- Reidemeister
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Als Reidemeister bezeichnet man im allgemeinen in vorindustrieller Zeit metallgewerbliche Produzenten und in einem engeren Sinn einen Typus metallindustrieller Unternehmer.
Herkunft und Verbreitung
Die etymologische Herkunft des Begriffs ist unklar. Benutzt wurde er in einigen metallherstellenden oder –verarbeitenden Regionen. Dazu zählte das Herzogtum Westfalen, der Harz, die Eifel, das Siegerland, das bergische Land, Namur und das märkische Sauerland und einige angrenzende Gebiete. In der Grafschaft Mark war der Begriff vom Ende des 15. bis hinein ins 19. Jahrhundert in Gebrauch. Dies gilt besonders für das Draht- und Osemundgewerbe, sowie für die Sensen-, Stabeisen und Rohstahlproduktion.
Wirtschaftliche und rechtliche Strukturen
Auf dem Höhepunkt ihrer Bedeutung waren die Reidemeister eine zentrale Gruppe für die Herstellung und den Vertrieb metallgewerblicher Produkte. Die Reidemeister verfügten über eigene Produktionsstätten, die sie entweder allein besaßen oder als Pächter oder Teilpächter bewirtschafteten. Darüber hinaus waren sie zunehmend auch Kaufleute und ließen von anderen Produzenten Halbzeug herstellen, das sie anfangs selber noch zu Fertigwaren weiterverarbeiteten. Später ließen sie auch die Fertigwaren von anderen produzieren. In dieser Form des Verlagssystems sorgten sie dann für den Absatz der Produkte nicht nur auf regionalen Märkten sondern auch im Fernhandel. Die märkischen Reidemeister kauften Roheisen im Siegerland zur Weiterverarbeitung in Hammerwerken und in der Drahtherstellung. Teilweise gab es auch noch stärker regional differenzierte Produktionszusammenhänge. So kauften Reidemeister im südlichen kurkölnischen Sauerland etwa im Gebiet des heutigen Kreises Olpe ebenfalls Roheisen im Siegerland, verarbeiteten dieses auf Hammerwerken zu Halbzeug und lieferten dies zur Herstellung von Fertigwaren ins märkische Sauerland. Besonders Bleche wurden hergestellt. Gekennzeichnet war das Produktionssystem, das die Grafschaft Mark zu einem der bedeutendsten vorindustriellen Gewerberegionen im Bereich des Heiligen römischen Reiches machte, durch die von den Reidemeistern vermittelte Zusammenarbeit von kleineren und größeren Produzenten.
Die Reidemeister unter sich waren dabei korporativ in zunftähnlichen Verbindungen organisiert. Rechtlich war das sogenannte Reidungsrecht von Bedeutung, das die Beschäftigung anderer Arbeitskräfte gegen Lohn regelte. Dieses war in der Regel auf einen bestimmten Produktionszweig beschränkt und wurde etwa vom städtischen Magistrat und später insbesondere im 18. Jahrhundert von den Korporationen erteilt. Teilweise war das Recht an bestimmte Produktionsstätten gebunden. Beim Erwerb eines Hammers war damit auch das Reidungsrecht verbunden. Anderswo war es ein an die jeweilige Person gebundenes Recht.
Unter den Reidemeistern gab es erhebliche Unterschiede. Es gab solche wie die Familie Harkort, die ein weitgespanntes Fernhandelnetz kontrollierten, und andere, die noch selbst handwerklich am Herstellungsprozess beteiligt waren. Die Übergänge waren fließend, da Aufstiege möglich waren. Besonders durch die zunehmende Konkurrenz neuer Produktionsformen verstärkten sich um 1800 die wirtschaftlichen Unterschiede unter den Reidemeistern. Aber schon seit der Zeit des Großen Kurfürsten kam es zu einer Differenzierung. Durch den Erwerb von Anteilen an Hammerwerken konnte jemand zwar Reidemeister werden, unterschied sich aber doch wirtschaftlich und sozial deutlich von der Spitzengruppe. Sobald ein Reidemeister als Lohnarbeiter für einen anderen Produzenten tätig wurde, verlor er das Reidungsrecht.
Das wirtschaftliche Risiko wurde nicht zuletzt durch den Besitz von landwirtschaftlichem Grundbesitz und die agrarische Produktion verkleinert. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten konnten die Reidemeister darauf zurückgreifen, während sie Gewinne häufig in Land anlegten.
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