der Reichsgau Wartheland bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1939 bis 1945. Die Benennung nahm Bezug auf die das Gebiet südwestlich durchfließende Warthe.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Annexion des Gebietes von Polen

NS-Feierstunde im Stadttheater Posen, 1939

Die von 1939 bis 1945 als Wartheland bezeichnete Region war vor dem Angriff Deutschlands auf Polen im September 1939 polnisches Staatsgebiet.

Bereits vor Ende des Polenfeldzuges im September 1939 wurde im westlichen Polen der deutsche Militärbezirk Posen eingerichtet. Dieser umfasste ganz oder teilweise die westlichen Woiwodschaften Polens. Er grenzte im Nordwesten, Westen und Südwesten an die alte deutsche Reichsgrenze von 1937/39 (preußische Provinzen Pommern, Mark Brandenburg und Schlesien) und folgte im Norden im Wesentlichen dem Lauf der Netze und der mittleren Weichsel. Im Osten verlief die Abgrenzung von der Weichsel westlich an Lodsch vorbei bis zur schlesischen Grenze. Vor 1918 schon gehörte dieses Gebiet zum größeren Teil als preußische Provinz Posen zum Deutschen Reich. Zum Chef der Zivilverwaltung in Posen wurde der ehemalige Senatspräsident Arthur Greiser aus Danzig bestellt.

Mit dem 26. Oktober 1939 wurde der Militärbezirk Posen in das Deutsche Reich eingegliedert, und zwar nicht als neue Provinz in das Land Preußen, sondern in seinen bisherigen Grenzen als neuer Reichsgau Posen.

Die zunächst noch ungeklärte Grenze zum neuen Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete wurde am 9. November 1939 durch Eingliederung des Industriegebietes von Łódź, jetzt Lodsch genannt, nach Osten verschoben und am 20. November 1939 endgültig abgerundet und festgelegt. Bestrebungen, diese Grenze noch weiter nach Osten zu verschieben, wurden für die Dauer des Krieges zurückgestellt und kamen damit nicht mehr zum Zuge.

Verwaltungssitz des Reichsgau Wartheland wurde die Stadt Posen (polnisch Poznań). Reichsstatthalter in Posen wurde der ehemalige bisherige Chef der Zivilverwaltung in Posen Arthur Greiser.

Seit dem 29. Januar 1940 galt für den Reichsgau die Bezeichnung Wartheland.

Besetzung durch die Rote Armee

Im Januar 1945 wurde das Wartheland innerhalb von 14 Tagen von der Roten Armee auf ihrem Vormarsch zur Oder in Richtung Berlin besetzt.

Politik

Verwaltungsgliederung

Der Reichsstatthalter hatte seine Residenz im ausgebauten Posener Schloss.

Das Wartheland teilte sich in drei Regierungsbezirke mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den früheren polnischen Abgrenzungen.

Zum Sitz der Regierungsbezirke wurden die Städte Hohensalza (Inowrocław), Kalisch (Kalisz) und Posen (Poznań) bestimmt.

Nach der endgültigen Festlegung der Ostgrenze östlich der Stadt Lodsch verlegte der Regierungspräsident in Kalisch zum 1. April 1940 seinen Sitz nach Lodsch. Am 11. April 1940 wurde diese Stadt zu Ehren des deutschen Generals Karl Litzmann, der dort als Kommandeur der 3. Garde-Infanterie-Division im Ersten Weltkrieg erfolgreich gekämpft hatte, in Litzmannstadt umbenannt.

Zum 15. Februar 1941 änderte sich auch die Bezeichnung des Regierungsbezirkes Kalisch in Litzmannstadt.

Der Reichsgau Wartheland bildete damit bis 1945 einen integralen Bestandteil des Deutschen Reiches.

Allerdings hatte er insoweit eine Sonderstellung inne, als er vom alten Reichsgebiet weiterhin durch eine Polizeigrenze getrennt blieb (mit Passierscheinzwang). Diese sollte sicherstellen, dass keine unkontrollierte Bevölkerungsfluktuation zum Altreich stattfand.

Im Übrigen unterstanden dem Reichsstatthalter in Posen auch alle staatlichen Sonderverwaltungen mit Ausnahme der Reichspost und der Reichsbahn. Das galt insbesondere auch für die Justiz. So sollte der Reichsgau als „Experimentierfeld“ genutzt werden können.

Kommunalverfassung

Zum 1. Januar 1940 wurden die Städte, die bereits nach polnischem Recht außerhalb eines Kreisverbandes standen, als Stadtkreise nach deutschem Recht anerkannt. Ihnen wurde gleichzeitig die Deutsche Gemeindeordnung verliehen, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Mit dem 1. April 1940 wurde in allen übrigen Gemeinden die Verwaltung durch deutsche Amtskommissare eingeführt, die in den meisten größeren Städten später nach der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung durch Bürgermeister abgelöst wurden. Die erste kreisangehörige Stadt, der die Deutsche Gemeindeordnung verliehen wurde, war Kempen (1. April 1941) im gleichnamigen Kreis, die letzte Zirke im Landkreis Birnbaum (Wartheland) zum 1. April 1944.

Die Landkreise wurden in entsprechender Anwendung des Sudetengaugesetzes vom 14. April 1939 verwaltet. Danach waren sie sowohl staatliche Verwaltungsbehörden als auch Selbstverwaltungskörperschaften. Der Landrat, der meist zugleich Kreisleiter der NSDAP war, führte die gesamte staatliche Verwaltung in der Kreisstufe. Damit sollte ein Eigenleben von Sonderbehörden verhindert werden.

Durch unveröffentlichten Erlass vom Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte. Für die polnischen Gebiete östlich der Reichsgrenze von 1918 galten vorläufig weiterhin die bislang polnischen Bezeichnungen.

Im Laufe der nächsten Jahre erfolgten teilweise wilde Eindeutschungen von Ortsnamen, meist auf Kreisebene. Ab 18. Mai 1943 legte der Reichsstatthalter mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Namen von Orten mit Postdienststellen, Bahnhöfen, Haltepunkten und Güterladestellen endgültig in einer deutschen Form fest. Die vorbereitete Umbenennung der restlichen Orte kam nicht mehr zum Zuge.

NSDAP

Deckungsgleich mit dem Gebiet des staatlichen Reichsgaues war das Gebiet des (Partei-)Gaues Wartheland der NSDAP (verkürzt auch Warthegau genannt). Er gab im Nachhinein auch dem staatlichen Bezirk seinen Namen, der zunächst Reichsgau Posen geheißen hatte.

Der Sitz der Gauleitung befand sich in Posen unter der Führung des Gauleiters Arthur Greiser.

Der Gau Wartheland gliederte sich entsprechend der staatlichen Einteilung in Kreise der NSDAP, an deren Spitze Kreisleiter standen. Wegen des geringen deutschen Bevölkerungsanteils umfassten einige Kreise der NSDAP das Gebiet mehrerer staatlicher Kreise.

Wehrmacht

Das Wartheland war in die Wehrersatzorganisation des Deutschen Reiches einbezogen und bildete dort den Wehrkreis XXI.

An größeren Übungsplätzen für die Wehrmacht bestanden der bereits in der kaiserlichen Zeit angelegte Truppenübungsplatz Warthelager nordwestlich von Posen und in den bis 1939 polnischen Gebieten der Heeresgutsbezirk Schieratz im gleichnamigen Landkreis. Dieser war so groß angelegt, dass dort mehrere Divisionen gleichzeitig üben konnten.

Ethnische Neuordnung und Holocaust

Das Gebiet des Warthelandes bestand im Wesentlichen historisch aus zwei Teilen, erstens der westlich gelegenen ehemaligen deutschen Provinz Posen (vor 1919) und den östlich gelegenen polnischen (vor 1916 russischen) Gebieten um Lodsch.

Im westlichen Teil (Provinz Posen) stellten die Deutschen zum Zeitpunkt der preußischen Volkszählung von 1910 rund 45 Prozent der Gesamtbevölkerung. Nachdem diese Provinz im Zuge des Versailler Vertrages von Polen (1919) annektiert wurde, sank die Anzahl der Deutschen in diesem Gebiet rapide ab, so dass diese zu Beginn des Zweiten Weltkrieges weniger als 15 Prozent der Gesamtbevölkerung dieses Gebietes stellten. Der Grund für den Rückgang des deutschen Bevölkerungsanteils nach 1919 ist im Wesentlichen in der Politik der ethnischen Homogenisierung des nationalistischen polnischen Diktators Józef Piłsudski zu sehen. Dieser versuchte den Anteil der Deutschen massiv zu reduzieren, z.B. Massenausweisungen nach Deutschland (alle nach 1890 angesiedelten oder im ehemals im Staatsdienst tätigen (Lehrer, Kommunalbeamte, Polizisten, Eisenbahner u.s.w) deutschen Personen), entschädigungslose Enteignungen zumeist adligen deutschen Großgrundbesitzes im Kontext einer Landreform (und Ansiedelung polnischer Kleinbauern auf diesen Land), Schulpolitik (ausschließlich in polnischer Sprache) und einer Vielzahl von Diskriminierungen im öffentlichen Leben. Gleichzeitig wurde eine Industrialisierungspolitik eingeleitet (insbesondere im Raum Posen und Bromberg) mit dem Ziel einer Ansiedelung einer möglichst hohen Zahl von Polen, um die ursprünglich deutschen Bevölkerungsmehrheiten (vor 1919) in diesen Orten hin zu einer polnischen Mehrheit zu verändern.

Im östlichen Teil des Warthelandes, das auch vor 1919 nicht zum deutschen Staatsgebiet gehört hatte, gab es lediglich einige im achtzehnten Jahrhundert gegründete deutschsprachige Streusiedelungen (Hauländereien); ferner im Raum Lodsch eine deutsche Minderheit, welche sich während des textilindustriellen Booms (Manchester des Ostens) um 1850 dort angesiedelt hatte. Insgesamt stellten die Deutschen jedoch im Jahre 1939 in diesem Gebiet des Warthelandes nicht mehr als 3 % der Gesamtbevölkerung. Ziel der NS-Politik im Wartheland war es, dieses Gebiet so schnell wie möglich zu „germanisieren“.

Im westlichen Teil des Landes war man zunächst bestrebt, die ethnischen Verhältnisse aus der Zeit vor der Erwerbung dieses Gebietes durch Polen wiederherzustellen. Dabei griff man nicht allein zur Restitution von unter polnischer Verwaltung enteignetem Agrarbesitz für deutsche Rücksiedler, bei gleichzeitiger Ausweisung von nach 1919 zugewanderten Polen; es wurden auch durch Neuansiedelung weiterer Deutscher versucht, eine deutsche Bevölkerungsmehrheit herzustellen. Weiterhin wurde eine harte Assimilationspolitik mittels der sogenannten „Deutschen Volksliste“ betrieben. Dabei wurde die Bevölkerung in verschiedene Gruppen eingeteilt:

  • Volksliste I : sog. „Bekenntnisdeutsche“, die sich vor dem Krieg für das „deutsche Volkstum“ eingesetzt hatten (Volksdeutsche)
  • Volksliste II: Deutschstämmige, deren Familien an deutscher Sprache und Kultur festgehalten hatten
  • Volksliste III: Im Sinne der NS-Politik auf Widerruf „zur Eindeutschung fähige Menschen“ (Eingedeutschte)
  • Volksliste IV: Gemäß „Rassegutachten“ nach Umerziehung im „Alt-Reich“ zur Eindeutschung fähige „Schutzangehörige“ (Rückgedeutschte)
  • Volksliste V: Nicht Eindeutschungsfähige

Nicht eindeutschungsfähig eingestufte Personen (insbesondere Personen jüdischen Glaubens) wurden aus dem Warthegau ins Generalgouvernement Polen deportiert.

„Polenevakuierung“
„Polenevakuierung“: Polen auf dem Weg zum Bahnhof, Schwarzenau bei Gnesen 1939
Polenlager am Verteilerpunkt Gelsendorf, 1939
„Aussiedlung“ von Polen, Blonie 1939
„Aussiedlung“ von Polen, Radungen 1939
Einwanderer-Zentralstelle Nord-Ost in Litzmannstadt, 1939
1944, der Millionste deutsche Umsiedler wird in Lodz begrüßt

Verantwortlich für die Umsetzung dieser Politik war der Leiter des RSHA, Heinrich Himmler. Himmler war am 7. Oktober durch Hitler zum Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums ernannt worden. Bereits am 30. Oktober 1939 ordnete Heinrich Himmler die Germanisierung des Gebiets an. Hierzu wurden stufenweise mehrere Pläne erstellt.

  • Der sogenannte Erste Nahplan wurde bis zum 17. Dezember 1939 realisiert und umfasste die Deportation von 87.883 Menschen (ethnische Polen und Juden) ins Generalgouvernement Polen.
  • Im Zuge des Zwischenplans wurden vom 10. Februar bis zum 15. März 1940 insgesamt 40.128 Menschen deportiert.
  • Die größten Deportationen fanden im Rahmen des Zweiten Nahplans statt und betrafen insgesamt 121.594 Menschen.
  • Der Zweite Nahplan wurde von Mai 1940 bis zum 20. Januar 1941 realisiert.

Darüber hinaus wurden bis zum 15. März 1941 weitere 19.226 Personen ins Generalgouvernement gebracht. Diese Angaben ergeben zusammen eine Deportiertenzahl von 280.606 Personen. Einige Historiker gehen sogar von einer höheren geschätzten Deportiertenzahlen aus, bis zu einem Maximum von 650.000 Personen.

Die Deportationen erfolgten unter der Aufsicht des SD und mit der Unterstützung von Gendarmerie, Schutzpolizei, Volksdeutschem Selbstschutz sowie SA- und SS-Einheiten. Die Deportierten kamen zunächst in speziell eingerichtete Übergangslager, von denen das größte in Posens Stadtteil Glówna eingerichtet wurde. Die Existenzbedingungen in diesen Lagern waren schlecht – die Internierten litten häufig unter Hunger, Kälte, Krankheiten und schlechten Sanitärverhältnissen. Von den Durchgangslagern aus wurden die Deportierten weiter ins Generalgouvernement Polen transportiert. Dies geschah zumeist mit Güterwaggons. Den Deportierten wurde meist nur zwischen einer und 24 Stunden Zeit gelassen, ihr Hab und Gut einzupacken. Es war zumeist nur die Mitnahme von warmer Kleidung, Decken, Trink- und Essgefäßen, Lebensmittel für einige Tage, einer kleinen Menge Geld (ab Dezember 1940: Polen 50 Reichsmark, Juden 25 Reichsmark) und Dokumenten erlaubt. Ein Gesamtgewicht von zunächst 12 Kilogramm, später 25 oder 30 Kilogramm pro Erwachsenem durfte nicht überschritten werden (für Kinder galt jeweils die Hälfte). Widerstand gegen die Deportationen wurde mit Waffengewalt gebrochen.

Nach März 1941 konzentrierte sich die NS-Politik zunehmend auf die Ansiedlung deutscher Bevölkerung im Wartheland. Hierzu wurden eine Vielzahl von Volksdeutschen aus dem Gebiet der Sowjetunion angesiedelt. Im Rahmen des Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrages vereinbarten das nationalsozialistische Deutschland und die Sowjetunion 1939 vertraglich eine Aussiedlung deutschstämmiger Bevölkerung im sowjetischen oder als der Sowjetunion zugehörig betrachteten Gebiet. Dies betraf vorwiegend die baltischen Staaten. Die betroffenen Menschen hatten die Option, sich zwischen Ausreise und Dableiben zu entscheiden, jedoch wählten die meisten auf Grund der drohenden Annexion Estlands, Lettlands und Litauens die Ausreise. Eine ähnliche Entwicklung gab es Südosteuropa, das im geheimen Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Paktes der Sowjetunion als Interessengebiet zugestanden wurde. Der Unterschied bestand aber darin, dass die Sowjetunion Ende Juni 1940 Bessarabien und Teile der Bukowina (Buchenland) militärisch besetzt hatte. Ende 1940 wurden die Bessarabiendeutschen, die Buchenlanddeutschen und die Dobrudschadeutschen zumeist ins Wartheland zwangsumgesiedelt. Diese Umsiedelung verlief oft chaotisch und desorganisiert. Oft mussten die Umsiedler monatelang in Lager der Volksdeutschen Mittelstelle (VoMi) verbringen, bis diese neuangesiedelt wurden.

Zusätzlich zur Deportation polnischer und jüdischer Menschen aus dem Wartheland wurden im Rahmen des Holocaust im Wartheland mehrere jüdische Ghettos errichtet. Das größte Ghetto bildete das Ghetto von Litzmannstadt / Lodsch. Im jüdischen Ghetto von Lodsch (1939 bis 1945 in Litzmannstadt umbenannt) mussten dort insgesamt 160.000 Juden unter menschenunwürdigen Bedingungen leben.

Wirtschaft und Infrastruktur

Im Wartheland bestand für Lenkung und Überwachung des Wirtschaftslebens eine Wirtschaftskammer in Posen, ferner wurde zur Selbstverwaltung der Wirtschaft eine Industrie- und Handelskammer und eine Handwerkskammer eingerichtet. Im Rahmen des Einsatzes für den totalen Krieg wurden ab 1. Januar 1943 diese Institutionen in einer Gauwirtschaftskammer in Posen zusammengefasst.

Arbeit

Im Wartheland bestanden für die Arbeitsverwaltung und die Lenkung und Steuerung des nationalsozialistischen „„Arbeitseinsatzes“ unter der Leitung des Reichsstatthalters in Posen eine entsprechende Anzahl von Arbeitsämtern zur Verfügung. Im Rahmen des Einsatzes für den totalen Krieg wurden in jedem Reichsverteidigungsbezirk Gauarbeitsämter eingerichtet, denen die Aufgaben der bisherigen Landesarbeitsämter und der Reichstreuhänder der Arbeit übertragen wurden. Damit entstand in Posen das entsprechende Gauarbeitsamt Wartheland, das am ab 1. September 1943 seinen Dienstbetrieb aufnahm.

Justiz

Das Wartheland bildete den Oberlandesgerichtsbezirk Posen. Es bestanden ferner die Landgerichte Gnesen, Hohensalza, Kalisch, Leslau (seit dem 1. Januar 1941), Lissa, Litzmannstadt, Ostrowo und Posen mit der entsprechenden Anzahl von Amtsgerichten. Wegen kriegsbedingten Personalmangels wurden ab 1. April 1944 die Aufgaben des Landgerichts Ostrowo vom Landgericht Kalisch übernommen.

Ferner gab es wie im Deutschen Reich Sondergerichte, und zwar in Hohensalza, Kalisch, Litzmannstadt und Posen.

Post

Das Post- und Fernmeldewesen wurde seit dem 13. September 1939 durch die „Deutsche Dienstpost Osten“ wahrgenommen. Deren Leitung wurde zunächst von den Postbeauftragten bei den Militärbefehlshabern in Posen und Łódź und von den Beauftragten bei den Reichspostdirektionen in Breslau und Frankfurt (Oder) wahrgenommen. Nach der Eingliederung in das Deutsche Reich wurde allein der Aufbaustab der Reichspostdirektion in Posen zuständig. Am 1. Dezember nahm die Reichspostdirektion in Posen ihren vollen Betrieb auf und ab April 1940 war im gesamten Gebiet des Warthelandes der Postbetrieb soweit sichergestellt, dass die Deutsche Dienstpost Osten aufgehoben werden konnte. Nunmehr war allein die Reichspost zuständig.

Seit Oktober 1943 war das Wartheland in das reichsdeutsche System der Postleitzahlen eingebunden. Es galt für das gesamte Gebiet die Postleitzahl 6.

Landwirtschaft

Im Rahmen der Organisation des nationalsozialistischen Reichsnährstandes wurde für das Gebiet des Reichsgaues die Landesbauernschaft Wartheland eingerichtet.

Bei der Behörde des Reichsstatthalters in Posen wurde ferner ein Landesforstamt gebildet mit der entsprechenden Anzahl von Forstämtern zur Verwaltung der privaten und staatlichen Forsten.

Verkehr

Im Laufe des Vormarsches der Wehrmacht im Polenfeldzug wurden zur Sicherung und Wiederherstellung des polnischen Eisenbahnnetzes die Eisenbahndirektionen in Posen und Lodsch gegründet, die später seit dem 1. Dezember 1939 zur neuen Reichsbahndirektion in Posen zusammengelegt wurden. Das Bahnnetz umfasste den gesamten Reichsgau.

Seit Oktober 1940 wurden durch das „Otto“-Programm die größeren West-Ost-Eisenbahnstrecken durch das Generalgouvernement nach Kriegsschäden wiederhergestellt und ausgebaut, so dass sich ihre Transportkapazität vervielfachte. Insbesondere die Eisenbahnstrecke Lodsch via Radom und Demblin nach Lublin.

Das Unterscheidungskennzeichen im Kraftverkehr für im Wartheland zugelassene Kraftfahrzeuge war P.


Kreise im Reichsgau Wartheland 1945

"Reichsgau" Wartheland (August 1943)

Regierungsbezirk Hohensalza

Stadtkreise

  1. Gnesen
  2. Hohensalza
  3. Leslau

Landkreise

  1. Altburgund
  2. Dietfurt (Wartheland)
  3. Eichenbrück
  4. Gnesen
  5. Hermannsbad [Sitz: Weichselstädt]
  6. Hohensalza
  7. Konin
  8. Kutno
  9. Leslau
  10. Mogilno
  11. Waldrode
  12. Warthbrücken

Regierungsbezirk Litzmannstadt

Stadtkreise

  1. Kalisch
  2. Litzmannstadt

Landkreise

  1. Kalisch
  2. Kempen (Wartheland)
  3. Lask [Sitz: Pabianitz ]
  4. Lentschütz [Sitz: Brunnstadt ]
  5. Litzmannstadt
  6. Ostrowo
  7. Schieratz
  8. Turek
  9. Welun

Regierungsbezirk Posen

Stadtkreise

  1. Posen

Landkreise

  1. Birnbaum (Wartheland)
  2. Gostingen
  3. Grätz (Wartheland)
  4. Jarotschin
  5. Kolmar (Wartheland)
  6. Kosten (Wartheland)
  7. Krotoschin
  8. Lissa (Wartheland)
  9. Obornik
  10. Posen
  11. Rawitsch
  12. Samter
  13. Scharnikau (Wartheland)
  14. Schrimm
  15. Schroda
  16. Wollstein
  17. Wreschen

Persönlichkeiten

Literatur

  • Alberti, Michael: Die Verfolgung und Vernichtung der Juden im Reichsgau Wartheland 1939–1945; Wiesbaden: Harrassowitz, 2006; ISBN 978-3-447-05167-5
  • Bosse, Lars: Das Zusammenleben der Deutschen im Reichsgau Wartheland. Magisterarbeit Christian-Albrechts-Universität Kiel 1992.
  • Breitinger, Hilarius: Als Deutschenseelsorger in Posen und im Warthegau. 1934–1945. Erinnerungen; Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, A/36; Mainz: Matthias-Grünewald, 19913; ISBN 3-7867-1142-9
  • Gürtler, Paul: Nationalsozialismus und evangelische Kirchen im Warthegau: Trennung von Staat und Kirche im nationalsozialistischen Weltanschauungsstaat; Arbeiten zur Geschichte des Kirchenkampfes, Bd. 2; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1958
  • Hansen, Georg: Ethnische Schulpolitik im besetzten Polen: der Mustergau Wartheland; Brandenburg: Brandenburgische Landeszentrale für Politische Bildung, 1995; ISBN 3-89325-300-9
  • Kneifel, Eduard: Die Evangelische Kirche im Wartheland-Ost (Lodz), ihr Aufbau und ihre Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus 1939–1945; Vierkirchen b. München: E. Kneifel, Selbstverlag, 1976; ISBN 3-9800045-0-3
  • Rogall, Joachim; Ludwig-Petry-Institut Mainz (Hgg.): Die Räumung des „Reichsgaus Wartheland“: vom 16. bis 26. Januar 1945 im Spiegel amtlicher Berichte; Sigmaringen: Thorbecke, 1993; ISBN 3-7995-6560-4
  • Rutowska, Maria: Wysiedlenia ludnosci polskiej z Kraju Warty do Generalnego Gubernatorstwa 1939 - 1941; Prace Instytutu Zachodniego Nr. 71; Poznan [Posen]: Instytut Zachodni, 2003; ISBN 83-87688-42-8 (polnisch);
    dt. Zusammenfassung: Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft: Dr. Maria Rutowska, Die Vertreibung der polnischen Bevölkerung aus dem Reichsgau Wartheland in das Generalgouvernement 1939-1941 [1]; Vortrag vom 17. November 2004
  • Smigiel, Kazimierz: Die katholische Kirche im Reichsgau Wartheland: 1939–1945; Dortmund: Forschungsstelle Ostmitteleuropa, 1984; ISBN 3-923293-06-2

Weblinks


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